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Externe Rechtsabteilung: Fragen zum Modell
Feste Kontingente, ein Monatsbeitrag, sieben Rechtsgebiete — was das im Alltag bedeutet, was nicht enthalten ist und wie der Einstieg abläuft.
Kurz gesagt
Die externe Rechtsabteilung ersetzt für die meisten Unternehmen keine eigene Rechtsabteilung, sondern die Suche nach einer Kanzlei je Einzelfall. Sie zahlen einen Monatsbeitrag für vorab vereinbarte Kontingente in sieben Rechtsgebieten — mit einer eigenen Durchwahl, hinter der immer dieselben Ansprechpersonen sitzen.
- Stand
- Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH- Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer
Eine externe Rechtsabteilung ist kein Ersatz für einzelne Mandate, sondern ein Abo-Modell: Statt für jede Rechtsfrage neu eine Kanzlei zu suchen, gibt es eine feste Durchwahl und ein Kontingent, das vorher feststeht.
Was das konkret bedeutet
Drei Pakete (Basis-, Komfort- und Premiumschutz, ab 469 € im Monat) decken sieben Rechtsgebiete ab — von Sofort-Beratung über Inkasso bis zu einem arbeitsrechtlichen Verfahren erster Instanz. Jede Leistung ist der Zahl nach vereinbart und gilt für zwölf Monate; was darüber hinaus anfällt, läuft über den Stundensatz.
Wofür das gedacht ist
Für Unternehmen, die regelmäßig, aber nicht täglich rechtliche Fragen haben, und bei denen sich eine eigene Vollzeitstelle wirtschaftlich nicht trägt. Die einzelnen Fragen auf dieser Seite beantworten, was im Alltag tatsächlich zählt: was passiert, wenn ein Kontingent aufgebraucht ist, was ausdrücklich nicht enthalten ist, und wie flexibel das Modell tatsächlich ist.
Alle Fragen in diesem Bereich
Was passiert, wenn ein Kontingent aufgebraucht ist?
Ist ein Kontingent — etwa die Sofort-Beratungen oder Vertragsprüfungen — innerhalb der zwölf Monate aufgebraucht, rechnen wir das Darüberhinausgehende nach Stundensatz ab: 300 € für anwaltliche Tätigkeit, 150 € für wissenschaftliche Mitarbeitende, im Sechs-Minuten-Takt. Im Komfort- und Premiumschutz sinken beide Sätze um zehn Prozent. Wir melden uns, bevor ein Kontingent zur Neige geht, nicht erst danach.
Verfallen nicht genutzte Leistungen?
Ja. Die Kontingente beziehen sich auf einen Zwölfmonatszeitraum ab Vertragsschluss und werden nicht in den nächsten Zeitraum übertragen. Deshalb legen wir das Paket im Vorgespräch anhand Ihres tatsächlichen, bisherigen Bedarfs fest — nicht anhand einer optimistischen Schätzung.
Sind Gerichtskosten enthalten?
Nein. Die Pauschale deckt ausschließlich anwaltliche Tätigkeit. Gerichtskosten, Gutachterauslagen und vergleichbare Fremdkosten fallen zusätzlich an. Eine Ausnahme gilt für das im Komfort- und Premiumschutz enthaltene arbeitsrechtliche Verfahren: Dort sind unsere An- und Abfahrt sowie die gesetzlichen RVG-Gebühren durch die Pauschale abgegolten.
Wer darf bei Ihnen anrufen?
Wen Sie freigeben. Im Erfassungsbogen zu Vertragsbeginn benennen Sie die Personen — etwa Geschäftsführung, Personalleitung, Datenschutzbeauftragte oder Arbeitsschutz — und legen für jede einzeln fest, ob sie Auskunft zu laufenden Mandaten erhalten und ob sie selbst Leistungen abrufen darf.
Wie wird abgerechnet?
Bei Vertragsschluss stellen wir eine Vorschussrechnung über zwölf Monatspauschalen, fällig binnen vierzehn Tagen. Die zweite Rechnung folgt nach Ablauf des zwölften Monats. Ab dem 25. Monat stimmen wir den Abrechnungsrhythmus individuell ab; ohne gesonderte Absprache rechnen wir dann quartalsweise ab.
Können wir im Abo upgraden, wenn der Bedarf steigt?
Ja. Ein Wechsel in ein höheres Paket ist jederzeit möglich, etwa wenn regelmäßig mehr Kontingent gebraucht wird als vereinbart oder ein zusätzliches Rechtsgebiet — etwa Datenschutz nach dem Aufbau einer eigenen Softwareentwicklung — an Bedeutung gewinnt.
Ist ein Wechsel auch in ein kleineres Paket möglich?
Ein Wechsel in ein kleineres Paket besprechen wir individuell zum Ende des laufenden Zwölfmonatszeitraums — anders als ein Upgrade lässt er sich nicht einfach mitten im bereits kalkulierten Zeitraum vornehmen, weil das laufende Kontingent bereits auf das größere Paket ausgelegt ist.
Ersetzt das eine eigene Rechtsabteilung?
Für viele Unternehmen ja, für andere ergänzt das Modell eine bestehende Rechtsabteilung. Wo bereits eine Rechtsabteilung besteht, übernehmen wir typischerweise das, was dort Kapazität bindet, ohne strategischen Erkenntnisgewinn zu bringen — Inkasso, Standardprüfungen, Reklamationen. Was strategisch ist, bleibt bei Ihnen.
Was ist nicht enthalten — zum Beispiel Gesellschaftsrecht oder M&A?
Die sieben Rechtsgebiete des Pakets sind Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, allgemeines Vertragsrecht, Mietrecht, Datenschutzrecht, IT-Recht und Verkehrsrecht. Gesellschaftsrecht, M&A-Transaktionen, Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren sowie alles andere außerhalb dieser sieben Gebiete sind bewusst nicht enthalten und werden gesondert nach vorheriger Absprache abgerechnet.
Was gilt bei Ordnungswidrigkeiten oder einem Strafverfahren?
Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren sind nicht Bestandteil des Pakets. Das gilt auch dann, wenn der Vorwurf im Zusammenhang mit einem der sieben abgedeckten Rechtsgebiete steht, etwa ein Bußgeldbescheid im Datenschutzrecht oder ein Verkehrsverstoß. Solche Verfahren rechnen wir gesondert ab, nach vorheriger Absprache.
Wie lange ist die Mindestlaufzeit, und was passiert danach?
Die Mindestlaufzeit beträgt 24 Monate. Danach ist der Vertrag monatlich kündbar. Unabhängig von der Mindestlaufzeit laufen die Kontingente selbst in eigenen Zwölfmonatszeiträumen ab Vertragsschluss — die Mindestlaufzeit umfasst also zwei volle Kontingent-Zeiträume.
Ab welcher Unternehmensgröße lohnt sich das?
Es kommt weniger auf eine feste Mitarbeiterzahl an als darauf, ob rechtliche Fragen regelmäßig, aber nicht täglich anfallen — dafür reicht in der Praxis meist eine zweistellige Mitarbeiterzahl mit eigenem Vertragsgeschäft, Personalverantwortung oder Kundenkontakt. Betreut werden mittelständische Unternehmen, Softwarehäuser und IT-Dienstleister, Familienunternehmen, Startups nach der Frühphase und Konzerngesellschaften.
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Schlagworte
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