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VINQO Rechtsanwälte

Mandat & Ablauf

Kann ich das Mandat kündigen?

Ja, jederzeit und ohne Begründung. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten — was das konkret bedeutet, hängt vom Vergütungsmodell ab.

Kurz gesagt

Ja. Ein Anwaltsvertrag ist jederzeit ohne Begründung kündbar, ein Widerruf der Vollmacht genügt. Zu vergüten ist, was bis dahin angefallen ist: bei RVG-Abrechnung die bereits entstandenen Gebühren, bei einer Pauschale der anteilige Leistungsstand.

Stand
Verantwortlich
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer
Fachlich zuständig
Gökalp ArtasRechtsanwalt

Ein Mandat ist keine Bindung auf Zeit. Wenn das Vertrauen fehlt, ist die Kündigung der richtige Schritt — für beide Seiten.

Wie es geht

Eine Nachricht genügt: E-Mail, Brief oder Anruf mit schriftlicher Bestätigung. Ein Widerruf der Vollmacht beendet die Vertretungsmacht sofort. Eine Frist gibt es nicht.

Was noch zu zahlen ist

Das hängt am Modell:

Modell Abrechnung bei Kündigung
RVG-Gebühren Die bereits entstandenen Gebühren. Eine Geschäftsgebühr entsteht mit der ersten Tätigkeit nach außen, eine Verfahrensgebühr mit der Klageeinreichung.
Pauschale Der Anteil, der dem erbrachten Leistungsstand entspricht.
Zeithonorar Die tatsächlich angefallene Zeit.

Bereits gezahlte Vorschüsse werden verrechnet; ein Überschuss wird ausgekehrt.

Was Sie mitnehmen

Ihre Unterlagen, die Handakte und — falls Sie zu einer anderen Kanzlei wechseln — die vollständige Verfahrensdokumentation. Details unter Akteneinsicht.

Der umgekehrte Fall

Auch wir können ein Mandat beenden — etwa wenn ein Interessenkonflikt auftritt oder eine Vertretung nicht mehr zumutbar ist. Dann geschieht das so, dass Ihnen kein Rechtsverlust entsteht: nicht zur Unzeit, mit Hinweis auf laufende Fristen (§ 627 Abs. 2 BGB).

Kurz beantwortet

Nein. Ein Anwaltsvertrag ist ein Dienstvertrag über eine Vertrauensstellung und deshalb ohne Begründung kündbar. Wir fragen auch nicht nach — hilfreich ist eine Rückmeldung dennoch, wenn etwas schiefgelaufen ist.

Wir zeigen dem Gericht das Ende der Vertretung an. Wichtig ist, dass rechtzeitig eine neue Vertretung bestellt wird — im Anwaltsprozess kann sonst ein Termin ohne Vertretung stattfinden.

Ja. Wir geben die Handakte heraus; Sie haben darauf einen Anspruch (§ 50 BRAO). Auf Wunsch übermitteln wir sie direkt an die neue Kanzlei.

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Schlagworte

  • Mandat
  • Kündigung
  • Vergütung

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Gökalp Artas

Ihr Ansprechpartner

Gökalp Artas

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