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VINQO Rechtsanwälte

Verkehrsunfall

Mein Fahrzeug hatte schon einen Vorschaden — ist das ein Problem?

Nur, wenn der Vorschaden nicht offengelegt und abgegrenzt wird. Verschweigen ist der teuerste Fehler in der Unfallregulierung.

Kurz gesagt

Ein Vorschaden schließt Ihren Anspruch nicht aus, verlangt aber eine klare Abgrenzung: Sie müssen darlegen, welcher Schaden neu ist und dass der alte fachgerecht behoben wurde. Verschweigen Sie ihn, kann der gesamte Fahrzeugschaden entfallen — nennen Sie ihn deshalb von Anfang an, auch wenn er kleiner war.

Was jetzt zu tun ist

  1. 1Jeden Vorschaden von sich aus nennen, auch kleine und alte. Verschwiegen kostet er den ganzen Anspruch, offengelegt nur die Abgrenzung.
  2. 2Unterlagen von damals suchen: Reparaturrechnung, Gutachten, Fotos, wer repariert hat und wann.
  3. 3Ein eigenes Gutachten beauftragen statt eines Kostenvoranschlags — nur ein Sachverständiger kann alten von neuem Schaden trennen.
Stand
Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH
Fachlich zuständig
Laura HoverRechtsanwältin

Rechtsgrundlagen

Der Vorschaden ist die häufigste Ursache dafür, dass ein berechtigter Fahrzeugschaden am Ende gar nicht ersetzt wird — nicht weil er besteht, sondern weil er zu spät auf den Tisch kommt.

Warum er so wirkt

Sie müssen beweisen, welcher Schaden aus diesem Unfall stammt. Überlagern sich alter und neuer Schaden am gleichen Bauteil, ist diese Abgrenzung schwierig. Gelingt sie nicht, kann der Anspruch für die betroffenen Positionen vollständig entfallen — nicht nur teilweise.

Kommt der Vorschaden erst heraus, nachdem Sie ihn nicht erwähnt haben, kommt ein zweites Problem hinzu: Die Gegenseite bestreitet dann nicht mehr nur die Abgrenzung, sondern Ihre Angaben insgesamt.

Was Sie tun sollten

Nennen Sie jeden Vorschaden, auch kleine, auch alte, auch selbst behobene. Und liefern Sie, was Sie haben:

  • Reparaturrechnung oder Werkstattauftrag von damals
  • früheres Gutachten oder Kostenvoranschlag
  • Fotos vor und nach der damaligen Reparatur
  • wer repariert hat und wann
  • ob ein Vorschaden reguliert wurde und von wem

Je konkreter das ist, desto klarer lässt sich sagen: Dieser Teil ist neu.

Was ein Gutachten dabei leistet

Ein Sachverständiger kann feststellen, ob eine Vorreparatur fachgerecht war und welche Schäden zum aktuellen Ereignis passen — nach Lage, Richtung und Intensität. Deshalb ist bei bekanntem Vorschaden ein eigenes Gutachten besonders wichtig; ein Kostenvoranschlag leistet das nicht.

Die gegnerische Versicherung wird bei Vorschäden regelmäßig versuchen, die Erstattung der Gutachterkosten zu verweigern. Das ist angreifbar — siehe den Ratgeberbeitrag HUK COBURG lehnt Gutachten bei Vorschaden ab.

Was nicht verlangt werden kann

Eine Schadensvertiefung: Wer einen alten, nie behobenen Schaden nun über den Unfall abrechnen will, verliert die Auseinandersetzung — und riskiert mehr als nur eine Kürzung.

Kurz beantwortet

Aus der Schadendatenbank der Versicherer, aus früheren Regulierungen, aus dem Gutachten selbst oder aus Verkaufsanzeigen. Davon auszugehen, ein Vorschaden bleibe unentdeckt, ist keine Strategie.

Ein Vorschaden lag vor dem Unfall vor und war behoben oder jedenfalls abgrenzbar. Ein Altschaden ist ein nicht reparierter früherer Schaden am selben Bauteil — dort ist die Abgrenzung am schwierigsten, weil sich beide Schäden überlagern.

Dann wird es aufwendiger, aber nicht aussichtslos. Hilfreich sind Werkstattauskünfte, Fotos, frühere Gutachten und die Angabe, wer damals repariert hat. Ein Sachverständiger kann eine fachgerechte Vorreparatur auch am Fahrzeug feststellen.

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Schlagworte

  • Vorschaden
  • Altschaden
  • Beweislast

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