Für Verletzte und Hinterbliebene
Personenschaden
Nach einer Verletzung wird selten alles gezahlt, was zusteht. Wir melden jede Position an — auch die, die im Formular der Versicherung nicht vorkommt.
Von Laura Hover, Rechtsanwältin · Rechtsstand: August 2026
Warum am Ende weniger ankommt
Ein Personenschaden besteht aus vielen Einzelpositionen. Das Schmerzensgeld ist nur eine davon; daneben stehen Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Fahrtkosten zu Behandlungen und der Haushaltsführungsschaden. Die Versicherung reguliert regelmäßig die Positionen, die auf der Hand liegen — die übrigen erwähnt sie nicht. Wer sie nicht anmeldet, bekommt sie nicht.
Der zweite Grund ist die Zeit. Eine Abfindungserklärung wird oft angeboten, bevor der Heilungsverlauf feststeht. Wer sie unterschreibt, verzichtet in aller Regel auch auf das, was erst später auftritt — bei einer HWS-Distorsion oder einem verheilten Bruch ist genau das der teure Teil.
Wen wir vertreten
- Nach Hundebiss
- Nach Sturz
- Nach Arbeitsunfall
- Nach Verkehrsunfall
- Hinterbliebene
Die Positionen, um die es geht
Sortiert danach, wie häufig sie übersehen werden. Die ersten beiden rechnet jede Versicherung ab; ab der dritten wird es still.
Schmerzensgeld
§ 253 Abs. 2 BGBAusgleich für den immateriellen Schaden. Bemessen wird nicht nach einer Tabelle, sondern nach Verletzung, Behandlungsverlauf, Dauerfolgen und dem Verhalten der Gegenseite. Sogenannte Schmerzensgeldtabellen sind Urteilssammlungen, keine Rechengrößen.
Belegbar über: Arztberichte, Behandlungsdokumentation, Schmerztagebuch
Heilbehandlungskosten
Zuzahlungen, Hilfsmittel, Rehabilitation. Bei privat Versicherten auch die Differenz, die der eigene Tarif nicht trägt.
Belegbar über: Rechnungen, Leistungsabrechnungen der Kasse
Verdienstausfall
Für Angestellte der Teil, den die Lohnfortzahlung nicht deckt, für Selbstständige der entgangene Gewinn. Bei Selbstständigen die Position mit dem größten Volumen — und der aufwendigsten Darlegung.
Belegbar über: Lohnabrechnungen, BWA, Steuerbescheide der Vorjahre
Haushaltsführungsschaden
Wer verletzungsbedingt den eigenen Haushalt nicht mehr führen kann, hat Anspruch auf Ersatz — auch dann, wenn Angehörige einspringen und niemand eine Rechnung stellt. Diese Position wird am häufigsten gar nicht erst geltend gemacht.
Belegbar über: Tätigkeitsaufstellung, ärztliche Einschränkungsbescheinigung
Spätfolgen
Beschwerden, die erst nach der Regulierung auftreten. Ob sie noch verlangt werden können, entscheidet sich an der Abfindungserklärung — und die ist zu diesem Zeitpunkt längst unterschrieben.
Belegbar über: Ärztliche Prognose, Vorbehalt in der Abfindungserklärung
In der Praxis
Hundebiss und Tierhalterhaftung
Der häufigste Personenschaden außerhalb des Straßenverkehrs. Die Haftung ist hier für Geschädigte günstiger als sonst — was viele nicht wissen und Halter regelmäßig bestreiten.
- 01
Der Halter haftet ohne eigenen Fehler
Nach § 833 BGB trifft den Tierhalter eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung: Es kommt nicht darauf an, ob er etwas falsch gemacht hat. Allein die Tiergefahr genügt. Ersetzt werden Schäden an Körper, Kleidung und auch an fremden Tieren.
