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VINQO Rechtsanwälte

FAQ-Bereich

Ablauf eines Mandats bei VINQO

Von der ersten Fallmeldung über die kostenfreie Prüfung und die Vollmacht bis zum Mandatsende.

Kurz gesagt

Ein Mandat läuft bei uns in fünf Schritten: Sie melden den Fall, wir prüfen ihn unverbindlich, bei Übernahme setzen wir Ihre Rechte außergerichtlich und bei Bedarf gerichtlich durch, und am Ende steht die vorher vereinbarte Abrechnung — Ihre Onlineakte bleibt danach einsehbar.

Stand
Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH
Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer

Ablauf eines Mandats

  1. 01

    Fallmeldung

    Sie schildern den Fall online oder telefonisch.

  2. 02

    Prüfung

    Wir sichten Unterlagen und ordnen den Anspruch ein — kostenfrei.

  3. 03

    Mandat & Vollmacht

    Abrechnungsgrundlage wird vereinbart, Sie erteilen die Vollmacht.

  4. 04

    Durchsetzung

    Anspruchsschreiben, Verhandlung, bei Bedarf Klage.

  5. 05

    Abschluss

    Zahlung, Abrechnung, Mandatsende — Akte bleibt einsehbar.

Die meisten Fragen am Anfang eines Mandats sind Ablauffragen: Was passiert, nachdem ich den Fall geschildert habe? Wann muss ich etwas unterschreiben? Wann höre ich wieder von Ihnen?

Dieser Bereich beantwortet sie einzeln. Die Meldung Ihres Falls ist kostenfrei, und wir prüfen transparent, ob wir Sie bei Ihrem Anliegen unterstützen können.

Was Sie selbst tun können

Nach der Vollmacht läuft die Korrespondenz über uns — die Gegenseite und ihre Versicherung wenden sich an uns, nicht an Sie. Sie überlassen uns alle Unterlagen und leiten Schreiben einfach weiter. Rückfragen beantworten wir Ihnen jederzeit.

Wo Sie den Stand sehen

Jedes Mandat hat eine Onlineakte. Dort stehen ein- und ausgehende Schreiben mit Datum, laufende Fristen und To-Dos.

Alle Fragen in diesem Bereich

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Schlagworte

  • Mandat
  • Ablauf
  • Vollmacht
  • Ersteinschätzung

Frage geklärt — Fall noch offen?

Schildern Sie den Sachverhalt. Wir sagen Ihnen kostenfrei, was sich daraus machen lässt — und was nicht.

Jan Schlingmann

Ihr Ansprechpartner

Jan Schlingmann

Rechtsanwalt & Geschäftsführer

  • Allg. Vertragsrecht
  • Kaufrecht
  • Forderungsabwehr
  • Geschäftsführung
  • Prozessführung