Mandat & Ablauf
Was ist, wenn Sie meinen Fall nicht übernehmen?
Dann sagen wir Ihnen den Grund — Verjährung, Beweislage, Erfolgsaussicht oder Bonität der Gegenseite — und Ihnen entstehen keine Kosten.
Kurz gesagt
Dann erhalten Sie eine Begründung, warum wir den Fall nicht übernehmen — typische Gründe sind Verjährung, eine nicht tragfähige Beweislage, fehlende Erfolgsaussicht oder eine zahlungsunfähige Gegenseite. Kosten entstehen dadurch nicht, und die Ablehnung hindert Sie nicht daran, andere Kanzleien zu fragen.
- Stand
- Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH- Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer
Wir übernehmen nicht jeden Fall. Das ist unangenehm zu hören und trotzdem die ehrliche Variante: Ein Mandat, das aussichtslos beginnt, kostet Sie Geld und ein Jahr Lebenszeit.
Die üblichen Ablehnungsgründe
Verjährung. Der häufigste. Ist der Anspruch verjährt und erhebt die Gegenseite die Einrede, ist er praktisch nicht mehr durchsetzbar — siehe Verjährung.
Beweislage. Nicht „was ist passiert“, sondern „was lässt sich belegen“ ist entscheidend. Ohne Beleg trägt der Anspruch im Prozess nicht, auch wenn er inhaltlich berechtigt ist.
Erfolgsaussicht. Bei gefestigter Rechtsprechung gegen die eigene Position ist eine Klage kein Risiko, sondern eine Ausgabe mit bekanntem Ergebnis.
Bonität. Ein Titel gegen einen zahlungsunfähigen Gegner kostet Gerichtskosten und bringt nichts ein. Wir sagen das lieber vorher.
Rechtsgebiet. Manches machen wir nicht — Straf-, Familien- und Erbrecht gehören nicht zu unseren Rechtsgebieten.
Was Sie danach tun können
Sie sind frei, andere Kanzleien zu fragen; wir helfen Ihnen gerne bei der Suche nach einer passenden Kanzlei aus unserem Netzwerk. Wenn wir einen anderen Weg sehen, nennen wir ihn in der Ablehnung.
Kurz beantwortet
Übersandte Originale werden nach dem Einscannen vernichtet, wenn Sie die Ausgabe nicht ausdrücklich vermerkt haben. Digitale Unterlagen löschen wir nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen — siehe die Frage zum Datenschutz.
Nein. Sie heißt, dass wir ihn nach unserer Einschätzung nicht mit vertretbarer Aussicht durchsetzen können, oder dass er nicht in unsere Rechtsgebiete fällt. Eine andere Bewertung ist möglich — eine Ablehnung ist keine gerichtliche Entscheidung.
Weitere Fragen aus Mandat & Ablauf
- Wie melde ich einen Fall bei VINQO?
- Was passiert nach meiner Fallmeldung?
- Ist die Ersteinschätzung kostenlos?
- Wie lange dauert die Prüfung meines Falls?
- Wozu brauchen Sie eine Vollmacht?
- Wer bearbeitet mein Mandat?
Wenn es bei Ihnen anders liegt
Nicht jeder Fall trägt, und nicht für jeden Weg braucht es eine Kanzlei. Was dann hilft:
- Der Streitwert liegt unter etwa 750 Euro
- Vor dem Amtsgericht können Sie sich selbst vertreten; Anwaltszwang besteht dort nicht. Für reine Geldforderungen ist das Online-Mahnverfahren der einfachere Weg — Sie füllen den Antrag selbst aus, die Gerichtsgebühr beträgt ab 38 Euro. Mahnverfahren des Bundes und der Länder
- Sie können sich die Beratung nicht leisten
- Für die außergerichtliche Beratung gibt es Beratungshilfe, für das Verfahren Prozesskostenhilfe. Den Beratungshilfeschein beantragen Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnorts, er kostet 15 Euro Eigenanteil. Mehr dazu unter Prozesskostenhilfe
- Es geht um Strafrecht, Familienrecht, Sozialrecht oder Erbrecht
- Diese Gebiete bearbeiten wir nicht. Eine Kanzlei mit dem passenden Fachanwaltstitel finden Sie im amtlichen Verzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer — dort ist jede in Deutschland zugelassene Kanzlei eingetragen. Bundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis
- Sie brauchen zuerst eine unabhängige Einschätzung
- Die Verbraucherzentralen beraten zu Kauf-, Energie-, Telekommunikations- und Reiseverträgen zu geringen Gebühren und sind an keinem Ergebnis interessiert. Verbraucherzentrale
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Schlagworte
- Ablehnung
- Erfolgsaussicht
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