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VINQO Rechtsanwälte

Klageverfahren

Was ist ein Vergleich — und sollte ich zustimmen?

Ein Vergleich beendet den Streit sofort und rechtssicher, kostet aber einen Teil der Forderung. Ob er gut ist, entscheidet der Vergleich mit dem Prozessrisiko.

Kurz gesagt

Ein Vergleich ist ein Vertrag, mit dem beide Seiten den Streit durch gegenseitiges Nachgeben beenden; er ist wie ein Urteil vollstreckbar. Ob er gut ist, misst sich nicht an der Forderung, sondern am Prozessrisiko — an Erfolgswahrscheinlichkeit, Beweislage, Dauer und Kosten der Fortsetzung.

Was jetzt zu tun ist

  1. 1Nicht im Termin unter Zeitdruck zustimmen: Ein Widerrufsvorbehalt von zwei bis vier Wochen ist üblich und wird auf Antrag aufgenommen.
  2. 2Eine Entscheidung treffen und nachrechnen: wie wahrscheinlich ist zum jetzigen Zeitpunkt ein vollständiges Obsiegen? Möchten Sie schnell abschließen oder möglichst vollständig Ihre Ansprüche durchsetzen. Diese Abwägung eine persönliche, bei der wir die rechtlichen Risiken zum aktuellsten Zeitpunkt genau darstellen.
  3. 3Prüfen, was der Vergleich mit erledigt — insbesondere künftige Schäden.
Stand
Verantwortlich
Martin HermannRechtsanwalt
Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer

Vergleich oder Urteil

Vergleich

Einigung mit der Gegenseite

  • Sofort planbar, oft in Wochen statt Jahren
  • Kosten werden meist geteilt, keine volle Kostenlast
  • Kein Rechtsmittel der Gegenseite
  • Sie geben einen Teil der Forderung auf
  • Erledigt oft auch künftige Ansprüche — das ist zu prüfen

Urteil

Entscheidung des Gerichts

  • Volle Forderung möglich
  • Wer verliert, trägt die Kosten (§ 91 ZPO)
  • Berufung verlängert um neun bis vierundzwanzig Monate
  • Ausgang bleibt bis zuletzt offen
  • Vollstreckbarer Titel, dreißig Jahre gültig

Ein großer Teil der Zivilverfahren endet nicht mit Urteil, sondern mit Vergleich. Das Gericht ist gesetzlich verpflichtet, darauf hinzuwirken (§ 278 ZPO) — ein Vergleichsvorschlag im Termin ist deshalb kein Zeichen von Schwäche Ihres Falls.

Was ein Vergleich leistet

  • Sofortiges Ende. Kein weiteres Warten, keine Berufungsinstanz.
  • Sicherheit. Ein gerichtlicher Vergleich ist Vollstreckungstitel (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) — wie ein Urteil.
  • Gestaltbarkeit. Ratenzahlung, Zeugnisformulierung, Freistellung, Rückgabe von Sachen: Dinge, die ein Urteil nicht hergibt.
  • Kein Prozessrisiko. Auch das Restrisiko, den ganzen Prozess zu verlieren, fällt weg.

Was er kostet

Einen Teil der Forderung. Und die Endgültigkeit: Was der Vergleich abschließend regelt, ist erledigt — auch Positionen, die später auftauchen. Bei Personenschäden ist genau das der kritische Punkt; siehe Abfindungserklärung.

Die Rechnung, die zu machen ist

Nicht „Forderung gegen Angebot“, sondern:

Angebot gegen (Erfolgswahrscheinlichkeit × Forderung) minus Prozesskosten im Unterliegensfall

Bei 70 % Erfolgsaussicht auf 10.000 € ist ein Vergleichsangebot von 7.000 € rechnerisch neutral — und wegen Zeit- und Kostenrisiko häufig die bessere Wahl. Bei einer Erfolgsaussicht von 90 % ist dasselbe Angebot deutlich zu niedrig. Eine genaue Festlegung der Erfolgsaussichten ist dabei der schwierigste Punkt.

Diese Rechnung legen wir Ihnen offen vor. Die Entscheidung treffen Sie.

Kurz beantwortet

Nicht zwingend. Üblich ist ein Widerrufsvorbehalt mit Frist von zwei bis vier Wochen — damit können Sie in Ruhe prüfen. Wir beantragen das, wenn Bedenkzeit sinnvoll ist.

Nur in engen Grenzen — etwa bei arglistiger Täuschung oder wenn die vorausgesetzte Sachlage nicht bestand (§ 779 BGB). Ein Vergleich ist praktisch endgültig; genau darin liegt sein Wert und sein Risiko.

Frei vereinbar, üblich ist eine Quote entsprechend dem Nachgeben. Ohne Regelung gilt § 98 ZPO — Kostenaufhebung, jede Seite trägt ihre Anwaltskosten und je die Hälfte der Gerichtskosten.

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Schlagworte

  • Vergleich
  • Prozessrisiko
  • Einigung

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Jan Schlingmann

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Jan Schlingmann

Rechtsanwalt & Geschäftsführer

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  • Prozessführung