Personenschaden & Schmerzensgeld
Was ist ein Haushaltsführungsschaden?
Ersatz dafür, dass Sie Ihren Haushalt verletzungsbedingt nicht führen konnten — auch ohne eingestellte Hilfe.
Kurz gesagt
Wer wegen einer Verletzung den eigenen Haushalt nicht oder nur eingeschränkt führen kann, hat einen ersatzfähigen Vermögensschaden — unabhängig davon, ob tatsächlich eine Hilfe eingestellt wurde. Berechnet wird aus dem Umfang der Beeinträchtigung, dem üblichen Wochenstundenaufwand und einem Stundensatz einer vergleichbaren Haushaltshilfe.
- Stand
- Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH- Fachlich geprüft ·
Laura HoverRechtsanwältin
Von der MdH zum Haushaltsführungsschaden
- 01
MdH feststellen
Wie stark schränkt die Verletzung Sie bei der Haushaltsführung ein? Ein Prozentsatz, gestützt auf eine funktionsbezogene ärztliche Einschätzung.
- 02
Ausfallstunden berechnen
MdH × gewöhnlicher Wochenstundenaufwand = die Stunden, die wöchentlich tatsächlich ausfallen.
- 03
Mit Stundensatz bewerten
Ausfallstunden × Stundensatz einer vergleichbaren Ersatzkraft.
- 04
Haushaltsführungsschaden
Erst dieses Ergebnis ist der ersatzfähige Betrag — die MdH allein ist noch kein Geldwert.
MdH und Haushaltsführungsschaden sind deshalb nicht dasselbe: Die MdH ist der Beeinträchtigungsgrad in Prozent, der Haushaltsführungsschaden der daraus errechnete Euro-Betrag.
Die am häufigsten übersehene Schadensposition — und in Fällen mit längerer Beeinträchtigung oft die größte.
Der Grundgedanke
Haushaltsführung ist Arbeit mit wirtschaftlichem Wert. Wer sie verletzungsbedingt nicht leisten kann, verliert diesen Wert — unabhängig davon, ob Geld für eine Hilfe ausgegeben wurde.
MdH und Haushaltsführungsschaden — zwei verschiedene Dinge
Beide Begriffe werden häufig verwechselt, meinen aber nicht dasselbe: Die MdH (Minderung der Haushaltsführungsfähigkeit) ist der Beeinträchtigungsgrad in Prozent — eine von mehreren Rechengrößen. Der Haushaltsführungsschaden ist das Ergebnis der gesamten Rechnung: der Euro-Betrag, den Sie am Ende ersetzt bekommen. Die MdH allein ist noch kein Geldwert, sondern nur der erste Baustein auf dem Weg dorthin — siehe die Grafik oben und Wie wird die MdH bestimmt?
Der Rechenweg
- Wochenstundenaufwand des Haushalts bestimmen. Er hängt an Personenzahl, Wohnfläche, Kindern, Garten und Ausstattung. Für Ein-Personen-Haushalte liegen die Tabellenwerte grob bei 20 – 25 Stunden, für Paare mit Kindern bei rund 30 Stunden — und für Alleinerziehende, die die Last allein tragen, noch darüber.
- Ihren Anteil daran bestimmen — bei Paaren typischerweise eine Aufteilung, nicht 100 Prozent.
- MdH je Zeitabschnitt bestimmen: nach einer Operation vielleicht 100 Prozent, nach sechs Wochen 40 Prozent, nach drei Monaten 20 Prozent. Grundlage sind die ärztlichen Befunde.
- Stundensatz einer vergleichbaren Haushaltshilfe ansetzen — Größenordnung 10 bis 14 Euro netto, je nach Region und Anspruchsgrundlage.
- Multiplizieren und über die Zeitabschnitte summieren — erst dieses Ergebnis ist der Haushaltsführungsschaden. Rechnen Sie Ihren Fall direkt mit dem Haushaltsführungsschaden-Rechner.
Beispielrechnung
Zwei-Personen-Haushalt, 28 Wochenstunden, Ihr Anteil 60 % = 16,8 Stunden.
- Wochen 1 – 4: 100 % beeinträchtigt → 4 × 16,8 h × 12 € = 806 €
- Wochen 5 – 12: 50 % → 8 × 8,4 h × 12 € = 806 €
- Wochen 13 – 26: 20 % → 14 × 3,4 h × 12 € = 571 €
- Summe rund 2.180 €
Wo gekürzt wird
An Punkt 3. Die Versicherung setzt den Beeinträchtigungsgrad niedrig an und verweist auf die Arbeitsfähigkeit im Beruf — als sei Bürotätigkeit mit Fensterputzen vergleichbar. Dem lässt sich mit konkreten Befunden und einer Tätigkeitsliste begegnen.
