Anwaltsregress
Was kostet ein Regressverfahren?
Nicht nach RVG, sondern als Pauschale oder Honorar nach § 3a RVG
Kurz gesagt
Anwaltshaftung rechnen wir nicht nach RVG ab, sondern als Pauschale oder auf Honorarbasis nach § 3a RVG. Grund ist der Aufwand: Im Regressverfahren wird bei einer Schlechtleistung ein vollständiges Altverfahren rekonstruiert und muss als „Klage in der Klage“ geführt werden.
- Stand
- Verantwortlich
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer- Fachlich zuständig
Gökalp ArtasRechtsanwalt
Anwaltshaftung ist der Bereich, in dem das RVG am deutlichsten nicht passt. Deshalb hier offen, wie wir es lösen und warum.
Das Problem mit dem Streitwert
Ein Regressanspruch über 15.000 Euro erzeugt nach RVG eine überschaubare Gebühr. Der Aufwand dagegen ist erheblich:
- Handakte des früheren Anwalts anfordern und vollständig auswerten
- Gerichtsakte des Altverfahrens beiziehen und lesen
- die damalige Rechtsprechung rekonstruieren
- den hypothetischen Verfahrensausgang begründen — praktisch ein zweites Verfahren im ersten
- die Schadenspositionen einzeln herleiten
Nach RVG wäre dieses Mandat nur oberflächlich zu bearbeiten. Das ist der eigentliche Grund für die Abweichung — nicht ein höherer Preis.
Wie wir abrechnen
Pauschale oder Honorar nach § 3a RVG, die Muster stehen unter Formulare.
Die Prüfung, ob wir den Fall übernehmen, ist kostenfrei — einschließlich der Sichtung Ihrer Unterlagen.
Was Sie zurückbekommen
Zwei Wege, die zusammen den bei Ihnen bleibenden Anteil deutlich verkleinern:
- Kostenerstattung im Prozess (§ 91 ZPO) für die gesetzlichen Gebühren, wenn Sie gewinnen.
- Rechtsverfolgungskosten als Schadensposition — Kosten, die Ihnen durch den Anwaltsfehler entstehen, sind selbst Teil des Regressanspruchs.
Die Differenz zwischen Honorar und gesetzlicher Gebühr bleibt allerdings bei Ihnen.
Rechtsschutzversicherung
Eine Deckungszusage deckt die gesetzlichen Gebühren. Sie kann angerechnet werden, umfasst das Honorar aber in aller Regel nicht vollständig. Wenn eine Versicherung Ihre Kosten im Altverfahren getragen hat, ist zudem zu prüfen, ob der Anspruch teilweise nach § 86 VVG auf sie übergegangen ist — siehe Anspruchshöhe.
Kurz beantwortet
Eine Deckungszusage deckt die gesetzlichen Gebühren; sie kann auf das Honorar angerechnet werden, wird es aber in aller Regel nicht vollständig umfassen. Die Differenz nennen wir Ihnen vor der Beauftragung.
Im Prozess erstattet die unterliegende Partei die gesetzlichen Gebühren (§ 91 ZPO). Zusätzlich sind die Rechtsverfolgungskosten häufig selbst Teil des Regressschadens — was den bei Ihnen bleibenden Anteil deutlich reduziert.
Weil ein Regressanspruch über 15.000 Euro nach RVG eine Gebühr erzeugt, mit der sich ein Altverfahren nicht seriös rekonstruieren lässt. Die Alternative wäre oberflächliche Bearbeitung — nicht ein niedrigerer Preis.
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