FAQ-Bereich
Ablauf eines Mandats bei VINQO
Von der ersten Fallmeldung über die kostenfreie Prüfung und die Vollmacht bis zum Mandatsende.
Kurz gesagt
Ein Mandat läuft bei uns in fünf Schritten: Sie melden den Fall, wir prüfen ihn unverbindlich, bei Übernahme setzen wir Ihre Rechte außergerichtlich und bei Bedarf gerichtlich durch, und am Ende steht die vorher vereinbarte Abrechnung — Ihre Onlineakte bleibt danach einsehbar.
- Stand
- Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH- Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer
Ablauf eines Mandats
- 01
Fallmeldung
Sie schildern den Fall online oder telefonisch.
- 02
Prüfung
Wir sichten Unterlagen und ordnen den Anspruch ein — kostenfrei.
- 03
Mandat & Vollmacht
Abrechnungsgrundlage wird vereinbart, Sie erteilen die Vollmacht.
- 04
Durchsetzung
Anspruchsschreiben, Verhandlung, bei Bedarf Klage.
- 05
Abschluss
Zahlung, Abrechnung, Mandatsende — Akte bleibt einsehbar.
Die meisten Fragen am Anfang eines Mandats sind Ablauffragen: Was passiert, nachdem ich den Fall geschildert habe? Wann muss ich etwas unterschreiben? Wann höre ich wieder von Ihnen?
Dieser Bereich beantwortet sie einzeln. Die Meldung Ihres Falls ist kostenfrei, und wir prüfen transparent, ob wir Sie bei Ihrem Anliegen unterstützen können.
Was Sie selbst tun können
Nach der Vollmacht läuft die Korrespondenz über uns — die Gegenseite und ihre Versicherung wenden sich an uns, nicht an Sie. Sie überlassen uns alle Unterlagen und leiten Schreiben einfach weiter. Rückfragen beantworten wir Ihnen jederzeit.
Wo Sie den Stand sehen
Jedes Mandat hat eine Onlineakte. Dort stehen ein- und ausgehende Schreiben mit Datum, laufende Fristen und To-Dos.
Alle Fragen in diesem Bereich
Wie melde ich einen Fall bei VINQO?
Sie melden den Fall online über das Formular, telefonisch unter 0202 25625 000 oder per E-Mail an info@vinqo.de. Sie schildern kurz, was passiert ist; wir melden uns mit einer ersten Einordnung zurück und erklären den sinnvollen weiteren Ablauf Ihres Anliegens. Die Meldung ist unverbindlich, die Prüfung kostenfrei.
Was passiert nach meiner Fallmeldung?
Ihre Meldung geht an das fachlich zuständige Dezernat, wird dort gesichtet und rechtlich eingeordnet. Sie erhalten eine Rückmeldung mit unserer Einschätzung, dem vorgeschlagenen Vorgehen und den Kosten.
Ist die Ersteinschätzung kostenlos?
Ja. Die Prüfung Ihres Anliegens und der eingereichten Unterlagen, ob wir den Fall übernehmen können, ist für Sie kostenfrei. Eine Vergütung fällt erst an, wenn ein Mandat zustande kommt — und ihre Höhe steht dann vorher fest.
Wie lange dauert die Prüfung meines Falls?
Bei überschaubarer Sachlage und vollständigen Unterlagen melden wir uns in wenigen Werktagen. Muss erst eine Handakte, Gerichtsakte oder Behördenakte angefordert werden, dauert es mehrere Wochen — Fälle mit laufender Frist werden vorgezogen und notfalls fristsichernd behandelt.
Wozu brauchen Sie eine Vollmacht?
Ohne Vollmacht dürfen wir nach außen nicht für Sie auftreten. Eine unterzeichnete Vollmacht ist der Nachweis gegenüber Gegenseite, Versicherungen, Behörden und Gericht, dass wir Ihre Erklärungen abgeben und Akteneinsicht nehmen dürfen. Sie ist jederzeit widerruflich und begründet für sich genommen keine Zahlungspflicht.
Wer bearbeitet mein Mandat?
Ihr Fall wird dem Fachdezernat für sein Rechtsgebiet zugeordnet; verantwortlich ist eine namentlich benannte Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt, sichtbar in Ihrer Onlineakte. Die Dezernatsdurchwahl erreicht das Dezernat unabhängig von einer einzelnen Person — auch bei Urlaub oder Gerichtstermin.
Muss ich zu Ihnen nach Wuppertal kommen?
Nein. Fallmeldung, Unterlagen, Vollmacht und laufende Kommunikation funktionieren vollständig digital über die Onlineakte, Telefon und Videotermin. Wenn Sie ein persönliches Gespräch wünschen, ist das am Kanzleisitz Bornberg 94 in Wuppertal nach Terminvereinbarung möglich.
Vertreten Sie mich bundesweit?
Ja. Die Zulassung als Rechtsanwalt gilt in ganz Deutschland; ein Wohnort- oder Gerichtsbezug zur Kanzlei ist nicht erforderlich. Wir führen Verfahren bundesweit — vor Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und Arbeitsgerichten.
Wie lange dauert mein Mandat insgesamt?
Außergerichtlich sind wenige Wochen bis vier Monate realistisch, wenn die Gegenseite reagiert. Kommt es zur Klage, dauert die erste Instanz häufig neun bis achtzehn Monate, bei Sachverständigengutachten länger. Die Dauer bestimmen Gericht und Gegenseite — nicht die Kanzlei.
Was ist, wenn Sie meinen Fall nicht übernehmen?
Dann erhalten Sie eine Begründung, warum wir den Fall nicht übernehmen — typische Gründe sind Verjährung, eine nicht tragfähige Beweislage, fehlende Erfolgsaussicht oder eine zahlungsunfähige Gegenseite. Kosten entstehen dadurch nicht, und die Ablehnung hindert Sie nicht daran, andere Kanzleien zu fragen.
Ich habe schon einen Anwalt beauftragt — können Sie übernehmen?
Ein Wechsel ist jederzeit möglich, kann aber Kosten verursachen: Die bereits entstandenen Gebühren des ersten Anwalts bleiben in den meisten Fällen geschuldet, und die gegnerische Versicherung erstattet die Anwaltskosten nur einmal. Sinnvoll ist deshalb zuerst ein klärendes Gespräch mit der bisherigen Kanzlei — bei Untätigkeit oder Fehlern sieht die Rechnung anders aus.
Die Gegenseite fordert etwas von mir — übernehmen Sie das auch?
Beim Verkehrsunfall ist für die Abwehr von Ansprüchen gegen Sie Ihre eigene Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig — sie schuldet Ihnen Rechtsschutz und stellt die Verteidigung. Leiten Sie solche Schreiben deshalb sofort dorthin weiter.
Kann ich das Mandat kündigen?
Ja. Ein Anwaltsvertrag ist jederzeit ohne Begründung kündbar, ein Widerruf der Vollmacht genügt. Zu vergüten ist, was bis dahin angefallen ist: bei RVG-Abrechnung die bereits entstandenen Gebühren, bei einer Pauschale der anteilige Leistungsstand.
Was bedeutet Mandatsende?
Mandatsende heißt, dass die Sache abgeschlossen ist: Der Anspruch ist erledigt oder aufgegeben, eingegangene Zahlungen sind an Sie ausgekehrt, die Vergütung ist abgerechnet und die Akte wird geschlossen. Ihre Onlineakte bleibt danach für die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen einsehbar.
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Schlagworte
- Mandat
- Ablauf
- Vollmacht
- Ersteinschätzung
