Arbeitsrecht
Was kostet ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht?
Deutlich weniger als ein Zivilprozess — in erster Instanz erstattet keine Seite die Anwaltskosten der anderen, und bei Vergleich entfallen die Gerichtskosten.
Kurz gesagt
In erster Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang (§ 12a ArbGG) — das gegnerische Kostenrisiko entfällt also. Es gibt keinen Gerichtskostenvorschuss, und endet das Verfahren durch Vergleich, fallen überhaupt keine Gerichtskosten an.
- Stand
- Verantwortlich
Martin HermannRechtsanwalt- Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer
Rechtsgrundlagen
RVG-Rechner: Anwalts- und Gerichtsgebühren nach Streitwert
Streitwert eingeben, und Sie sehen die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für die außergerichtliche Vertretung und die erste Instanz — einzeln aufgeschlüsselt, dazu die Gerichtskosten nach GKG und das Kostenrisiko für den Fall, dass Sie verlieren.
Rechner
Was kostet es — und was riskiere ich?
Setzen Sie Ihren Streitwert ein. Der Rechner zeigt die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG, die Gerichtskosten und was ein vollständig verlorener Prozess kostet.
Gesetzliche Gebühren nach dem RVG und dem GKG in der Fassung des Kostenrechtsänderungsgesetzes 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 109). Orientierung, keine Kostenzusage — Auslagen wie Sachverständigen- und Zeugenkosten sind nicht enthalten, und wo wir pauschal oder nach § 3a RVG abrechnen, gelten andere Beträge.
Lohnt sich das Verfahren bei diesem Kostenrisiko?
Die Gebühren stehen jetzt fest — ob sich der Weg lohnt, hängt von der Erfolgsaussicht ab, und die lässt sich nur am konkreten Fall beurteilen, nicht am Streitwert allein. Schildern Sie ihn uns: Die Prüfung ist kostenfrei.
Das Arbeitsgericht ist der günstigste Weg zum Recht, den das deutsche Prozessrecht kennt. Das ist beabsichtigt: Kündigungsschutz soll nicht am Kostenrisiko scheitern.
Der entscheidende Unterschied: § 12a ArbGG
In erster Instanz gibt es keine Erstattung der Anwaltskosten der Gegenseite — auch wenn Sie verlieren. Ihr Kostenrisiko beschränkt sich damit auf
- Ihre eigenen Anwaltskosten und
- die Gerichtskosten, die bei einem Vergleich sogar wegfallen.
Im Zivilprozess wären die Anwaltskosten des Gegners die größte Einzelposition. Hier entfallen sie.
Beispielrechnung
Bruttogehalt 4.000 €, Kündigungsschutzklage → Streitwert 12.000 € (drei Monatsgehälter).
| Position | Betrag |
|---|---|
| Eigene Anwaltskosten (Verfahrens- + Terminsgebühr, brutto) | 2.127,13 € |
| Gerichtskosten bei Urteil (2 Gebühren) | 627,00 € |
| Gerichtskosten bei Vergleich | 0 € |
| Anwaltskosten der Gegenseite | 0 € |
Kommt es zu einem Vergleich mit Einigungsgebühr, verschieben sich die Anwaltsgebühren nach oben, die Gerichtskosten aber auf null.
Kein Vorschuss
Anders als im Zivilprozess verlangt das Arbeitsgericht keinen Gerichtskostenvorschuss. Die Klage wird sofort zugestellt, der Gütetermin liegt oft binnen drei bis sechs Wochen. Das ist der zweite Grund, warum Arbeitsgerichtsverfahren so schnell sind.
Wo es teurer wird
Berufung. Vor dem Landesarbeitsgericht gilt § 12a ArbGG nicht mehr — dort trägt die unterliegende Partei die Kosten beider Seiten. Diese Zahl gehört in die Entscheidung über ein Rechtsmittel.
Was das für Ihre Entscheidung bedeutet
Das niedrige Kostenrisiko ist der Grund, warum eine Kündigungsschutzklage fast immer sinnvoll ist, sobald die Kündigung angreifbar erscheint — und warum so viele Verfahren mit einer Abfindung endeten, bevor ein Urteil nötig wurde.
Kurz beantwortet
Dort gilt § 12a ArbGG nicht mehr — vor dem Landesarbeitsgericht trägt die unterliegende Partei die Kosten beider Seiten. Das verändert die Risikorechnung erheblich.
Höchstens drei Bruttomonatsgehälter (§ 42 Abs. 2 GKG) — unabhängig davon, wie lange Sie beschäftigt waren. Bei 4.000 Euro brutto also 12.000 Euro.
Wenn Arbeitsrechtsschutz vereinbart und die Wartezeit abgelaufen ist, ja — dann zahlen Sie nur den Selbstbehalt. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.
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