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VINQO Rechtsanwälte

Anwaltsregress

Wann verjährt ein Anspruch aus Anwaltshaftung?

Regelmäßig drei Jahre ab Jahresende nach Kenntnis — mit einer Höchstfrist von zehn Jahren ab Entstehung.

Kurz gesagt

Es gilt die Regelverjährung von drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von Fehler und Schaden Kenntnis hatten oder grob fahrlässig nicht hatten. Kenntnisunabhängig verjährt der Anspruch spätestens zehn Jahre nach Entstehung. Der genaue Kenntniszeitpunkt ist in jedem Einzelfall zu prüfen.

Was jetzt zu tun ist

  1. 1Aufschreiben, wann Sie vom möglichen Fehler erfahren haben — nicht, wann er passiert ist. Darauf kommt es an.
  2. 2Handakte beim früheren Anwalt anfordern; ohne sie lässt sich weder Fehler noch Kenntniszeitpunkt belegen.
  3. 3Auch bei einem Altmandat von vor vier oder fünf Jahren prüfen lassen: Die Frist beginnt oft später, als es scheint.
Stand
Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH
Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer

Regelverjährung, Schritt für Schritt

  1. Auslöser

    Kenntnis vom Schaden

    Sie wissen (oder müssten wissen), wer Ihnen was schuldet.

  2. Startpunkt

    31. Dezember desselben Jahres

    Die Frist beginnt erst am Jahresende — nicht am Tag des Ereignisses.

  3. Ende

    Nach drei Jahren

    Danach kann der Gegner die Einrede der Verjährung erheben.

§§ 195, 199 BGB. Für einzelne Ansprüche gelten kürzere oder längere Fristen — im Arbeitsrecht teils nur drei Wochen, bei Verletzung des Körpers bis zu 30 Jahre.

Verjährungsrechner: Wann läuft Ihre Frist ab?

Art des Anspruchs und Stichtag eingeben — der Rechner nennt den Tag, an dem die Verjährung eintritt, und wie viele Tage bis dahin bleiben.

Rechner

Wann verjährt mein Anspruch?

Die Regelverjährung beginnt nicht am Tag des Ereignisses, sondern erst am Ende des Jahres, in dem Sie davon erfahren haben. Das verschiebt das Fristende um bis zu zehn Monate.

Der Rechner zeigt die Regelfrist. Er berücksichtigt nicht, ob die Frist gehemmt ist — durch Verhandlungen, Klage oder Mahnbescheid — und nicht, wann die Kenntnis rechtlich eingetreten ist. Beides entscheidet den Einzelfall. Wenn Ihr Ereignis mehr als zwei Jahre zurückliegt, lassen Sie es prüfen, statt zu rechnen.

Die Frist läuft weiter, während Sie überlegen.

Nur Klage, Mahnbescheid oder laufende Verhandlungen halten sie an — ein Anspruchsschreiben genügt nicht. Wenn weniger als sechs Monate bleiben, melden Sie sich besser heute als nächste Woche.

Im Anwaltsregress ist die Verjährung häufig eine Hürde und gleichzeitig die, bei der die meisten Ansprüche vorschnell aufgegeben werden.

Die Regel

Drei Jahre (§ 195 BGB), beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem

  1. der Anspruch entstanden ist und
  2. Sie von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis hatten oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten haben müssen (§ 199 Abs. 1 BGB).

Zusätzlich: zehn Jahre ab Entstehung, kenntnisunabhängig (§ 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB).

Warum der Kenntnisbeginn so oft später liegt

Der Fehler und der Schaden sind zwei verschiedene Dinge — und die Kenntnis knüpft an beides an.

Beispiel Fristversäumnis: Der Anwalt lässt 2022 eine Verjährung eintreten. Sie erfahren davon nicht. 2025 wird Ihre Klage abgewiesen, weil der Anspruch verjährt ist. Kenntnis vom Schaden haben Sie mit dem Urteil — Fristbeginn 31. Dezember 2025, Fristende 31. Dezember 2028.

Beispiel Beratungsfehler: Sie schließen 2021 auf Anraten des Anwalts einen Vergleich. Erst 2026 erfahren Sie durch eine andere Kanzlei, dass Sie deutlich mehr hätten verlangen können. Kenntnis 2026, Fristbeginn 31. Dezember 2026 — sofern nicht grob fahrlässige Unkenntnis vorlag.

Die Zehnjahresfrist bleibt dabei die äußere Grenze.

Was die Frist hemmt

Klage, Mahnbescheid, Güteantrag, Streitverkündung (§ 204 BGB) und Verhandlungen über den Anspruch (§ 203 BGB) — Letzteres auch Verhandlungen mit der Berufshaftpflichtversicherung.

Nicht hemmend: ein unbeantwortetes Anspruchsschreiben, eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer, ein Gespräch ohne Sachbezug.

Der praktische Rat

Lassen Sie den Fall prüfen, auch wenn das Altmandat Jahre zurückliegt. Die Kenntnisfrage ist eine Rechtsfrage, keine Rechenaufgabe — und die Prüfung ist kostenfrei. Wenn Sie erst kürzlich von einem möglichen Fehler erfahren haben, ist der Anspruch häufig noch offen.

Kurz beantwortet

Nicht mit dem Fehler, sondern mit der Kenntnis von Fehler und Schaden. Bei einem Fristversäumnis ist das häufig der Zugang des klageabweisenden Urteils — nicht der Tag, an dem die Frist ablief.

Dann kann die Frist erst mit dieser Kenntnis beginnen. Genau deshalb sind Fälle, die vier oder fünf Jahre zurückliegen, häufig noch nicht verjährt — die Prüfung lohnt.

Durch Klage, Mahnbescheid, Streitverkündung oder Verhandlungen über den Anspruch (§§ 203, 204 BGB). Ein Anspruchsschreiben ohne Reaktion hemmt nicht — auch hier ist das der teuerste Irrtum.

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Schlagworte

  • Verjährung
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