Eine gesetzlich fixierte, für alle Gerichte verbindliche Prozentgrenze gibt es dabei nicht — wohl aber einen von einem Teil der Rechtsprechung anerkannten Bagatellbereich, der aus der Schadensminderungspflicht des § 254 BGB folgt und je nach Gericht bei rund 10 bis 20 % liegt. Maßgeblich ist immer die Zumutbarkeit im Einzelfall: Lässt sich die Beeinträchtigung durch eine zumutbare Umorganisation auffangen, entfällt der Anspruch; bleibt eine spürbare, nicht kompensierbare Lücke, ist sie ersatzfähig. Mehr dazu unter Gibt es eine Geringfügigkeitsgrenze beim Haushaltsführungsschaden? und Wie wird die Minderung der Haushaltsführungsfähigkeit (MdH) bestimmt?
Besonders während eines eigenen Krankenhausaufenthalts gilt zudem eine Sonderregel: In einem Einpersonenhaushalt kürzt die Rechtsprechung den Anspruch für diese Zeit erheblich, weil ein Großteil der Tätigkeiten schlicht entfällt — bei einem Mehrpersonenhaushalt dagegen nicht automatisch, weil der übrige Haushalt weiterversorgt werden muss. Siehe Was gilt für den Haushaltsführungsschaden während eines Krankenhausaufenthalts?
Rechnen Sie Ihren eigenen Fall direkt mit dem Haushaltsführungsschaden-Rechner — dort auch die Erklärung der zugrunde liegenden Berechnungsmethoden. Der ausführliche Rechenweg mit weiteren Beispielen steht zudem im Ratgeberbeitrag So berechnen Sie Ihren Haushaltsführungsschaden richtig.
Kurz beantwortet
Nein. Die MdH (Minderung der Haushaltsführungsfähigkeit) ist der Beeinträchtigungsgrad in Prozent — nur eine von mehreren Rechengrößen. Der Haushaltsführungsschaden ist das Ergebnis: der daraus errechnete Euro-Betrag, den Sie ersetzt bekommen. Mehr dazu unter Wie wird die Minderung der Haushaltsführungsfähigkeit (MdH) bestimmt?
Nein. Der Schaden entsteht durch den Verlust der eigenen Arbeitsleistung, nicht durch eine Ausgabe. Wer eine Hilfe eingestellt hat, rechnet konkret ab; wer nicht, fiktiv.
Ja, und sie mindert den Anspruch grundsätzlich nicht. Dass ein Partner oder Kind einspringt, ist eine freiwillige Leistung, die den Schädiger nicht entlastet. Bei nur kurzen, gelegentlichen Hilfeleistungen ist allerdings nicht der volle Ersatzkraft-Satz anzusetzen, sondern nur eine angemessene, niedrigere Vergütung — mehr dazu unter Mindert es meinen Anspruch, wenn Angehörige oder Freunde unentgeltlich aushelfen?
Über die ärztlich festgestellte Beeinträchtigung und eine Darstellung Ihres Haushalts — Personenzahl, Wohnfläche, Ausstattung, Kinder, Garten. Eine Tätigkeitsliste für einige typische Wochen hilft erheblich.
Nein. Gerichte dürfen die Höhe nach § 287 ZPO schätzen, das gilt ausdrücklich auch für den Haushaltsführungsschaden. Bleiben Restunsicherheiten, führen sie nicht dazu, dass der Anspruch entfällt, sondern höchstens zu einem vorsichtigeren Ansatz (BGH, Urteil vom 20.04.1999 = VersR 2000, 233).
Dann wird der Schaden nicht nur für einen befristeten Zeitraum berechnet, sondern als laufende Rente nach § 843 BGB — das wirkt sich auf die Höhe erheblich aus. Deshalb lohnt sich eine sorgfältige, ärztlich gestützte Einschätzung, ob mit einer vollständigen Genesung zu rechnen ist.
Weitere Fragen aus Personenschaden & Schmerzensgeld
- Wie hoch ist mein Schmerzensgeld?
- Wer haftet nach einem Hundebiss?
- Was bedeutet Mitverschulden für meinen Anspruch?
- Welche Schäden kann ich neben dem Schmerzensgeld verlangen?
- Welche Behandlungskosten bekomme ich ersetzt?
- Wie wird die Minderung der Haushaltsführungsfähigkeit (MdH) bestimmt?
Passend dazu
Schlagworte
- Haushaltsführungsschaden
- Schadensersatz
- Personenschaden
