Vertrag & Unternehmen
Die Ware kommt nicht — welche Rechte habe ich?
Frist setzen, dann Rücktritt und Schadensersatz — die Fristsetzung ist keine Formalie, sondern Anspruchsvoraussetzung.
Kurz gesagt
Setzen Sie dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Lieferfrist, üblich zehn bis vierzehn Tage. Verstreicht sie erfolglos, können Sie vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis zurückverlangen und Schadensersatz fordern. Ohne Fristsetzung fehlt in der Regel die Anspruchsvoraussetzung — deshalb ist die Reihenfolge entscheidend.
Was jetzt zu tun ist
- 1Schriftlich eine Lieferfrist mit konkretem Datum setzen, üblich zehn bis vierzehn Tage.
- 2Parallel den Zahlungsweg prüfen: Bei Kreditkarte kommt ein Chargeback in Betracht, bei PayPal der Käuferschutz.
- 3Nach fruchtlosem Fristablauf zurücktreten und den Kaufpreis zurückfordern.
- Stand
- Verantwortlich
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer- Fachlich zuständig
Gökalp ArtasRechtsanwalt
Rechtsgrundlagen
Nichtlieferung ist der einfachste Fall im Vertragsrecht — und wird regelmäßig dadurch verkompliziert, dass Betroffene die Reihenfolge umdrehen.
Die richtige Reihenfolge
1. Frist setzen. Schriftlich, mit konkretem Datum, nicht „unverzüglich“. Angemessen sind bei Standardware zehn bis vierzehn Tage. Formulierung:
„Ich fordere Sie auf, die am [Datum] bestellte Ware bis zum [Datum] zu liefern. Nach fruchtlosem Ablauf werde ich vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.“
2. Ablauf abwarten. Die Frist muss ablaufen — ein Rücktritt davor ist unwirksam.
3. Rechte ausüben. Nach fruchtlosem Ablauf:
| Recht | Grundlage | Wirkung |
|---|---|---|
| Rücktritt | § 323 BGB | Kaufpreis zurück, Vertrag rückabgewickelt |
| Schadensersatz statt der Leistung | § 281 BGB | Mehrkosten des Deckungskaufs |
| Verzugsschaden | § 280 Abs. 2, § 286 BGB | Kosten wegen der Verspätung |
| Zurückbehaltung | § 320 BGB | eigene Zahlung verweigern |
Wenn Sie vorausgezahlt haben
Dann ist der Rückzahlungsanspruch eine gewöhnliche Geldforderung. Prüfen Sie parallel die Zahlungswege: Bei Kreditkarte kommt ein Chargeback, bei PayPal der Käuferschutz in Betracht — beide oft schneller als der Rechtsweg und ohne Kostenrisiko.
Der Sonderfall Verbraucher
Bei einem Verbrauchsgüterkauf sind Abweichungen von den gesetzlichen Rechten zu Ihrem Nachteil unwirksam (§ 475 Abs. 1 BGB). AGB-Klauseln wie „Lieferzeiten sind unverbindlich“ oder „Rücktritt erst nach acht Wochen“ halten regelmäßig nicht.
Das Widerrufsrecht bei Fernabsatz kommt hinzu: Bei nicht gelieferter Ware beginnt die Widerrufsfrist noch nicht zu laufen — Sie können also auch später widerrufen.
Wann es sich lohnt, uns einzuschalten
Wenn nach der Fristsetzung nichts passiert, wenn der Betrag erheblich ist oder wenn der Verkäufer eine Rückzahlung verweigert. Bei Verzug vor der Anwaltsbeauftragung sind unsere Kosten regelmäßig erstattungsfähig — siehe Kosten bei Gewinn.
Kurz beantwortet
Nicht bei ernsthafter und endgültiger Leistungsverweigerung oder bei einem festen Liefertermin, dessen Einhaltung wesentlich war (§ 323 Abs. 2 BGB). Im Zweifel setzen Sie die Frist trotzdem — sie kostet nichts und schließt eine Angriffsfläche.
Bei Verbrauchergeschäften können Sie in der Regel an Ihrem Wohnsitz klagen und deutsches Recht anwenden. Praktisch schwieriger ist die Vollstreckung — bei Zahlung per Kreditkarte oder PayPal sind deren Rückholverfahren oft der schnellere Weg.
Ja, Verzugszinsen ab Verzugsbeginn — für Verbraucher fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, im Geschäftsverkehr neun. Dazu die Kosten der Rechtsverfolgung, wenn Verzug vor Anwaltsbeauftragung eingetreten war.
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Wenn es bei Ihnen anders liegt
Nicht jeder Fall trägt, und nicht für jeden Weg braucht es eine Kanzlei. Was dann hilft:
- Der Händler sitzt im Ausland oder ist nicht mehr erreichbar
- Dann führt der Weg über den Zahlungsdienstleister, nicht über das Gericht: Chargeback bei der Kreditkarte, Käuferschutz bei PayPal, bei Lastschrift die Rückbuchung binnen acht Wochen. Bei Händlern in der EU hilft zusätzlich das Europäische Verbraucherzentrum. Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
- Es geht um einen geringen Betrag und Sie wollen kein Verfahren
- Die Universalschlichtungsstelle des Bundes ist für Verbraucher kostenlos und für Beträge, bei denen sich eine Klage nicht rechnet, der praktikable Weg. Universalschlichtungsstelle des Bundes
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