Kosten & Vergütung
Bekomme ich vorher gesagt, was es kostet?
Ja. Wir stellen Ihnen auf Wunsch mit der Beauftragung die voraussichtliche Höhe und — bei Klage — das Kostenrisiko im Unterliegensfall dar.
Kurz gesagt
Ja. Mit jeder Beauftragung erhalten Sie das Vergütungsmodell, die konkrete Höhe für den vorgesehenen Schritt und, wenn eine Klage in Betracht kommt, das Gesamtkostenrisiko im Unterliegensfall dargestellt.
- Stand
- Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH- Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer
Rechtsgrundlagen
Kostenintransparenz ist der häufigste Vorwurf gegen Anwaltschaft — und der leichteste zu vermeiden.
Was Sie vor der Beauftragung erhalten
- Das Modell — RVG, Pauschale oder Honorar.
- Auf Wunsch: Aufschlüsselung der Zahlungen für den anstehenden Schritt.
- Das Kostenrisiko, wenn geklagt werden soll: Gerichtskosten plus beide Anwälte im Unterliegensfall.
- Die Erstattungsfrage — was die Gegenseite bei Erfolg tragen muss und was bei Ihnen bleibt.
- Die Vereinbarung in Textform zum Lesen, nicht zum Blindunterschreiben. Die Muster stehen unter Formulare.
Schritt für Schritt, nicht als Paket
Jeder Verfahrensabschnitt wird von Ihnen beauftragt: erst die außergerichtliche Vertretung, dann — falls nötig — die Klage, dann gegebenenfalls Berufung oder Vollstreckung. Sie entscheiden an jedem Punkt neu, mit den Zahlen dieses Punkts.
Das hat einen praktischen Nebeneffekt: Nach dem außergerichtlichen Schritt ist die Erfolgseinschätzung deutlich belastbarer als am Anfang, weil die Position der Gegenseite dann bekannt ist.
Wenn eine Versicherung zahlt
Dann stellen wir die Deckungsanfrage vor der Beauftragung und sagen Ihnen, was gedeckt ist und was — etwa ein Selbstbehalt oder eine Honorardifferenz — bei Ihnen bleibt.
Eine erste Größenordnung können Sie sich vorab selbst verschaffen — mit dem RVG-Rechner.
Kurz beantwortet
Bei RVG-Abrechnung ändert sich nichts, solange der Streitwert gleich bleibt — die Gebühr ist wertabhängig, nicht aufwandsabhängig. Bei einer Pauschale sprechen wir eine Erweiterung vorher mit Ihnen ab, nicht rückblickend.
Jeder Schritt wird eigens beauftragt — außergerichtliche Vertretung, Klage, Berufung, Vollstreckung. Vor jedem erhalten Sie die Kosten dieses Schritts, damit Sie jeweils neu entscheiden können.
Ja, § 49b Abs. 5 BRAO verlangt ihn ausdrücklich, bevor ein Auftrag angenommen wird. Wir setzen ihn nicht nur formal um, sondern nennen die konkrete Zahl.
Weitere Fragen aus Kosten & Vergütung
- Was kostet ein Anwalt bei VINQO?
- Was ist das RVG?
- Wie wird der Streitwert berechnet?
- Wann rechnen wir pauschal ab?
- Gibt es bei VINQO ein Erfolgshonorar?
- Wer zahlt die Kosten, wenn ich gewinne?
Passend dazu
Schlagworte
- Kosten
- Transparenz
- Vergütungsvereinbarung
