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Personenschaden und Schmerzensgeld
Schmerzensgeld nach Hundebiss oder Unfall: wie die Höhe entsteht, welche Schäden daneben ersatzfähig sind, was Mitverschulden bedeutet und wann Ansprüche verjähren.
Kurz gesagt
Beim Personenschaden gibt es zwei Ebenen: Schmerzensgeld für die Verletzung selbst und Ersatz der materiellen Schäden — Behandlungskosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Fahrtkosten. Die Höhe des Schmerzensgeldes folgt keiner Tabelle, sondern der Schwere, der Dauer und den Dauerfolgen im Einzelfall.
- Stand
- Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH- Fachlich zuständig
Laura HoverRechtsanwältin
Rechtsgrundlagen
Was die Höhe bestimmt
- 01Art & Schwere
- Bissverletzung, Fraktur, Narbe, Organschaden
- 02Dauer
- Behandlung, Arbeitsunfähigkeit, Heilungsverlauf
- 03Dauerfolgen
- Bewegungseinschränkung, Narben, Beeinträchtigung
- 04Psychische Folgen
- Angstzustände, Schlafstörungen, PTBS
- 05Verschulden
- Vorsatz, groteske Sorglosigkeit, bloße Gefährdungshaftung
- 06Regulierungsverhalten
- Verzögerung und Bestreiten wirken erhöhend
Es gibt keine Tabelle, die den Betrag berechnet. Vergleichsentscheidungen sind Orientierung, kein Anspruch auf denselben Betrag.
Nach einer Verletzung ist die erste Frage fast immer dieselbe: „Was steht mir zu?“ Die ehrliche Antwort lautet: es hängt an Ihren Befunden, nicht an einer Tabelle. Was sich sagen lässt, ist, welche Faktoren die Höhe bestimmen und welche Positionen neben dem Schmerzensgeld häufig übersehen werden.
Zwei Töpfe, nicht einer
Das Schmerzensgeld entschädigt die Verletzung, die Schmerzen und die Beeinträchtigung Ihres Lebens (§ 253 Abs. 2 BGB). Daneben steht der materielle Schaden: Zuzahlungen, Fahrten zur Behandlung, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Pflegeaufwand von Angehörigen. Die zweite Gruppe wird deutlich häufiger vergessen als die erste — und ist oft die größere.
Die häufigsten Fehler
Zu früh unterschreiben (Abfindungserklärung), zu spät zum Arzt gehen, Beschwerden nicht dokumentieren lassen und die Verjährung übersehen. Zu jedem dieser Punkte gibt es unten eine eigene Antwort.
Alle Fragen in diesem Bereich
Wie hoch ist mein Schmerzensgeld?
Es gibt keine offizielle Tabelle. Die Höhe bestimmt sich nach Art und Schwere der Verletzung, der Dauer der Beeinträchtigung, bleibenden Folgen, psychischen Auswirkungen und dem Verschulden — dazu wirkt ein verzögerndes Regulierungsverhalten der Gegenseite erhöhend. Vergleichsentscheidungen sind Orientierung, kein Anspruch auf denselben Betrag.
Wer haftet nach einem Hundebiss?
Der Tierhalter haftet nach § 833 Satz 1 BGB verschuldensunabhängig: Allein daraus, dass der Hund gebissen hat, folgt die Haftung. Ein Fehler des Halters muss nicht bewiesen werden — das macht Hundebissfälle prozessual vergleichsweise günstig. Reguliert wird meist über die Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Was bedeutet Mitverschulden für meinen Anspruch?
Mitverschulden führt nicht zum Verlust des Anspruchs, sondern zu einer Quote: Bei 30 Prozent Mitverschulden erhalten Sie 70 Prozent jeder Schadensposition — Schmerzensgeld, materielle Schäden und Rechtsverfolgungskosten gleichermaßen. Ob und in welcher Höhe ein Mitverschulden besteht, muss die Gegenseite beweisen.
Welche Schäden kann ich neben dem Schmerzensgeld verlangen?
Neben dem Schmerzensgeld sind alle materiellen Folgen ersatzfähig: Behandlungs- und Zuzahlungskosten, Fahrtkosten zu Ärzten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Pflege- und Betreuungsaufwand von Angehörigen, beschädigte Kleidung sowie eine Kostenpauschale. Für Spätfolgen kommt ein Feststellungsantrag hinzu.
