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VINQO Rechtsanwälte

Externe Rechtsabteilung

Wie wird abgerechnet?

Eine Vorschussrechnung über zwölf Monatspauschalen bei Vertragsschluss, fällig binnen vierzehn Tagen. Ab dem 25. Monat wird der Rhythmus abgestimmt.

Kurz gesagt

Bei Vertragsschluss stellen wir eine Vorschussrechnung über zwölf Monatspauschalen, fällig binnen vierzehn Tagen. Die zweite Rechnung folgt nach Ablauf des zwölften Monats. Ab dem 25. Monat stimmen wir den Abrechnungsrhythmus individuell ab; ohne gesonderte Absprache rechnen wir dann quartalsweise ab.

Stand
Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH
Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer

Die Abrechnung folgt demselben Grundsatz wie das ganze Modell: planbar statt überraschend.

Die ersten zwei Jahre

Bei Vertragsschluss stellen wir eine Vorschussrechnung über zwölf Monatspauschalen, fällig binnen vierzehn Tagen. Die Kontingente stehen ab diesem Zeitpunkt zur Verfügung. Die zweite Rechnung folgt nach Ablauf des zwölften Monats, für den dann laufenden Zeitraum.

Ab dem 25. Monat

Danach wird der Rhythmus individuell abgestimmt — je nachdem, was für Ihre eigene Rechnungs- und Budgetplanung passt. Treffen wir keine gesonderte Absprache, rechnen wir quartalsweise ab.

Was daneben läuft

Leistungen, die über das jeweilige Kontingent hinausgehen und nach Stundensatz abgerechnet werden, sind Teil dieses Rhythmus, aber gesondert ausgewiesen — siehe Was passiert, wenn ein Kontingent aufgebraucht ist?.

Kurz beantwortet

Weil die Kontingente für diesen Zeitraum kalkuliert sind und ab Vertragsschluss zur Verfügung stehen — unabhängig davon, ob sie gleich zu Beginn oder erst gegen Ende des Zeitraums abgerufen werden.

Diese werden gesondert und laufend abgerechnet, nicht erst mit der nächsten Jahrespauschale — damit der Überblick über zusätzliche Kosten nicht erst am Jahresende entsteht.

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  • Externe Rechtsabteilung
  • Abrechnung
  • Vorschussrechnung

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Jan Schlingmann

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