FAQ-Bereich
Kosten und Vergütung
Was ein Anwalt bei VINQO kostet: RVG-Gebühren, Streitwert, Pauschale, Erfolgshonorar, Gerichtskosten — und wer die Kosten am Ende trägt.
Kurz gesagt
Die Vergütung richtet sich in den meisten Mandaten nach dem RVG und damit nach dem Streitwert; in komplexen Verfahren vereinbaren wir eine Pauschale oder ein Honorar nach § 3a RVG. In jedem Fall erfahren Sie den Preis, bevor Sie beauftragen — die Prüfung selbst ist kostenfrei.
- Stand
- Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH- Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer
Rechtsgrundlagen
Woraus sich die Kosten zusammensetzen
- Geschäftsgebühr
- außergerichtliche Tätigkeit
- Verfahrensgebühr
- Klage bei Gericht
- Terminsgebühr
- mündliche Verhandlung
- Gerichtskosten
- 3 Gebühren nach GKG
- Auslagen
- Post, Kopien, 19 % USt.
Anteile schematisch für einen erstinstanzlich mit Verhandlung geführten Fall. Die absoluten Beträge richten sich nach dem Streitwert.
RVG-Rechner: Anwalts- und Gerichtsgebühren nach Streitwert
Streitwert eingeben, und Sie sehen die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für die außergerichtliche Vertretung und die erste Instanz — einzeln aufgeschlüsselt, dazu die Gerichtskosten nach GKG und das Kostenrisiko für den Fall, dass Sie verlieren.
Rechner
Was kostet es — und was riskiere ich?
Setzen Sie Ihren Streitwert ein. Der Rechner zeigt die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG, die Gerichtskosten und was ein vollständig verlorener Prozess kostet.
Gesetzliche Gebühren nach dem RVG und dem GKG in der Fassung des Kostenrechtsänderungsgesetzes 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 109). Orientierung, keine Kostenzusage — Auslagen wie Sachverständigen- und Zeugenkosten sind nicht enthalten, und wo wir pauschal oder nach § 3a RVG abrechnen, gelten andere Beträge.
Lohnt sich das Verfahren bei diesem Kostenrisiko?
Die Gebühren stehen jetzt fest — ob sich der Weg lohnt, hängt von der Erfolgsaussicht ab, und die lässt sich nur am konkreten Fall beurteilen, nicht am Streitwert allein. Schildern Sie ihn uns: Die Prüfung ist kostenfrei.
Kostenfragen entscheiden häufig darüber, ob jemand sein Recht überhaupt verfolgt. Deshalb stehen sie hier ausführlich — mit dem Rechenweg, nicht nur mit dem Ergebnis.
Drei Vergütungsmodelle, ein Prinzip
Ob RVG, Erfolgshonorar, Pauschale oder Honorarvereinbarung: die Grundlage der Abrechnung wird vor der Beauftragung vereinbart. Ein Mandat, dessen Abrechnungsgrundlage Sie erst mit der Rechnung erfahren, gibt es bei uns nicht.
Was am Ende zusammenkommt, lässt sich damit nicht in jedem Fall auf den Euro vorhersagen. Bei den gesetzlichen Gebühren hängt der Betrag am Streitwert — den das Gericht abweichend festsetzen kann — und daran, wie weit das Verfahren geht: ob es beim Anspruchsschreiben bleibt, ob ein Termin stattfindet, ob Beweis erhoben wird. Bei einer Pauschale steht der Betrag für den vereinbarten Umfang fest; ändert sich der Umfang, wird neu vereinbart. Was wir vor der Beauftragung nennen können, ist die Grundlage und eine begründete Größenordnung — beides schriftlich.
Die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG hängen vom Streitwert ab und sind damit für jeden nachrechenbar. Eine Pauschale nutzen wir dort, wo der Streitwert den Aufwand nicht abbildet — etwa in der Anwaltshaftung. Ein Erfolgshonorar ist nur in engen Grenzen zulässig.
Wer am Ende zahlt
Im Zivilprozess trägt grundsätzlich die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits (§ 91 ZPO). Außergerichtlich gilt das nicht automatisch: Ersatz Ihrer Anwaltskosten gibt es nur, wenn dafür ein Anspruch besteht — etwa bei Verzug oder aus Schadensersatz. Die Details stehen in den einzelnen Fragen unten.
Die Vergütungsvereinbarung und die Mandatsbedingungen können Sie vor jeder Beauftragung lesen: Formulare.
Alle Fragen in diesem Bereich
Was kostet ein Anwalt bei VINQO?
In den meisten Mandaten richtet sich die Vergütung nach dem RVG und damit nach dem Streitwert; bei einem Streitwert von 5.000 Euro liegt eine außergerichtliche Geschäftsgebühr bei etwa 630 Euro netto. In komplexen Verfahren wie dem Anwaltsregress rechnen wir stattdessen pauschal oder nach § 3a RVG ab. Der Preis steht in jedem Fall vor der Beauftragung fest.
