Mietrecht
Wann bekomme ich meine Kaution zurück?
Nach Auszug und Abrechnung — der Vermieter darf einen angemessenen Zeitraum prüfen, in der Regel bis zu sechs Monate.
Kurz gesagt
Die Kaution ist nach Auszug zurückzuzahlen, sobald der Vermieter seine Ansprüche abgerechnet hat. Ihm steht dafür eine angemessene Prüffrist zu, in der Regel bis zu sechs Monate; ein Teilbetrag darf nur für offene Betriebskostennachzahlungen länger zurückbehalten werden. Zinsen stehen Ihnen zu.
- Stand
- Verantwortlich
Gökalp ArtasRechtsanwalt- Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer
Die Kaution ist Sicherheit, nicht Guthaben des Vermieters. Zurückzuzahlen ist sie, sobald kein Sicherungszweck mehr besteht.
Der Zeitrahmen
Es gibt keine gesetzliche Frist. Anerkannt ist eine angemessene Prüffrist, in der Regel bis zu sechs Monaten — abgeleitet aus § 548 BGB, wonach Ansprüche wegen Verschlechterung der Mietsache in sechs Monaten ab Rückgabe verjähren.
Länger darf zurückbehalten werden nur ein angemessener Teilbetrag für eine noch offene Betriebskostenabrechnung — nicht die ganze Kaution und nicht unbegrenzt.
Was abgezogen werden darf
| Zulässig | Nicht zulässig |
|---|---|
| Offene Miete, unstrittige Rückstände | Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch |
| Nachvollziehbare Betriebskostennachzahlung | Renovierung ohne wirksame Klausel |
| Beschädigungen über normale Abnutzung hinaus | Pauschale „Renovierungspauschale“ |
| Fehlende Schlüssel, Umbauten ohne Rückbau | Schäden ohne Nachweis und Bezifferung |
Schönheitsreparaturklauseln sind in vielen Altverträgen unwirksam — insbesondere bei unrenoviert übergebener Wohnung oder starren Fristenplänen. Ein Abzug für Streichen ist deshalb häufiger unbegründet als begründet.
Was Sie beim Auszug tun sollten
- Übergabeprotokoll gemeinsam, mit Zählerständen und Fotos jedes Raums.
- Schlüssel vollständig und dokumentiert übergeben.
- Neue Adresse schriftlich mitteilen — sonst scheitert die Abrechnung an der Zustellung.
- Frist setzen: nach etwa sechs Monaten schriftlich zur Rückzahlung auffordern, mit konkretem Datum.
Wenn nicht gezahlt wird
Dann ist die Kautionsforderung eine gewöhnliche Zahlungsforderung — mit Mahnung, Verzugszinsen und, wenn nötig, Mahnverfahren oder Klage. Bei einer Kaution von drei Monatsmieten ist der Streitwert häufig unter 5.000 Euro, sodass das Amtsgericht zuständig ist und das Kostenrisiko überschaubar bleibt.
Kurz beantwortet
Höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten (§ 551 BGB), zahlbar in drei gleichen Monatsraten. Eine höhere Vereinbarung ist insoweit unwirksam.
Ja. Die Kaution ist getrennt vom Vermögen des Vermieters zu einem üblichen Sparzinssatz anzulegen; die Zinsen gehören Ihnen und erhöhen die Sicherheit.
Ansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten ab Rückgabe (§ 548 BGB) — das ist der Grund, weshalb die Prüffrist typischerweise mit diesem Zeitraum begrenzt wird.
Weitere Fragen aus Mietrecht
- Ist meine Mieterhöhung zulässig?
- Wann darf ich die Miete mindern?
- Wie wirksam ist eine Eigenbedarfskündigung?
- Wie prüfe ich meine Betriebskostenabrechnung?
Passend dazu
Schlagworte
- Kaution
- Auszug
- Abrechnung
