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VINQO Rechtsanwälte

Onlineakte

Was ist die Onlineakte?

Ihr persönlicher Zugang zur eigenen Akte — dieselbe Oberfläche, in der die Kanzlei arbeitet, mit allen Dokumenten in Echtzeit statt als nachgeführter Auszug.

Kurz gesagt

Die Onlineakte ist Ihr Zugang zu Ihrem Fall unter app.vinqo.de. Sie sehen dort alle Dokumente in Echtzeit, unterzeichnen Vollmachten papierlos und haben alle Ihre Vorgänge unter einem Login. Es ist kein nachgeführter Auszug, sondern die Oberfläche desselben Systems, in dem wir arbeiten.

Stand
Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH
Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer
app.vinqo.de

Ihre Akte

  • Stammdaten
  • Dokumente
  • Beteiligte
  • Wiedervorlagen
  • Forderungen
  • Rechnungen
Muster ./. Muster Versicherung AG0001234/26
  • 14.08.2026Anspruchsschreiben an die GegenseiteAusgang
  • 02.09.2026Antwort der VersicherungEingang
  • 11.09.2026Ärztlicher BefundberichtIhr Upload
Schematische Darstellung. In Ihrer Akte stehen die echten Schreiben, Fristen und Zahlungen Ihres Falls.

Akteneinsicht war jahrzehntelang ein Anruf. Die Onlineakte ersetzt ihn, weil Sie dieselbe Akte sehen wie wir.

Was Sie dort finden

  • Dokumente — jedes ein- und ausgehende Schreiben mit Datum, chronologisch
  • Verfahrensstand — was zuletzt passiert ist und was als Nächstes ansteht
  • Fristen und Termine Ihres Falls
  • Finanzen — eingegangene Zahlungen, Rechnungen, Auskehrungen
  • Ihre Uploads — was Sie selbst beigebracht haben

Der entscheidende Unterschied

Viele Kanzleien betreiben ein „Mandantenportal“: ein zweites System, in das Dokumente nachträglich kopiert werden. Was dort steht, ist immer etwas älter als die Wirklichkeit.

Die VINQO-Onlineakte ist kein aufgesetztes Portal, sondern die Oberfläche desselben Systems, in dem die Kanzlei arbeitet. Was Sie sehen, ist der tatsächliche Stand.

Alle Fälle unter einem Login

Ob Kaufvertrag oder Verkehrsunfall — ein Zugang zeigt sämtliche Vorgänge. Für Unternehmen mit laufendem Fallaufkommen ist genau das der Unterschied zur Akte im Aktenschrank.

Wo die Daten liegen

Ausschließlich auf Servern in Deutschland, verschlüsselt. Die Software ist von Grund auf selbst entwickelt — kein zugekauftes Portal, keine Verarbeitung außerhalb der eigenen Infrastruktur. Mehr dazu auf der Seite Onlineakte.

Kurz beantwortet

Nein. Wer lieber telefoniert oder Post bekommt, bekommt Post. Die Onlineakte ist ein Angebot, keine Voraussetzung für ein Mandat.

Nein. Sie ist Teil des Mandats und wird nicht gesondert berechnet.

Nein. Sichtbar ist der Schriftverkehr und der Verfahrensstand, nicht die interne Bearbeitungskommunikation.

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Schlagworte

  • Onlineakte
  • Akteneinsicht
  • Transparenz

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Jan Schlingmann

Ihr Ansprechpartner

Jan Schlingmann

Rechtsanwalt & Geschäftsführer

  • Allg. Vertragsrecht
  • Kaufrecht
  • Forderungsabwehr
  • Geschäftsführung
  • Prozessführung