- 02
Kommt Fahrlässigkeit hinzu, haftet er zusätzlich
Neben § 833 BGB greift § 823 Abs. 1 BGB, wenn der Halter eine Sorgfaltspflicht verletzt hat — etwa gegen eine kommunale Leinenpflicht verstoßen. Ob eine solche bestand, richtet sich nach Land und Kommune und ist im Einzelfall zu prüfen.
- 03
Was unmittelbar nach dem Vorfall zählt
Kontaktdaten des Halters und der Zeugen, ärztliche Vorstellung auch bei scheinbar harmloser Verletzung, bei größeren Verletzungen die Polizei. Bestreitet der Halter den Hergang später, entscheiden die Zeugen.
- Kontaktdaten von Halter und Zeugen aufnehmen
- Verletzung ärztlich dokumentieren lassen, auch wenn sie klein wirkt
- Bei erheblichen Verletzungen Polizei hinzuziehen
- Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erwägen
Ablauf
- 01
Sachverhalt aufnehmen
Was ist passiert, wer haftet, welche Unterlagen gibt es. Fehlende Arztberichte und Abrechnungen fordern wir selbst an.
- 02
Positionen beziffern
Alle Positionen, nicht nur die offensichtlichen. Der Haushaltsführungsschaden wird berechnet, nicht geschätzt.
- 03
Durchsetzen — und offen halten
Gegenüber Halter und Haftpflichtversicherung. Steht der Heilungsverlauf noch nicht fest, wird ein Vorbehalt für Spätfolgen vereinbart, statt vorschnell abzufinden.
- Deckungsanfrage zuerst
- Ob eine Privathaftpflicht oder Tierhalterhaftpflicht einsteht, klären wir vor allem anderen — davon hängt ab, ob sich die Durchsetzung wirtschaftlich lohnt.
- Onlineakte
- Arztberichte hochladen statt einsenden, Stand des Verfahrens jederzeit einsehbar.
- Auch gerichtlich
- Bestreitet die Gegenseite Hergang oder Höhe, führen wir das Verfahren bundesweit.
Häufige Fragen
Ja. Der Anspruch auf Schmerzensgeld ist zivilrechtlich und hängt nicht von einer Strafanzeige ab. Eine Anzeige kann die Beweislage verbessern, wenn die Gegenseite den Hergang bestreitet — notwendig ist sie nicht.
An Art und Schwere der Verletzung, dem Behandlungsverlauf, verbleibenden Dauerfolgen und den Umständen des Falls. Schmerzensgeldtabellen sind Sammlungen früherer Urteile zu vergleichbaren Verletzungen — sie geben einen Rahmen, ersetzen aber keine Bemessung im Einzelfall.
Nicht, solange der Heilungsverlauf offen ist. Eine Abfindungserklärung erledigt in aller Regel sämtliche Ansprüche, auch die noch unbekannten. Steht nicht fest, ob Dauerfolgen bleiben, gehört ein Vorbehalt hinein — oder die Erklärung wird noch nicht abgegeben.
Der Ersatz dafür, dass Sie Ihren Haushalt verletzungsbedingt nicht im gewohnten Umfang führen können — Kochen, Wäsche, Reinigung, Kinderbetreuung, Garten. Der Anspruch besteht auch dann, wenn Angehörige einspringen oder die Arbeit liegen bleibt; er setzt keine bezahlte Haushaltshilfe voraus.
Ja. § 833 BGB erfasst auch Schäden an fremden Tieren. Ersatzfähig sind insbesondere die Tierarztkosten. Ein eigenes Schmerzensgeld für das Tier gibt es dagegen nicht — Schmerzensgeld setzt eine Verletzung des Körpers oder der Gesundheit einer Person voraus.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von Schaden und Schädiger Kenntnis erlangt haben. Bei laufender Behandlung oder unklaren Dauerfolgen sollte die Frist frühzeitig gesichert werden.
Zum Weiterlesen
Aus dem Ratgeber zu Personenschaden.
Diese Seite dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.
