Kosten & Vergütung
Was kostet ein Anwalt bei VINQO?
In den meisten Mandaten nach RVG und damit nach dem Streitwert, in komplexen Verfahren als Pauschale oder Honorar — der Preis steht immer vor der Beauftragung.
Kurz gesagt
In den meisten Mandaten richtet sich die Vergütung nach dem RVG und damit nach dem Streitwert; bei einem Streitwert von 5.000 Euro liegt eine außergerichtliche Geschäftsgebühr bei etwa 630 Euro netto. In komplexen Verfahren wie dem Anwaltsregress rechnen wir stattdessen pauschal oder nach § 3a RVG ab. Der Preis steht in jedem Fall vor der Beauftragung fest.
- Stand
- Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH- Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer
Woraus sich die Kosten zusammensetzen
- Geschäftsgebühr
- außergerichtliche Tätigkeit
- Verfahrensgebühr
- Klage bei Gericht
- Terminsgebühr
- mündliche Verhandlung
- Gerichtskosten
- 3 Gebühren nach GKG
- Auslagen
- Post, Kopien, 19 % USt.
Anteile schematisch für einen erstinstanzlich mit Verhandlung geführten Fall. Die absoluten Beträge richten sich nach dem Streitwert.
Auf einen Blick
Ersteinschätzung
0 €
Fallmeldung, Sichtung der Unterlagen und die Einordnung, ob etwas durchsetzbar ist.
Außergerichtlich bei 5.000 € Streitwert
ca. 700 €
Geschäftsgebühr 1,3 nebst Auslagen und Umsatzsteuer.
Erste Instanz bei 5.000 € Streitwert
ca. 1.600 €
Eigener Anwalt mit Verfahrens- und Terminsgebühr, ohne Gerichtskosten.
Abrechnungsgrundlage vorab vereinbart
Vor der Beauftragung steht schriftlich fest, wonach abgerechnet wird — RVG, Pauschale oder Honorar nach § 3a RVG. Der Endbetrag hängt daneben am Streitwert und am Verlauf.
RVG-Rechner: Anwalts- und Gerichtsgebühren nach Streitwert
Streitwert eingeben, und Sie sehen die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für die außergerichtliche Vertretung und die erste Instanz — einzeln aufgeschlüsselt, dazu die Gerichtskosten nach GKG und das Kostenrisiko für den Fall, dass Sie verlieren.
Rechner
Was kostet es — und was riskiere ich?
Setzen Sie Ihren Streitwert ein. Der Rechner zeigt die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG, die Gerichtskosten und was ein vollständig verlorener Prozess kostet.
Gesetzliche Gebühren nach dem RVG und dem GKG in der Fassung des Kostenrechtsänderungsgesetzes 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 109). Orientierung, keine Kostenzusage — Auslagen wie Sachverständigen- und Zeugenkosten sind nicht enthalten, und wo wir pauschal oder nach § 3a RVG abrechnen, gelten andere Beträge.
Lohnt sich das Verfahren bei diesem Kostenrisiko?
Die Gebühren stehen jetzt fest — ob sich der Weg lohnt, hängt von der Erfolgsaussicht ab, und die lässt sich nur am konkreten Fall beurteilen, nicht am Streitwert allein. Schildern Sie ihn uns: Die Prüfung ist kostenfrei.
In den meisten Fällen: RVG
Die gesetzlichen Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert. Zur Orientierung, jeweils netto und ohne Auslagen:
Alle Beträge brutto, einschließlich Auslagenpauschale und Umsatzsteuer. Sie stammen aus derselben geprüften Gebührentabelle wie unser RVG-Rechner — nachrechnen können Sie sie also selbst.
Die rechte Spalte ist das Kostenrisiko, wenn Sie einen Prozess vollständig verlieren — nicht Ihr Honorar. Ausführlich unter Kosten bei Niederlage.
Bei komplexen Verfahren: Pauschale oder Honorar
In der Anwaltshaftung bildet der Streitwert den Aufwand nicht ab — dort ist ein komplettes Altverfahren zu rekonstruieren. Deshalb rechnen wir diese Mandate als Pauschale oder auf Honorarbasis nach § 3a RVG ab.
Was immer gilt
Die Prüfung Ihrer Anfrage ist kostenfrei. Die Abrechnungsgrundlage vereinbaren wir vor der Beauftragung schriftlich — ohne diese Vereinbarung entstehen keine Kosten. Der Endbetrag steht damit noch nicht auf den Euro fest: Bei gesetzlichen Gebühren hängt er am Streitwert und daran, wie weit das Verfahren geht. Eine begründete Größenordnung nennen wir Ihnen vorab. Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.
Die Angaben sind Orientierungswerte; verbindlich ist das, was in Ihrer Vergütungsvereinbarung steht.
Die Vergütungsvereinbarung selbst steht als PDF unter Formulare — lesbar, bevor Sie sich entscheiden.
Kurz beantwortet
Die gesetzlichen Gebühren sind für alle gleich — sie hängen am Streitwert, nicht an der Kanzlei. Unterschiede entstehen nur bei Honorarvereinbarungen. Der Preis sagt dort etwas über Aufwand und Spezialisierung, nicht automatisch über Erfolg.
Im Prozess trägt die unterliegende Partei die Kosten (§ 91 ZPO). Außergerichtlich nur, wenn ein Anspruch darauf besteht — etwa bei Verzug oder Schadensersatz. Details unter „Kosten bei Gewinn".
In Einzelfällen, vor allem in laufender Unternehmensbetreuung. Der Stundensatz und eine Obergrenze stehen dann vorab in der Vereinbarung — offene Zeithonorare ohne Deckel gibt es bei uns nicht.
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Schlagworte
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