Was ist das RVG?
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bestimmt die gesetzlichen Anwaltsgebühren. Sie ergeben sich in den meisten Fällen aus dem Gegenstandswert über eine Gebührentabelle und werden mit einem Satz multipliziert — z.B. 1,3 für die außergerichtliche Geschäftsgebühr.
Wie wird der Streitwert berechnet?
Der Streitwert entspricht in der Regel dem Geldbetrag, um den gestritten wird. Bei Kündigungsschutzklagen sind es maximal drei Bruttomonatsgehälter, bei Streit über den Bestand eines Mietverhältnisses die Jahresmiete, bei Feststellungsklagen ein Abschlag von etwa zwanzig Prozent auf den Leistungswert.
Wann rechnen wir pauschal ab?
Wo der Streitwert den tatsächlichen Aufwand nicht abbildet, vereinbaren wir eine Pauschale oder ein Honorar nach § 3a RVG. Das betrifft vor allem den Anwaltsregress, in dem ein vollständiges Altverfahren rekonstruiert werden muss, sowie laufende Unternehmensbetreuung. Die Höhe steht vorher fest.
Gibt es bei VINQO ein Erfolgshonorar?
Ein Erfolgshonorar ist nur in den engen Grenzen des § 4a RVG zulässig: bei Forderungen bis 2.000 Euro, in der Inkassotätigkeit sowie dann, wenn Sie ohne diese Vereinbarung von der Rechtsverfolgung absehen würden. Wo es zulässig und sinnvoll ist, vereinbaren wir es; ein generelles „Erfolg oder kostenlos" gibt es nicht.
Wer zahlt die Kosten, wenn ich gewinne?
Gewinnen Sie den Prozess vollständig, trägt die Gegenseite die Gerichtskosten und Ihre gesetzlichen Anwaltsgebühren (§ 91 ZPO). Erstattet wird jedoch nur die gesetzliche Gebühr — ein darüber hinausgehendes Honorar bleibt bei Ihnen. Außergerichtlich gibt es Erstattung nur, wenn ein Anspruch darauf besteht, etwa bei Verzug oder Schadensersatz.
Wer zahlt die Kosten, wenn ich verliere?
Verlieren Sie den Prozess, tragen Sie bzw. Ihre Rechtsschutzversicherung die Gerichtskosten, Ihre eigenen und die gegnerischen Anwaltskosten. Bei 5.000 Euro Streitwert liegt dieses Gesamtrisiko in erster Instanz bei rund 3.100 Euro, bei 10.000 Euro bei rund 4.700 Euro. Vor dem Arbeitsgericht erster Instanz entfällt die Erstattung gegnerischer Anwaltskosten.
Was sind Gerichtskosten und wann fallen sie an?
Gerichtskosten sind Gebühren des Gerichts nach dem Gerichtskostengesetz, bemessen am Streitwert. Für die erste Instanz fallen drei Gebühren an, die als Vorschuss zu zahlen sind, bevor die Klage zugestellt wird. Endet das Verfahren durch Vergleich oder Klagerücknahme, reduziert sich die Gebühr — bei einem Vergleich in vielen Fällen auf eine Gebühr.
Bekomme ich vorher gesagt, was es kostet?
Ja. Mit jeder Beauftragung erhalten Sie das Vergütungsmodell, die konkrete Höhe für den vorgesehenen Schritt und, wenn eine Klage in Betracht kommt, das Gesamtkostenrisiko im Unterliegensfall dargestellt.
Warum verlangen Sie einen Vorschuss?
Ein Vorschuss ist nach § 9 RVG gesetzlich vorgesehen und deckt Kosten, die vor dem Verfahrensende tatsächlich anfallen — vor allem den Gerichtskostenvorschuss, ohne den das Gericht die Klage nicht zustellt. Er wird vollständig mit der Schlussrechnung verrechnet; ein Überschuss wird ausgezahlt.
Ist Ratenzahlung möglich?
In der Regel ja. Ratenzahlung wird vor der Beauftragung vereinbart und Teil der Vergütungsvereinbarung. Wichtig ist der Zeitpunkt: Vorher lässt sich fast immer eine Lösung finden, nachträglich bei offener Rechnung ist der Spielraum kleiner. Gerichtskosten kann eine Ratenvereinbarung nicht stunden — dafür gibt es Prozesskostenhilfe.
Was ist Prozesskostenhilfe?
Prozesskostenhilfe ist die staatliche Übernahme von Gerichts- und eigenen Anwaltskosten, wenn Sie diese nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen können und die Klage hinreichende Erfolgsaussicht hat. Wichtig: Sie deckt nicht die Anwaltskosten der Gegenseite, wenn Sie den Prozess verlieren.
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