Personenschaden & Schmerzensgeld
Bekomme ich meinen Verdienstausfall ersetzt?
Ja — die Differenz zwischen dem, was Sie ohne die Verletzung verdient hätten, und dem, was Sie tatsächlich erhalten haben.
Kurz gesagt
Ja. Ersatzfähig ist die Differenz zwischen dem Netto, das Sie ohne die Verletzung erzielt hätten, und dem, was Sie tatsächlich erhalten haben — also insbesondere die Lücke zwischen Lohnfortzahlung und Krankengeld sowie entgangene Zulagen. Selbstständige rechnen über den entgangenen Gewinn ab.
- Stand
- Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH- Fachlich zuständig
Laura HoverRechtsanwältin
Rechtsgrundlagen
Der Erwerbsschaden ist rechnerisch anspruchsvoll und wirtschaftlich oft die größte Position — deshalb wird hier am gründlichsten geprüft und am hartnäckigsten gekürzt.
Grundsatz
§ 842 BGB: Ersatz für Nachteile im Erwerb. Berechnet wird als Differenzrechnung — hypothetisches Einkommen ohne die Verletzung minus tatsächliches Einkommen.
Arbeitnehmer
Die typische Kette:
| Zeitraum | Sie erhalten | Ihr Schaden |
|---|---|---|
| Woche 1 – 6 | Lohnfortzahlung (100 %) | meist kein Schaden |
| Ab Woche 7 | Krankengeld (ca. 70 % Brutto, max. 90 % Netto) | die Differenz zum Netto |
| Bei Verlust des Arbeitsplatzes | ALG | die Differenz |
| Dauerhaft | Rente / Minderverdienst | laufender Erwerbsschaden |
Dazu: entgangene Zulagen, Überstunden, Sonderzahlungen, Sachbezüge, ein entgangener Aufstieg.
Der Rechenweg
Weil während der Arbeitsunfähigkeit berufsbedingte Kosten wegfallen — Fahrten zur Arbeit, Verpflegung, Arbeitsmittel —, wird das Netto um einen Anteil für ersparte Aufwendungen bereinigt. In der Praxis werden dafür rund 10 Prozent angesetzt:
Nettolohn − ca. 10 % ersparte Aufwendungen = bereinigter Nettolohn bereinigter Nettolohn − tatsächlich erhaltenes Krankengeld = erstattungsfähiger Verdienstausfall
Der Prozentsatz ist ein Erfahrungswert, keine feste Größe; bei langem Arbeitsweg oder hohen berufsbedingten Kosten lässt sich darüber verhandeln.
Die Unterlagen, die es dafür braucht
- Krankengeldbescheinigung der Krankenkasse
- die letzten drei Gehaltsabrechnungen vor dem Ereignis
- alle Abrechnungen während der Arbeitsunfähigkeit
- alle Krankschreibungen mit Zeiträumen
Fehlt eine dieser vier Gruppen, lässt sich der Betrag nicht beziffern — und eine unbezifferte Position wird nicht gezahlt.
Wichtig: Was Ihre Krankenkasse an Krankengeld zahlt, holt sie sich selbst vom Schädiger (§ 116 SGB X). Ihr Anspruch ist die Lücke — nicht der ganze Bruttoausfall.
Selbstständige
Hier zählt der entgangene Gewinn (§ 252 BGB), nicht ein Umsatz. Nach den Anforderungen des BGH werden die betriebswirtschaftlichen Auswertungen der Monate innerhalb und kurz nach der Arbeitsunfähigkeit mit denen desselben Jahres und, soweit vorhanden, der letzten drei Jahre gewichtet verglichen. Daraus ergibt sich, welcher Umsatz voraussichtlich erzielt worden wäre; bereinigt wird um Sondereffekte, fortlaufende Fixkosten und einen eingesetzten Ersatz.
Das ist aufwendig — und bei einem laufenden Geschäftsbetrieb nicht zu vermeiden.
Einfacher bei auftragsbezogener Tätigkeit: Wer projektweise arbeitet, kann den Schaden über konkrete Aufträge belegen — Angebot, Annahme und die anschließende Absage wegen der Verletzung. Dann ist der Umsatz dieses Auftrags die Grundlage, und ein Vorjahresvergleich erübrigt sich.
Wenn stattdessen Mehrkosten entstanden sind: Wer Ersatzpersonal eingestellt hat, um den Betrieb weiterzuführen, macht nicht den entgangenen Gewinn geltend, sondern die dafür entstandenen Mehrkosten — das ist oft leichter zu belegen als eine Umsatzprognose.
Wenn sich der Ausfall nicht exakt beziffern lässt, muss die Forderung deshalb nicht entfallen: Gerichte schätzen nach § 287 ZPO zumindest einen Mindestschaden, wenn die Unterlagen für eine genaue Berechnung nicht ausreichen.
Ausführlich: Verdienstausfall als Selbstständiger.
Was Sie sammeln sollten
Lohnabrechnungen der zwölf Monate vor dem Ereignis, alle Krankschreibungen, Bescheide über Krankengeld oder ALG, bei Selbstständigen Gewinnermittlungen der drei Vorjahre und Nachweise zu abgesagten Aufträgen.
Bei dauerhaften Beeinträchtigungen ist zusätzlich ein Feststellungsantrag für künftige Erwerbsschäden zu stellen — siehe Weitere Schäden.
Kurz beantwortet
Es mindert Ihren Schaden, weil Sie es tatsächlich erhalten. Die Lücke zwischen Krankengeld und vorherigem Netto ist aber Ihr Schaden — und in längeren Fällen erheblich, weil Krankengeld deutlich unter dem Netto liegt.
Wenn sie hinreichend wahrscheinlich war, ja — § 252 BGB erfasst auch entgangenen künftigen Gewinn, und § 287 ZPO erlaubt dem Gericht eine Schätzung. Beleg ist entscheidend: Zusagen, Beurteilungen, Zeugen.
Weil der Schaden aus dem tatsächlichen Einkommen abgeleitet wird. Bei Selbstständigen sind Vorjahresvergleiche der übliche Weg — deshalb sind Gewinnermittlungen für drei Vorjahre meist nötig.
Reicht die Grundlage für eine punktgenaue Berechnung nicht aus, schätzen Gerichte nach § 287 ZPO zumindest einen Mindestschaden, statt den Anspruch insgesamt abzulehnen (vgl. OLG München, Endurteil vom 12.10.2018 – 10 U 1905/17). Bei größeren Umsatzschäden — üblicherweise ab rund 5.000 Euro — wird dafür meist ergänzend ein Sachverständigengutachten eingeholt.
Wenn Sie Ersatzpersonal eingestellt oder vorhandenes Personal mehr arbeiten lassen haben, statt Umsatz zu verlieren, sind diese Mehrkosten Ihr Schaden — anstelle des entgangenen Gewinns. Beides lässt sich auch kombinieren, wenn der Ersatz den Ausfall nur teilweise auffängt.
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- Verdienstausfall
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