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VINQO Rechtsanwälte

FAQ-Bereich

Zwangsvollstreckung

Wenn ein Titel nicht freiwillig erfüllt wird: Konto- und Lohnpfändung, Gerichtsvollzieher, Vermögensauskunft, Rechtsbehelfe und Pfändungsschutz — ein eigenes Verfahren nach dem Urteil.

Kurz gesagt

Zahlt die Gegenseite trotz Titel nicht, folgt ein eigenes Verfahren mit eigenen Regeln: Pfändung von Konto, Lohn oder Sachen, die Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher, bei Bedarf Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung — und, wenn dabei etwas falsch läuft oder der Schuldner zwischenzeitlich gezahlt hat, eigene Rechtsbehelfe dagegen.

Stand
Verantwortlich
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer
Fachlich geprüft ·
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH

Ein Titel ist ein Anspruch auf Papier. Zahlt die Gegenseite trotzdem nicht, beginnt ein eigenes Verfahren — mit eigenen Kosten, eigenen Werkzeugen und eigener Erfolgsprognose.

Dieser Bereich geht die Stationen einzeln durch: von den Werkzeugen, mit denen ein Titel durchgesetzt wird, über die Sonderfälle, wenn der Schuldner nicht zahlen kann oder eine Handlung statt Geld schuldet, bis zu den Rechtsbehelfen, wenn bei der Vollstreckung selbst etwas schiefläuft.

Der wichtigste Satz vorweg

Nicht jede Forderung lohnt eine Vollstreckungsmaßnahme. Bevor gepfändet wird, prüfen wir, ob beim Schuldner überhaupt etwas zu holen ist — sonst kostet die Maßnahme nur Geld, ohne etwas einzubringen. Ein Titel bleibt dabei dreißig Jahre gültig: Wenn heute nichts zu holen ist, kann in einigen Jahren anders sein.

Was Sie davon merken

Sie erhalten den Stand jeder Maßnahme zur Kenntnis in Ihrer Onlineakte und werden gefragt, wenn eine Entscheidung ansteht — etwa welche Vollstreckungsmaßnahme als Nächstes sinnvoll ist.

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Schlagworte

  • Zwangsvollstreckung
  • Pfändung
  • Titel

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Tim Platner

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Tim Platner

Jurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH

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