Onlineakte
Ist die Onlineakte sicher?
Verschlüsselte Übertragung, Speicherung ausschließlich auf eigenen Servern in Deutschland, selbst entwickelte Software — kein zugekauftes Portal, kein Dritter mit Zugriff.
Kurz gesagt
Alle Daten liegen verschlüsselt auf eigenen Servern in Deutschland. Die Software ist von Grund auf selbst entwickelt — kein zugekauftes Portal und keine Verarbeitung außerhalb der eigenen Infrastruktur. Ihr Passwort kennt niemand in der Kanzlei; es wird nicht im Klartext gespeichert.
- Stand
- Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH- Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer
Rechtsgrundlagen
Eine Anwaltsakte enthält, was Sie sonst niemandem erzählen. Der Maßstab ist deshalb nicht „üblich“, sondern die anwaltliche Schweigepflicht (§ 43a Abs. 2 BRAO, strafrechtlich bewehrt über § 203 StGB).
Die vier Punkte, die zählen
Verschlüsselte Übertragung. Die Verbindung zu app.vinqo.de ist durchgehend verschlüsselt.
Speicherung in Deutschland. Alle Daten liegen verschlüsselt auf Servern in Deutschland.
Selbst entwickelt. Die Onlineakte ist die Oberfläche desselben Systems, in dem die Kanzlei arbeitet, entwickelt in derselben Unternehmensgruppe. Kein zugekauftes Portal heißt auch: kein Dritter mit administrativem Zugriff auf Ihre Akte.
Passwörter nicht im Klartext. Niemand in der Kanzlei kann Ihr Passwort einsehen — auch deshalb können wir es Ihnen bei Verlust nicht nennen, sondern nur zurücksetzen lassen.
Was Sie selbst beitragen
Der schwächste Punkt in fast jedem System ist ein wiederverwendetes Passwort. Nutzen Sie für die Onlineakte ein eigenes, und geben Sie den Zugang nicht weiter — wenn eine weitere Person Einsicht haben soll, gibt es dafür den geordneten Weg über die Zugriffsrechte.
Kurz beantwortet
Ausschließlich in Deutschland. Es gibt keine Verarbeitung Ihrer Aktendaten außerhalb dieser Umgebung.
Nein. Aktendaten verlassen die eigene Infrastruktur nicht. Das ist auch der Grund, warum die Software selbst entwickelt wurde statt zugekauft.
Ja. Unverschlüsselte E-Mail ist der schwächste der üblichen Wege — deshalb liegt der Schriftverkehr in der Akte und nicht im Postfach. Für Hinweise oder Rückfragen ist E-Mail in Ordnung, für Inhalte ist die Akte besser.
Weitere Fragen aus Onlineakte
- Was ist die Onlineakte?
- Wie bekomme ich Zugang zur Onlineakte?
- Ich habe mein Passwort vergessen — was nun?
- Welche Dokumente sehe ich in der Onlineakte?
- Wie lade ich Unterlagen in die Onlineakte?
- Werde ich benachrichtigt, wenn etwas Neues da ist?
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Schlagworte
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