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VINQO Rechtsanwälte

Vertrag & Unternehmen

Kann ich den Kauf einfach widerrufen?

Bei Fernabsatz und Haustürgeschäften ja — vierzehn Tage, ohne Grund. Die Frist beginnt erst mit Erhalt der Ware und korrekter Belehrung.

Kurz gesagt

Als Verbraucher haben Sie bei Verträgen im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen, ohne Angabe von Gründen. Die Frist beginnt bei Warenkäufen erst mit Erhalt der Ware — und wenn die Widerrufsbelehrung fehlt oder fehlerhaft ist, verlängert sie sich um bis zu zwölf Monate.

Was jetzt zu tun ist

  1. 1Datum bestimmen, an dem die Ware bei Ihnen ankam — erst dann beginnt die Frist, nicht mit der Bestellung.
  2. 2Prüfen, ob eine Widerrufsbelehrung vorlag. Fehlt sie oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Frist um bis zu zwölf Monate.
  3. 3Den Widerruf in Textform erklären und den Sendenachweis aufbewahren. Die bloße Rücksendung der Ware ist kein Widerruf.
Stand
Verantwortlich
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer
Fachlich zuständig
Gökalp ArtasRechtsanwalt

Das Widerrufsrecht ist der stärkste Verbraucherhebel im Vertragsrecht — weil es keinen Grund braucht und keinen Mangel voraussetzt.

Wann es besteht

  • Fernabsatzverträge: online, telefonisch, per Katalog, per E-Mail
  • Verträge außerhalb von Geschäftsräumen: an der Haustür, auf der Straße, bei einer Kaffeefahrt, beim Vertreterbesuch

Der Grund für beide Fälle ist derselbe: Sie konnten die Ware nicht prüfen oder wurden überrascht.

Nicht widerruflich ist der Kauf im Laden — dort gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht, sondern allenfalls eine freiwillige Rückgabemöglichkeit des Händlers.

Die Frist

Vierzehn Tage (§ 355 BGB). Der Beginn ist wichtiger als die Länge:

Vertragstyp Fristbeginn
Warenkauf Erhalt der Ware
Teillieferungen Erhalt der letzten Teillieferung
Dienstleistung Vertragsschluss
Digitale Inhalte Vertragsschluss

Fehlt die Widerrufsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Frist um bis zu zwölf Monate (§ 356 Abs. 3 BGB). Genau das ist häufig der Fall — und der Grund, warum ein Widerruf oft noch möglich ist, wenn der Anbieter das Gegenteil behauptet.

Viele Händler räumen freiwillig 30 Tage ein. Das ist eine vertragliche Zugabe, kein gesetzliches Recht — und daran gebunden sind sie trotzdem.

Wichtige Ausnahmen

  • Nach Kundenwunsch individuell angefertigte Waren
  • Schnell verderbliche Waren
  • Versiegelte Datenträger, Software, Hygieneartikel nach Entsiegelung
  • Zeitungen und Zeitschriften (außer Abonnements)
  • Bestimmte Reise-, Beherbergungs- und Veranstaltungsleistungen mit festem Termin

Wie Sie widerrufen

Eine eindeutige Erklärung genügt — Textform ist nicht vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Nutzen Sie E-Mail und bewahren Sie den Sendenachweis auf; die Rücksendung der Ware allein ist kein Widerruf.

Widerruf, Rücktritt oder Anfechtung?

Situation Richtiger Weg
Sie wollen es einfach nicht mehr Widerruf, wenn Frist läuft
Ware ist defekt Nacherfüllung, dann Rücktritt
Ware kommt nicht Frist setzen, dann Rücktritt
Sie wurden getäuscht Anfechtung
Sie haben nie einen Vertrag geschlossen Vertragsschluss bestreiten, nicht widerrufen

Der letzte Fall ist der wichtigste Unterschied: Wer widerruft, bestätigt damit, dass ein Vertrag bestand. Bei untergeschobenen Verträgen ist das der falsche Weg.

Kurz beantwortet

Die Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher, wenn der Unternehmer ordnungsgemäß darüber informiert hat — sonst der Unternehmer. Die Kosten der Hinsendung muss der Unternehmer dagegen erstatten, jedenfalls in Höhe der Standardlieferung.

Ja, prüfen wie im Ladengeschäft. Geht die Nutzung darüber hinaus, kann der Unternehmer Wertersatz verlangen — aber nur, wenn er über das Widerrufsrecht und diese Folge korrekt belehrt hat.

Ein am Telefon geschlossener Vertrag ist ein Fernabsatzvertrag und widerruflich. Wenn Sie überhaupt keinen Vertrag geschlossen haben und dennoch eine Auftragsbestätigung erhalten, ist der Widerruf nicht der richtige Weg — dann bestreiten Sie den Vertragsschluss, denn die Beweislast dafür liegt beim Anbieter.

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Schlagworte

  • Widerruf
  • Fernabsatz
  • Verbraucherrecht

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