Rechner & Werkzeuge
Mahnverfahren-Rechner: Was das gerichtliche Mahnverfahren kostet
Streitwert eingeben und sehen, was der Antrag auf einen Mahnbescheid an Anwalts- und Gerichtskosten auslöst — und was bei einem Widerspruch im streitigen Verfahren hinzukommt, abzüglich Anrechnung.
Kurz gesagt
Geben Sie den Streitwert ein, und der Rechner zeigt die Verfahrensgebühr des Mahnverfahrens (Nr. 3305 VV RVG) und die Gerichtsgebühr (KV 1100 GKG). Legt der Schuldner Widerspruch ein, rechnet er zusätzlich das streitige Verfahren durch — mit der vollen Anrechnung beider Mahnverfahrensgebühren, wie sie das Gesetz vorschreibt.
- Stand
- Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH- Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer
Mahnverfahren-Rechner: Was das gerichtliche Mahnverfahren kostet
Streitwert eingeben — der Rechner zeigt die Anwalts- und Gerichtskosten des Mahnverfahrens und, falls der Schuldner widerspricht, was im anschließenden streitigen Verfahren hinzukommt und was davon bereits angerechnet wird.
Rechner
Was kostet das Mahnverfahren?
Setzen Sie Ihren Streitwert ein. Der Rechner zeigt die Kosten des Mahnverfahrens und, falls der Schuldner widerspricht, was im streitigen Verfahren hinzukommt — und was davon bereits angerechnet wird.
Gesetzliche Gebühren nach dem RVG und dem GKG in der Fassung des Kostenrechtsänderungsgesetzes 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 109). Orientierung, keine Kostenzusage — Zinsen, vorgerichtliche Mahnkosten und Zustellauslagen sind nicht enthalten.
Der Schuldner hat widersprochen — wie geht es jetzt weiter?
Ein Widerspruch ist kein Grund, die Forderung fallen zu lassen — er bedeutet nur, dass die Sache vor Gericht landet. Wir übernehmen die Abgabe ans Prozessgericht und die weitere Vertretung: Melden Sie sich, die Prüfung ist kostenfrei.
Wer eine Forderung durchsetzen will, ohne sofort zu klagen, nutzt dafür meist das gerichtliche Mahnverfahren: schneller und günstiger als eine Klage, solange die Sache unstreitig bleibt. Was das kostet — und was sich ändert, sobald der Schuldner widerspricht — lässt sich vorab ausrechnen.
Was der Rechner zeigt
Für den eingegebenen Streitwert die Verfahrensgebühr des Mahnverfahrens (Nr. 3305 VV RVG) und die Gerichtsgebühr des Mahnverfahrens (KV 1100 GKG). Auf Wunsch zusätzlich die vorgerichtliche Geschäftsgebühr, wenn bereits außergerichtlich gemahnt wurde, und — falls der Schuldner widerspricht — was das streitige Verfahren zusätzlich kostet, nach Anrechnung der bereits gezahlten Mahnverfahrensgebühren.
Was er nicht zeigt
Zinsen, Zustellauslagen, eine mögliche Teilzahlung des Schuldners oder die Kosten eines Vollstreckungsbescheids im Detail. Ob sich das Verfahren bei einem zweifelhaften Schuldner überhaupt lohnt, hängt zudem von dessen Zahlungsfähigkeit ab — das kann kein Rechner beurteilen.
Kurz beantwortet
Nein. Die Verfahrensgebühr Nr. 3305 VV RVG wird in voller Höhe auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden streitigen Verfahrens angerechnet (Anm. zu Nr. 3305 VV RVG), die Gerichtsgebühr des Mahnverfahrens ebenso auf die Gerichtsgebühr des streitigen Verfahrens (Anm. zu KV 1210 GKG). Bezahlt wird nur die Differenz.
Weil es zwei unterschiedliche Vorschriften mit unterschiedlichem Anrechnungssatz sind. Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG ordnet für die Geschäftsgebühr eine hälftige Anrechnung an (höchstens mit einem Satz von 0,75). Die Anmerkung zu Nr. 3305 VV RVG ordnet für die Mahnverfahrensgebühr dagegen eine volle Anrechnung an. Beide Regeln gelten unabhängig voneinander und in dieser Reihenfolge.
Dann kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Dafür entstehen keine weiteren Verfahrensgebühren des streitigen Verfahrens — die Kosten bleiben bei denen des Mahnverfahrens, zuzüglich einer geringen zusätzlichen Gerichtsgebühr für den Vollstreckungsbescheid selbst, die dieser Rechner nicht gesondert ausweist.
Bei vollem Erfolg der Schuldner. Bis dahin verauslagt der Antragsteller die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltskosten — genau das zeigt der Rechner.
Weitere Fragen aus Rechner & Werkzeuge
- Ich habe Post bekommen — was ist jetzt zu tun?
- Unterlagen-Checkliste: Was brauchen wir von Ihnen?
- Was steht mir nach einem Verkehrsunfall zu?
- RVG-Rechner: Anwalts- und Gerichtsgebühren berechnen
- Pfändungsfreigrenzen-Rechner: Wie viel vom Einkommen ist pfändbar?
- 130-Prozent-Rechner: reparieren, abrechnen oder ersetzen?
Passend dazu
Schlagworte
- RVG
- Mahnverfahren
- Gebühren
- Kostenrisiko
- Rechner
