Kosten & Vergütung
Was ist das RVG?
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz legt gesetzliche Gebühren fest, die sich aus dem Gegenstandswert und einem Gebührensatz ergeben — für jeden nachrechenbar.
Kurz gesagt
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bestimmt die gesetzlichen Anwaltsgebühren. Sie ergeben sich in den meisten Fällen aus dem Gegenstandswert über eine Gebührentabelle und werden mit einem Satz multipliziert — z.B. 1,3 für die außergerichtliche Geschäftsgebühr.
- Stand
- Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH- Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer
Rechtsgrundlagen
RVG-Rechner: Anwalts- und Gerichtsgebühren nach Streitwert
Streitwert eingeben, und Sie sehen die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für die außergerichtliche Vertretung und die erste Instanz — einzeln aufgeschlüsselt, dazu die Gerichtskosten nach GKG und das Kostenrisiko für den Fall, dass Sie verlieren.
Rechner
Was kostet es — und was riskiere ich?
Setzen Sie Ihren Streitwert ein. Der Rechner zeigt die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG, die Gerichtskosten und was ein vollständig verlorener Prozess kostet.
Gesetzliche Gebühren nach dem RVG und dem GKG in der Fassung des Kostenrechtsänderungsgesetzes 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 109). Orientierung, keine Kostenzusage — Auslagen wie Sachverständigen- und Zeugenkosten sind nicht enthalten, und wo wir pauschal oder nach § 3a RVG abrechnen, gelten andere Beträge.
Lohnt sich das Verfahren bei diesem Kostenrisiko?
Die Gebühren stehen jetzt fest — ob sich der Weg lohnt, hängt von der Erfolgsaussicht ab, und die lässt sich nur am konkreten Fall beurteilen, nicht am Streitwert allein. Schildern Sie ihn uns: Die Prüfung ist kostenfrei.
Das RVG ist der Grund, warum Anwaltskosten in Deutschland selten ein Verhandlungsergebnis sind.
Wie eine Gebühr entsteht
Drei Schritte:
- Gegenstandswert bestimmen — meist die Höhe der Forderung.
- In der Tabelle (Anlage 2 zu § 13 RVG) die zugehörige volle Gebühr ablesen. Beispiel: 5.000 € Wert → 354,50 €.
- Mit dem Gebührensatz des jeweiligen Tatbestands multiplizieren.
Die wichtigsten Sätze
| Gebühr | Satz | Wann |
|---|---|---|
| Geschäftsgebühr | 0,5 – 2,5, Regel 1,3 | außergerichtliche Vertretung |
| Verfahrensgebühr | 1,3 | Klage erste Instanz |
| Terminsgebühr | 1,2 | mündliche Verhandlung |
| Einigungsgebühr | 1,0 / 1,5 | Vergleich |
| Beratungsgebühr | bis 250 €, Verbraucher bis 190 € | reine Beratung (§ 34 RVG) |
Dazu kommt die Auslagenpauschale für Post und Telekommunikation: 20 Prozent der Gebühren, höchstens 20 € (Nr. 7002 VV RVG.
Rechenbeispiel
Streitwert 5.000 €, außergerichtliches Anspruchsschreiben:
- Geschäftsgebühr 1,3 × 354,50 € = 460,85 €
- Auslagenpauschale (gedeckelt) = 20,00 €
- Umsatzsteuer 19 % = 91,36 €
- Summe 572,21 €
Warum das nützlich ist
Sie können jede Rechnung nachrechnen — und Sie können vor einer Klage berechnen, was ein Verlust kosten würde, weil auch die Gebühren des Gegners nach derselben Tabelle entstehen. Genau darauf beruht die Rechnung unter Kosten bei Niederlage.
Kurz beantwortet
Damit Rechtsverfolgung kalkulierbar bleibt und der Zugang zum Recht nicht am Verhandlungsgeschick über den Preis hängt. Ein Nebeneffekt: das Kostenrisiko eines Prozesses ist im Voraus berechenbar — auch das der Gegenseite.
Außergerichtlich in Grenzen ja, im gerichtlichen Verfahren ist eine Unterschreitung grundsätzlich unzulässig (§ 49b Abs. 1 BRAO). Werbeversprechen mit Dumpingpreisen für Prozesse sind daher mit Vorsicht zu betrachten.
Wird nach außergerichtlicher Tätigkeit geklagt, wird die Geschäftsgebühr teilweise auf die Verfahrensgebühr angerechnet (Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG). Der außergerichtliche Versuch macht das Verfahren also nicht doppelt teuer.
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