Mandat & Ablauf
Wie lange dauert die Prüfung meines Falls?
Bei klarer Sachlage wenige Werktage, bei komplexen Fällen mit Aktenanforderung mehrere Wochen — bei laufenden Fristen prüfen wir vorgezogen.
Kurz gesagt
Bei überschaubarer Sachlage und vollständigen Unterlagen melden wir uns in wenigen Werktagen. Muss erst eine Handakte, Gerichtsakte oder Behördenakte angefordert werden, dauert es mehrere Wochen — Fälle mit laufender Frist werden vorgezogen und notfalls fristsichernd behandelt.
- Stand
- Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH- Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer
Die Prüfungsdauer hängt an einer einzigen Frage: Liegt alles vor, was zur Bewertung nötig ist?
Wenige Werktage
Typisch, wenn der Sachverhalt überschaubar ist und die Unterlagen dabei sind: eine Kündigung mit Arbeitsvertrag, eine Unfallregulierung mit Gutachten und Ablehnungsschreiben, eine Mieterhöhung mit Mietvertrag.
Mehrere Wochen
Der häufigste Fall: Die Daten des Gegners sind unbekannt und liegen nur bei der Polizei. Dann muss das Ermittlungsverfahren abgewartet und Akteneinsicht genommen werden — realistisch sechs bis zwölf Wochen. Melden Sie den Fall trotzdem sofort: Die Verjährung läuft in dieser Zeit weiter, und wir stellen den Antrag, statt dass Sie warten. Siehe Ich kenne die Versicherung des Gegners nicht.
Ebenfalls typisch, wenn erst Akten beschafft werden müssen — im Anwaltsregress fast immer, weil dort das ursprüngliche Verfahren rekonstruiert wird. Auch medizinische Sachverhalte brauchen Zeit, wenn Befundberichte noch angefordert werden.
Wenn eine Frist läuft
Dann gilt eine andere Reihenfolge: erst sichern, dann bewerten. Eine Kündigungsschutzklage lässt sich innerhalb der Drei-Wochen-Frist einreichen und später zurücknehmen; eine abgelaufene Frist lässt sich nicht reparieren. Kennzeichnen Sie Fristen deshalb bitte deutlich in Ihrer Meldung.
Den Bearbeitungsstand sehen Sie ab Mandatsbeginn jederzeit in Ihrer Onlineakte — ohne Rückfrage in der Kanzlei.
Kurz beantwortet
Schreiben Sie das in die erste Zeile Ihrer Meldung und rufen Sie zusätzlich an. Bei einer Drei-Wochen-Frist im Arbeitsrecht oder einer drohenden Verjährung geht Fristsicherung vor abschließender Prüfung — geklagt werden kann auch, während die Bewertung weiterläuft.
Handakten muss der frühere Anwalt herausgeben (§ 50 BRAO), Gerichts- und Behördenakten werden auf Antrag übersandt. Beides liegt nicht in unserer Hand; realistisch sind zwei bis acht Wochen.
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