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Mit der Vollmacht erteilen Sie der VINQO Legal Data Technology GmbH die Befugnis zur außergerichtlichen Vertretung und Geltendmachung von Ansprüchen z.B.
Mit der Vollmacht erteilen Sie der VINQO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Befugnis zur
Bitte nutzen Sie diese Vollmacht nur in den o.g. Fällen. Ansonsten ist die Vollmacht VINQO einzureichen.
Die ärztliche Schweigepflichtentbindungserklärung ist erforderlich, um ärztliche Auskünfte einzuholen. Dies ist dann der Fall, wenn Ansprüche
geltend gemacht werden sollen. Die Entbindung ist auf den Schadenstag begrenzt, sodass Informationen zu Vorerkrankungen nicht herausgegeben werden können. Bitte legen Sie im Zusammenhang mit einem Schaden ausschließlich diese Erklärung vor und nicht die Einwilligungserklärung der Versicherungsgesellschaften.
Wichtiger Hinweis: Die Übersendung einer Vollmacht bedeutet nicht, dass wir das angetragene Mandat übernehmen. Dies gilt insbesondere bei Fristsachen!
VINQO ist ein Service der
Legal Data Technology GmbH
Bornberg 94
42109 Wuppertal
VINQO Rechtsanwälte
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