Rechtsschutzversicherung
Was deckt eine Rechtsschutzversicherung nicht?
Nicht gedeckt sind – soweit nicht ein besonderer Versicherungsvertrag vorliegt – Honorar über der gesetzlichen Gebühr, der Selbstbehalt, vorvertragliche Fälle und je nach Vertrag ganze Rechtsgebiete.
Kurz gesagt
Nicht gedeckt sind der Selbstbehalt, ein über die gesetzlichen Gebühren hinausgehendes Honorar sowie Fälle, deren Ursache vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit liegt. Je nach Vertrag fehlen ganze Bausteine — Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht oder Vertragsrecht sind häufig einzeln versichert.
- Stand
- Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH- Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer
Rechtsgrundlagen
- ARB
- § 3a RVG
Auf einen Blick
Wartezeit
Meist drei Monate. In Verkehrssachen entfällt sie in der Regel.
Vorvertraglichkeit
Der Auslöser muss nach Vertragsbeginn liegen, nicht der Streit darüber.
Fehlender Baustein
Arbeit, Verkehr, Wohnen und Privat sind getrennt versicherbar.
Ausgeschlossene Gebiete
Bau, Kapitalanlage und Familienrecht sind häufig ganz ausgenommen.
Vorsatz
Bei vorsätzlicher Straftat wird nachträglich zurückgefordert.
Selbstbehalt
Meist 150 bis 300 Euro je Fall, unabhängig vom Ausgang.
Eine Rechtsschutzversicherung nimmt einen großen Teil des Kostenrisikos. Was sie nicht nimmt, überrascht die meisten Versicherten erst im Fall.
Immer bei Ihnen
Der Selbstbehalt. Siehe Selbstbehalt.
Honorar über der gesetzlichen Gebühr. Gedeckt ist das RVG. Eine Pauschale oder ein Honorar wird angerechnet, aber nicht voll ersetzt.
Nicht gedeckte Zeiträume. Fälle, deren Ursache vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit liegt.
Häufige Ausschlüsse nach Bedingungswerk
| Bereich | Typische Regelung |
|---|---|
| Bau- und Grundstückserwerb | nahezu immer ausgeschlossen |
| Familien-, Erb-, Scheidungsrecht | meist nur Beratung, keine Prozessdeckung |
| Kapitalanlagen | häufig ausgeschlossen oder stark begrenzt |
| Vorsatzstraftaten | Deckung entfällt bei Verurteilung wegen Vorsatz |
| Streit mit dem eigenen Rechtsschutzversicherer | ausgeschlossen |
| Steuerrecht vor Finanzgerichten | oft nur eingeschränkt |
Bausteinlogik
Die meisten Verträge bestehen aus Modulen: Privat-, Berufs-, Verkehrs-, Miet- und Wohnungsrechtsschutz. Wer nur Verkehrsrechtsschutz hat, ist im Arbeitsrecht nicht versichert — und umgekehrt. Das steht in Ihrem Versicherungsschein, nicht in den Bedingungen.
Kurz beantwortet
Streitigkeiten um den Bau oder Erwerb eines Grundstücks bzw. Gebäudes sind in nahezu allen Bedingungswerken ausgeschlossen. Das ist der bekannteste und wirtschaftlich härteste Ausschluss.
Nein. Gedeckt sind die gesetzlichen Gebühren; eine Zusage kann auf eine Pauschale angerechnet werden, sie deckt sie in aller Regel aber nicht vollständig.
Rechtsschutz gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer selbst ist typischerweise ausgeschlossen — deshalb ist bei einer Deckungsablehnung der Stichentscheid der vorgesehene Weg.
Weitere Fragen aus Rechtsschutzversicherung
- Wer stellt die Deckungsanfrage bei meiner Versicherung?
- Was ist ein Selbstbehalt?
- Meine Versicherung lehnt die Deckung ab — was tun?
- Was ist ein Stichentscheid?
- Was bedeuten Wartezeit und Vorvertraglichkeit?
Wenn es bei Ihnen anders liegt
Nicht jeder Fall trägt, und nicht für jeden Weg braucht es eine Kanzlei. Was dann hilft:
- Ihr Fall fällt eindeutig nicht unter den Vertrag
- Das ist keine Auslegungsfrage, sondern eine Kostenfrage. Prozesskostenhilfe, Ratenzahlung oder eine Beschränkung auf die außergerichtliche Vertretung sind dann die realistischen Wege. Ratenzahlung
- Sie halten die Klausel für unwirksam
- Der Versicherungsombudsmann prüft auch Bedingungswerke und ist für Sie kostenfrei. Das lohnt sich, bevor Sie gegen den eigenen Versicherer klagen. Versicherungsombudsmann e. V.
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