Externe Rechtsabteilung
Wer darf bei Ihnen anrufen?
Wen Sie im Erfassungsbogen freigeben — Geschäftsführung, Personalleitung, Datenschutzbeauftragte oder wen sonst Sie benennen.
Kurz gesagt
Wen Sie freigeben. Im Erfassungsbogen zu Vertragsbeginn benennen Sie die Personen — etwa Geschäftsführung, Personalleitung, Datenschutzbeauftragte oder Arbeitsschutz — und legen für jede einzeln fest, ob sie Auskunft zu laufenden Mandaten erhalten und ob sie selbst Leistungen abrufen darf.
- Stand
- Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH- Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer
Die Freigabeliste entscheidet, wer in Ihrem Namen mit uns sprechen und wer welchen Einblick erhalten darf — nicht wir.
Wie die Freigabe funktioniert
Im Erfassungsbogen zu Vertragsbeginn nennen Sie die relevanten Personen — üblicherweise Geschäftsführung, Personalleitung, Datenschutzbeauftragte, Arbeitsschutz oder Betriebsrat, je nachdem, wie Ihr Unternehmen organisiert ist. Für jede Person wird einzeln festgelegt:
- ob sie selbst Leistungen abrufen darf, also etwa eine Sofort-Beratung in Anspruch nehmen kann,
- und ob sie Auskunft zu laufenden Mandaten erhält, auch zu solchen, die eine andere freigegebene Person angestoßen hat.
Warum das so granular geregelt ist
Rechtsfragen im Betrieb sind oft vertraulich — eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung mit einem bestimmten Mitarbeiter geht nicht automatisch die gesamte Geschäftsführung etwas an, eine Datenschutzfrage nicht zwingend die Personalabteilung. Die Freigabeliste bildet ab, wer in Ihrem Unternehmen tatsächlich zuständig ist, statt pauschal allen oder nur einer einzigen Person Zugriff zu geben.
Kurz beantwortet
Ja, jederzeit. Personalwechsel — etwa eine neue Personalleitung oder ein Wechsel in der Geschäftsführung — melden Sie uns, und die Liste wird entsprechend angepasst.
Nein, nur das, wofür sie freigegeben sind. Eine Person kann etwa nur für ihr eigenes Fachgebiet — beispielsweise Datenschutz — Auskunft erhalten, ohne Einblick in arbeitsrechtliche Verfahren zu haben.
Nein. Mehrere Personen können parallel freigegeben sein und unabhängig voneinander anrufen — praktisch etwa, wenn Personalleitung und Geschäftsführung zu unterschiedlichen Themen gleichzeitig Bedarf haben.
Weitere Fragen aus Externe Rechtsabteilung
- Was passiert, wenn ein Kontingent aufgebraucht ist?
- Verfallen nicht genutzte Leistungen?
- Sind Gerichtskosten enthalten?
- Wie wird abgerechnet?
- Können wir im Abo upgraden, wenn der Bedarf steigt?
- Ist ein Wechsel auch in ein kleineres Paket möglich?
Passend dazu
Schlagworte
- Externe Rechtsabteilung
- Ansprechpartner
- Organisation