Welche Behandlungskosten bekomme ich ersetzt?
Ersetzt werden die unfallbedingten Kosten, die nicht Ihre Krankenversicherung trägt: Zuzahlungen für Medikamente, Hilfsmittel und Krankentransporte sowie Fahrtkosten zu Behandlungen. Nicht ersatzfähig ist in der Regel die Krankenhaus-Tagespauschale von zehn Euro, weil ihr ersparte Verpflegungskosten gegenüberstehen. Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall reichen Sie alles bei der Berufsgenossenschaft ein.
Was ist ein Haushaltsführungsschaden?
Wer wegen einer Verletzung den eigenen Haushalt nicht oder nur eingeschränkt führen kann, hat einen ersatzfähigen Vermögensschaden — unabhängig davon, ob tatsächlich eine Hilfe eingestellt wurde. Berechnet wird aus dem Umfang der Beeinträchtigung, dem üblichen Wochenstundenaufwand und einem Stundensatz einer vergleichbaren Haushaltshilfe.
Bekomme ich meinen Verdienstausfall ersetzt?
Ja. Ersatzfähig ist die Differenz zwischen dem Netto, das Sie ohne die Verletzung erzielt hätten, und dem, was Sie tatsächlich erhalten haben — also insbesondere die Lücke zwischen Lohnfortzahlung und Krankengeld sowie entgangene Zulagen. Selbstständige rechnen über den entgangenen Gewinn ab.
Was muss ich bei einem Schleudertrauma (HWS) beachten?
Gehen Sie sofort zum Arzt, auch wenn die Beschwerden erst Stunden später auftreten — das ist bei einer HWS-Distorsion typisch. Entscheidend ist, dass der Arzt objektive Befunde dokumentiert, etwa einen Muskelhartspann oder eine Steilstellung der Wirbelsäule. Werden nur Ihre subjektiven Beschwerden notiert, bestreitet die Versicherung regelmäßig den Zusammenhang mit dem Unfall.
Der Unfall passierte auf dem Weg zur Arbeit — was ist anders?
Ein Unfall auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit ist ein Wegeunfall und damit ein Arbeitsunfall. Heilbehandlungs- und Fahrtkosten trägt dann die Berufsgenossenschaft; die Erstattungsansprüche sind von Gesetzes wegen auf sie übergegangen, weshalb Sie diese Kosten dort einreichen. Schmerzensgeld und Sachschäden bleiben bei der gegnerischen Versicherung.
Soll ich die Schweigepflichtentbindung der Versicherung unterschreiben?
Unterschreiben Sie pauschale Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen der gegnerischen Versicherung nicht. Damit könnte sie deutlich mehr Gesundheitsdaten abfragen und auswerten als für die Prüfung Ihres Anspruchs erforderlich ist — insbesondere Ihre Vorgeschichte. Erforderliche Befunde stellen wir gezielt und kontrolliert zur Verfügung.
Muss ich nach einem Hundebiss Anzeige erstatten?
Für die Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche ist eine Anzeige nicht erforderlich. Sie ist aber häufig nützlich, weil sie Halterdaten und den Vorfall dokumentiert. Zu unterscheiden sind zwei Wege: die Meldung beim Ordnungsamt dient der Gefahrenabwehr für die Zukunft, die Strafanzeige der Sanktionierung — für einen Strafantrag haben Sie nur drei Monate Zeit.
Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche geltend zu machen?
Die Regelverjährung beträgt drei Jahre und beginnt erst am 31. Dezember des Jahres, in dem Sie vom Schaden und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt haben. Bei Verletzung des Körpers und der Gesundheit gilt zusätzlich eine kenntnisunabhängige Höchstfrist von dreißig Jahren ab dem Ereignis.
Soll ich eine Abfindungserklärung unterschreiben?
Nicht ohne Prüfung. Eine Abfindungserklärung erledigt sämtliche Ansprüche aus dem Ereignis endgültig — auch Spätfolgen, Folgeoperationen und künftige Erwerbsschäden, die heute noch nicht erkennbar sind. Bei Verletzungen mit möglichen Dauerfolgen ist ein Vorbehalt für Zukunftsschäden das Mindeste.
Passend dazu
Schlagworte
- Schmerzensgeld
- Personenschaden
- Hundebiss
- Mitverschulden
