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VINQO Rechtsanwälte

FAQ-Bereich

Kosten und Vergütung

Was ein Anwalt bei VINQO kostet: RVG-Gebühren, Streitwert, Pauschale, Erfolgshonorar, Gerichtskosten — und wer die Kosten am Ende trägt.

Kurz gesagt

Die Vergütung richtet sich in den meisten Mandaten nach dem RVG und damit nach dem Streitwert; in komplexen Verfahren vereinbaren wir eine Pauschale oder ein Honorar nach § 3a RVG. In jedem Fall erfahren Sie den Preis, bevor Sie beauftragen — die Prüfung selbst ist kostenfrei.

Stand
Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH
Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer

Woraus sich die Kosten zusammensetzen

Geschäftsgebühr
außergerichtliche Tätigkeit
Verfahrensgebühr
Klage bei Gericht
Terminsgebühr
mündliche Verhandlung
Gerichtskosten
3 Gebühren nach GKG
Auslagen
Post, Kopien, 19 % USt.

Anteile schematisch für einen erstinstanzlich mit Verhandlung geführten Fall. Die absoluten Beträge richten sich nach dem Streitwert.

RVG-Rechner: Anwalts- und Gerichtsgebühren nach Streitwert

Streitwert eingeben, und Sie sehen die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für die außergerichtliche Vertretung und die erste Instanz — einzeln aufgeschlüsselt, dazu die Gerichtskosten nach GKG und das Kostenrisiko für den Fall, dass Sie verlieren.

Rechner

Was kostet es — und was riskiere ich?

Setzen Sie Ihren Streitwert ein. Der Rechner zeigt die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG, die Gerichtskosten und was ein vollständig verlorener Prozess kostet.

Wie weit ist die Sache?
Einzelheiten

Gesetzliche Gebühren nach dem RVG und dem GKG in der Fassung des Kostenrechtsänderungsgesetzes 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 109). Orientierung, keine Kostenzusage — Auslagen wie Sachverständigen- und Zeugenkosten sind nicht enthalten, und wo wir pauschal oder nach § 3a RVG abrechnen, gelten andere Beträge.

Lohnt sich das Verfahren bei diesem Kostenrisiko?

Die Gebühren stehen jetzt fest — ob sich der Weg lohnt, hängt von der Erfolgsaussicht ab, und die lässt sich nur am konkreten Fall beurteilen, nicht am Streitwert allein. Schildern Sie ihn uns: Die Prüfung ist kostenfrei.

Kostenfragen entscheiden häufig darüber, ob jemand sein Recht überhaupt verfolgt. Deshalb stehen sie hier ausführlich — mit dem Rechenweg, nicht nur mit dem Ergebnis.

Drei Vergütungsmodelle, ein Prinzip

Ob RVG, Erfolgshonorar, Pauschale oder Honorarvereinbarung: die Grundlage der Abrechnung wird vor der Beauftragung vereinbart. Ein Mandat, dessen Abrechnungsgrundlage Sie erst mit der Rechnung erfahren, gibt es bei uns nicht.

Was am Ende zusammenkommt, lässt sich damit nicht in jedem Fall auf den Euro vorhersagen. Bei den gesetzlichen Gebühren hängt der Betrag am Streitwert — den das Gericht abweichend festsetzen kann — und daran, wie weit das Verfahren geht: ob es beim Anspruchsschreiben bleibt, ob ein Termin stattfindet, ob Beweis erhoben wird. Bei einer Pauschale steht der Betrag für den vereinbarten Umfang fest; ändert sich der Umfang, wird neu vereinbart. Was wir vor der Beauftragung nennen können, ist die Grundlage und eine begründete Größenordnung — beides schriftlich.

Die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG hängen vom Streitwert ab und sind damit für jeden nachrechenbar. Eine Pauschale nutzen wir dort, wo der Streitwert den Aufwand nicht abbildet — etwa in der Anwaltshaftung. Ein Erfolgshonorar ist nur in engen Grenzen zulässig.

Wer am Ende zahlt

Im Zivilprozess trägt grundsätzlich die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits (§ 91 ZPO). Außergerichtlich gilt das nicht automatisch: Ersatz Ihrer Anwaltskosten gibt es nur, wenn dafür ein Anspruch besteht — etwa bei Verzug oder aus Schadensersatz. Die Details stehen in den einzelnen Fragen unten.

Die Vergütungsvereinbarung und die Mandatsbedingungen können Sie vor jeder Beauftragung lesen: Formulare.

Alle Fragen in diesem Bereich

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Schlagworte

  • Kosten
  • RVG
  • Streitwert
  • Vergütung

Frage geklärt — Fall noch offen?

Schildern Sie den Sachverhalt. Wir sagen Ihnen kostenfrei, was sich daraus machen lässt — und was nicht.

Jan Schlingmann

Ihr Ansprechpartner

Jan Schlingmann

Rechtsanwalt & Geschäftsführer

  • Allg. Vertragsrecht
  • Kaufrecht
  • Forderungsabwehr
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  • Prozessführung