Verkehrsunfall
Ich habe einen Anhörungsbogen von der Polizei erhalten — was tun?
Als Zeuge müssen Sie antworten, als Beschuldigter müssen Sie nichts sagen — und sollten es meist auch nicht ohne Prüfung.
Kurz gesagt
Prüfen Sie zuerst, in welcher Rolle Sie angeschrieben werden. Als Zeuge sind Sie zur Angabe von Personalien verpflichtet und sollten zur Sache aussagen. Als Beschuldigter müssen Sie zur Sache nichts sagen — nur die Personalien sind anzugeben. Eine Aussage im Anhörungsbogen kann die Haftungsquote in der Unfallregulierung unmittelbar verschlechtern.
Was jetzt zu tun ist
- 1Prüfen, ob Sie als Zeuge oder als Beschuldigter angeschrieben werden — das steht im Formular.
- 2Nichts zur Sache eintragen, bevor das geklärt ist. Nur die Personalien sind in jedem Fall anzugeben.
- 3Frist im Schreiben notieren und das Schreiben mit Umschlag in die Onlineakte laden.
- Stand
- Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH- Fachlich zuständig
Laura HoverRechtsanwältin
Rechtsgrundlagen
Der Anhörungsbogen wirkt wie eine Drohung und sollte vorher geprüft werden.
Erster Schritt: die Rolle klären
Als Zeuge sind Sie verpflichtet, Ihre Personalien anzugeben. Zur Sache können Sie aussagen; eine Pflicht dazu besteht gegenüber der Polizei nicht. Wenn Ihre Schilderung Ihre Position stützt, ist eine Aussage meist sinnvoll.
Als Beschuldigter oder Betroffener sind Sie ebenfalls zu den Personalien verpflichtet — zur Sache müssen Sie nichts sagen. Das ist keine Formalie: Was Sie hier schreiben, steht anschließend in der Ermittlungsakte.
Warum das die Unfallregulierung entscheidet
Die Ermittlungsakte ist das wichtigste Beweismittel der Zivilsache — und die gegnerische Versicherung liest sie. Ein Satz wie „ich habe ihn übersehen“ oder „ich war etwas zu schnell“ ist dort schwarz auf weiß dokumentiert und wirkt sich unmittelbar auf die Haftungsquote aus. Bei 30 Prozent Mithaftung verlieren Sie 30 Prozent jeder Position — Reparatur, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Anwaltskosten.
Umgekehrt gilt dasselbe zu Ihren Gunsten: Wurde der Gegner verwarnt oder in der Unfallmitteilung als Verursacher geführt, ist das ein Argument gegenüber der Versicherung.
Was zu tun ist
- Nichts ausfüllen, bevor die Rolle geklärt ist.
- Frist notieren — sie steht im Schreiben und ist kurz.
- In die Onlineakte laden, mit Umschlag.
- Wir prüfen den Vorwurf, fordern bei Bedarf Akteneinsicht und formulieren die Einlassung — oder empfehlen, zu schweigen.
Wenn Sie das Schreiben schon ausgefüllt zurückgesandt haben, ist der Fall nicht verloren, aber die Ausgangslage verändert. Sagen Sie uns dann genau, was Sie geschrieben haben.
Ein Hinweis zu Bußgeldverfahren
Ein Bußgeldverfahren gegen Sie ist ein eigenes Verfahren mit eigenen Fristen — insbesondere der zweiwöchigen Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid. Ob wir Sie dort vertreten sollen, klären wir gesondert; die Verzahnung mit der Schadensregulierung besprechen wir in jedem Fall.
Kurz beantwortet
Am Formular selbst. Es ist als Zeugenfragebogen oder als Anhörung des Beschuldigten bzw. Betroffenen bezeichnet, und im zweiten Fall steht ein Hinweis auf das Schweigerecht darin. Wenn Sie unsicher sind, laden Sie das Schreiben in Ihre Onlineakte, bevor Sie etwas eintragen.
Im Verfahren selbst darf Schweigen nicht gegen Sie verwertet werden. Es beendet das Verfahren aber auch nicht — deshalb ist Schweigen keine Strategie, sondern der Ausgangspunkt für eine geprüfte Einlassung.
Sehr viel. Die Ermittlungsakte wird von der gegnerischen Versicherung ausgewertet. Eine unbedachte Formulierung im Anhörungsbogen — etwa „ich habe ihn zu spät gesehen" — begründet in der Zivilsache eine Mithaftungsquote und kürzt jede Schadensposition.
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Schlagworte
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