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VINQO Rechtsanwälte

Verkehrsunfall

Was muss ich direkt nach einem Unfall tun?

Sichern, dokumentieren, Daten austauschen — und kein Schuldanerkenntnis abgeben. Die ersten zwanzig Minuten entscheiden über Ihre Beweislage.

Kurz gesagt

Unfallstelle sichern, bei Personenschaden oder unklarer Lage Polizei rufen, Fotos aus mehreren Winkeln machen, Personalien und Versicherungsdaten austauschen, Zeugen notieren — und kein Schuldanerkenntnis abgeben, auch nicht mündlich. Was Sie in den ersten Minuten nicht dokumentieren, ist später nicht mehr beweisbar.

Was jetzt zu tun ist

  1. 1Unfallstelle sichern, bei Verletzten 112. Polizei bei Personenschaden, unklarer Schuld oder Auslandsbeteiligung.
  2. 2Vor dem Wegfahren fotografieren: Endstellung aus vier Richtungen, Schäden im Detail, Bremsspuren, Verkehrszeichen, Gesamtübersicht.
  3. 3Kennzeichen, Name, Anschrift und Versicherung des Gegners notieren, dazu Namen und Telefonnummern von Zeugen.
  4. 4Kein Schuldanerkenntnis abgeben, auch kein mündliches, und nichts von der Gegenseite unterschreiben außer der Datenaufnahme.
  5. 5Bei Beschwerden zum Arzt — auch wenn sie erst am nächsten Tag auftreten.
Stand
Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH
Fachlich zuständig
Laura HoverRechtsanwältin

Die Beweislage eines Unfalls entsteht am Unfallort. Später lässt sie sich nicht mehr herstellen — deshalb steht diese Frage hier vor allen anderen.

Die Reihenfolge

1. Sichern. Warnblinker, Warnweste, Warndreieck. Bei Verletzten: Erste Hilfe und 112.

2. Polizei, wenn nötig. Bei Personenschaden, unklarer Schuld, Alkohol- oder Drogenverdacht, Mietwagen oder Auslandsbeteiligung.

3. Dokumentieren — vor dem Wegfahren.

  • Endstellung beider Fahrzeuge, aus vier Richtungen
  • Schäden im Detail, mit Maßstab (Hand, Münze)
  • Bremsspuren, Splitter, Glasscherben
  • Verkehrszeichen, Ampeln, Fahrbahnmarkierungen, Sichtverhältnisse
  • Gesamtübersicht mit erkennbarer Umgebung

4. Daten austauschen. Name, Adresse, Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsnummer, Führerscheindaten. Bei einem Firmenwagen zusätzlich den Halter.

5. Zeugen notieren. Name und Telefonnummer. Zeugen, die man nicht notiert, gibt es später nicht.

6. Verletzungen ärztlich abklären — auch bei leichten Beschwerden und auch, wenn sie erst am nächsten Tag auftreten. Ohne zeitnahen Arztbesuch wird der Zusammenhang mit dem Unfall regelmäßig bestritten.

Was Sie nicht tun sollten

  • Kein Schuldanerkenntnis — auch kein „tut mir leid, ich hab Sie nicht gesehen“. Die Haftungsverteilung ist eine Rechtsfrage, keine Höflichkeitsfrage.
  • Keine Unterschrift auf Formularen der Gegenseite außer zur Datenaufnahme.
  • Nicht in eine Werkstatt fahren, die Ihnen die gegnerische Versicherung nennt — Sie haben die freie Werkstattwahl.
  • Nicht reparieren, bevor der Schaden dokumentiert ist — siehe Gutachten oder Kostenvoranschlag.

Fotos laden Sie direkt vom Handy in Ihre Onlineakte.

Kurz beantwortet

Bei Personenschaden, unklarer Schuldlage, Beteiligung von Mietwagen oder ausländischen Fahrzeugen und bei Verdacht auf Alkohol oder Drogen: ja. Bei kleinen Blechschäden mit klarer Lage ist es nicht zwingend, aber selten falsch.

Falls möglich: erst nach Dokumentation der Endstellung — und wenn Sie den Verkehr nicht gefährden. Bei erheblichen Schäden oder Personenschaden warten Sie auf die Polizei.

Nein. Unterschreiben Sie am Unfallort nur, was Personalien und Fahrzeugdaten festhält — keine Schuldanerkenntnisse, keine Regulierungsvollmachten für die Gegenseite.

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  • Verkehrsunfall
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