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Mahnverfahren-Rechner: Was das gerichtliche Mahnverfahren kostet

Streitwert eingeben und sehen, was der Antrag auf einen Mahnbescheid an Anwalts- und Gerichtskosten auslöst — und was bei einem Widerspruch im streitigen Verfahren hinzukommt, abzüglich Anrechnung.

Kurz gesagt

Geben Sie den Streitwert ein, und der Rechner zeigt die Verfahrensgebühr des Mahnverfahrens (Nr. 3305 VV RVG) und die Gerichtsgebühr (KV 1100 GKG). Legt der Schuldner Widerspruch ein, rechnet er zusätzlich das streitige Verfahren durch — mit der vollen Anrechnung beider Mahnverfahrensgebühren, wie sie das Gesetz vorschreibt.

Stand
Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH
Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer

Mahnverfahren-Rechner: Was das gerichtliche Mahnverfahren kostet

Streitwert eingeben — der Rechner zeigt die Anwalts- und Gerichtskosten des Mahnverfahrens und, falls der Schuldner widerspricht, was im anschließenden streitigen Verfahren hinzukommt und was davon bereits angerechnet wird.

Rechner

Was kostet das Mahnverfahren?

Setzen Sie Ihren Streitwert ein. Der Rechner zeigt die Kosten des Mahnverfahrens und, falls der Schuldner widerspricht, was im streitigen Verfahren hinzukommt — und was davon bereits angerechnet wird.

Einzelheiten

Gesetzliche Gebühren nach dem RVG und dem GKG in der Fassung des Kostenrechtsänderungsgesetzes 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 109). Orientierung, keine Kostenzusage — Zinsen, vorgerichtliche Mahnkosten und Zustellauslagen sind nicht enthalten.

Der Schuldner hat widersprochen — wie geht es jetzt weiter?

Ein Widerspruch ist kein Grund, die Forderung fallen zu lassen — er bedeutet nur, dass die Sache vor Gericht landet. Wir übernehmen die Abgabe ans Prozessgericht und die weitere Vertretung: Melden Sie sich, die Prüfung ist kostenfrei.

Wer eine Forderung durchsetzen will, ohne sofort zu klagen, nutzt dafür meist das gerichtliche Mahnverfahren: schneller und güns­tiger als eine Klage, solange die Sache unstreitig bleibt. Was das kostet — und was sich ändert, sobald der Schuldner widerspricht — lässt sich vorab ausrechnen.

Was der Rechner zeigt

Für den eingegebenen Streitwert die Verfahrensgebühr des Mahnverfahrens (Nr. 3305 VV RVG) und die Gerichtsgebühr des Mahnverfahrens (KV 1100 GKG). Auf Wunsch zusätzlich die vorgerichtliche Geschäftsgebühr, wenn bereits außergerichtlich gemahnt wurde, und — falls der Schuldner widerspricht — was das streitige Verfahren zusätzlich kostet, nach Anrechnung der bereits gezahlten Mahnverfahrensgebühren.

Was er nicht zeigt

Zinsen, Zustellauslagen, eine mögliche Teilzahlung des Schuldners oder die Kosten eines Vollstreckungsbescheids im Detail. Ob sich das Verfahren bei einem zweifelhaften Schuldner überhaupt lohnt, hängt zudem von dessen Zahlungsfähigkeit ab — das kann kein Rechner beurteilen.

Kurz beantwortet

Nein. Die Verfahrensgebühr Nr. 3305 VV RVG wird in voller Höhe auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden streitigen Verfahrens angerechnet (Anm. zu Nr. 3305 VV RVG), die Gerichtsgebühr des Mahnverfahrens ebenso auf die Gerichtsgebühr des streitigen Verfahrens (Anm. zu KV 1210 GKG). Bezahlt wird nur die Differenz.

Weil es zwei unterschiedliche Vorschriften mit unterschiedlichem Anrechnungssatz sind. Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG ordnet für die Geschäftsgebühr eine hälftige Anrechnung an (höchstens mit einem Satz von 0,75). Die Anmerkung zu Nr. 3305 VV RVG ordnet für die Mahnverfahrensgebühr dagegen eine volle Anrechnung an. Beide Regeln gelten unabhängig voneinander und in dieser Reihenfolge.

Dann kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Dafür entstehen keine weiteren Verfahrensgebühren des streitigen Verfahrens — die Kosten bleiben bei denen des Mahnverfahrens, zuzüglich einer geringen zusätzlichen Gerichtsgebühr für den Vollstreckungsbescheid selbst, die dieser Rechner nicht gesondert ausweist.

Bei vollem Erfolg der Schuldner. Bis dahin verauslagt der Antragsteller die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltskosten — genau das zeigt der Rechner.

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Schlagworte

  • RVG
  • Mahnverfahren
  • Gebühren
  • Kostenrisiko
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