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Ist ein Wechsel auch in ein kleineres Paket möglich?

Anders als ein Upgrade ist das an den laufenden Zwölfmonatszeitraum gebunden, weil dessen Kontingent bereits auf das größere Paket kalkuliert ist.

Kurz gesagt

Ein Wechsel in ein kleineres Paket besprechen wir individuell zum Ende des laufenden Zwölfmonatszeitraums — anders als ein Upgrade lässt er sich nicht einfach mitten im bereits kalkulierten Zeitraum vornehmen, weil das laufende Kontingent bereits auf das größere Paket ausgelegt ist.

Stand
Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH
Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer

Ein Downgrade ist kein Sonderfall, aber ein anderer Fall als das Upgrade — deshalb die eigene Antwort.

Der Unterschied zum Upgrade

Ein höheres Paket lässt sich in eine laufende Kalkulation einfügen, ohne sie zu verändern — ein zusätzliches Kontingent kommt einfach hinzu. Ein kleineres Paket würde dagegen die bereits für den laufenden Zwölfmonatszeitraum vorausberechnete Pauschale rückwirkend infrage stellen. Deshalb ist ein Wechsel nach unten an den laufenden Zeitraum gebunden, nicht jederzeit möglich wie ein Upgrade.

Wie Sie trotzdem reagieren können

Zwei Wege stehen offen, ohne auf das Ende des Zeitraums warten zu müssen: Sie können das bestehende Kontingent für den Rest des Zeitraums einfach weniger abrufen — die Pauschale bleibt dabei gleich, da sie sich am vereinbarten, nicht am tatsächlich genutzten Kontingent bemisst. Oder Sie sprechen den geringeren Bedarf rechtzeitig vor Ende des laufenden Zwölfmonatszeitraums an, damit der Wechsel zum nächsten Zeitraum eingeplant werden kann.

Was das für die Planung bedeutet

Wer damit rechnet, dass der Bedarf schwanken könnte, sollte das bereits im Vorgespräch ansprechen — dann lässt sich von Anfang an ein Paket wählen, das eher zu niedrig als zu hoch gegriffen ist. Ein Upgrade ist jederzeit unkompliziert möglich, ein Downgrade nicht.

Kurz beantwortet

Weil das laufende Kontingent bereits für den vereinbarten Zeitraum auf das größere Paket kalkuliert und der entsprechende Beitrag bereits vorausberechnet ist. Ein Upgrade fügt dieser Kalkulation nur etwas hinzu, ein Downgrade müsste sie rückwirkend auflösen.

Sprechen Sie das rechtzeitig vor Ende des laufenden Zwölfmonatszeitraums an — dann lässt sich der Wechsel zum nächsten Zeitraum einplanen, statt mitten im laufenden Jahr rückwirkend zu rechnen.

Ja, das steht Ihnen frei — es ändert aber nichts an der Höhe der laufenden Monatspauschale, da diese für das vereinbarte Kontingent kalkuliert ist, nicht für den tatsächlichen Abruf.

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  • Externe Rechtsabteilung
  • Paketwechsel
  • Downgrade

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