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VINQO Rechtsanwälte

Mandat & Ablauf

Was bedeutet Mandatsende?

Der formale Abschluss: Anspruch erledigt, Fremdgeld ausgekehrt, Vergütung abgerechnet, Akte geschlossen — und weiter einsehbar.

Kurz gesagt

Mandatsende heißt, dass die Sache abgeschlossen ist: Der Anspruch ist erledigt oder aufgegeben, eingegangene Zahlungen sind an Sie ausgekehrt, die Vergütung ist abgerechnet und die Akte wird geschlossen. Ihre Onlineakte bleibt danach für die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen einsehbar.

Stand
Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH
Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer

Das Mandatsende ist mehr als ein Vermerk. Es ist der Punkt, an dem vier Dinge zusammenkommen müssen.

1. Die Sache ist erledigt

Der Anspruch ist erfüllt, ein Vergleich ist umgesetzt, ein Urteil ist vollstreckt — oder es ist entschieden, dass nicht weiter verfolgt wird. Ein Mandat, das „einschläft“, ist kein Mandatsende.

2. Fremdgeld ist ausgekehrt

Zahlungen, die für Sie eingehen, sind Fremdgeld. Sie werden getrennt geführt und unverzüglich weitergeleitet. Sie erhalten eine Abrechnung, in der steht, was eingegangen ist, was an Gebühren abgesetzt wurde und was ausgezahlt wird.

3. Die Vergütung ist abgerechnet

Mit Schlussrechnung, in der Vorschüsse und Erstattungen der Gegenseite verrechnet sind. Wenn die Gegenseite Ihre Anwaltskosten zu tragen hat, ist das Teil dieser Rechnung — siehe Kosten bei Gewinn.

4. Die Akte wird geschlossen — nicht gelöscht

Anwaltsakten unterliegen Aufbewahrungsfristen. Ihre Onlineakte bleibt in dieser Zeit einsehbar; Sie kommen also auch später an den Schriftverkehr, ohne ihn selbst archivieren zu müssen. Details: Wie lange bleibt meine Akte einsehbar?

Kurz beantwortet

Zahlungen der Gegenseite gehen auf ein Fremdgeldkonto und werden von dort unverzüglich an Sie überwiesen. Sie erhalten dazu eine Abrechnung, in der Auszahlung und Gebühren gegenübergestellt sind.

Ja, wenn ein neuer Umstand auftritt — etwa ein Spätschaden nach einer Verletzung, der von einer Abfindungserklärung nicht erfasst ist. Dann entsteht ein neues Mandat auf Grundlage der alten Akte.

Nein. Bei einem Vergleich oder einer Abfindung liegt die Unterschrift vorher — genau deshalb sprechen wir solche Erklärungen vorab mit Ihnen durch.

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Schlagworte

  • Mandatsende
  • Abrechnung
  • Fremdgeld

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Jan Schlingmann

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Jan Schlingmann

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