Kosten & Vergütung
Wann rechnen wir pauschal ab?
Wo der Streitwert den Aufwand nicht abbildet — vor allem in der Anwaltshaftung und bei komplexen Unternehmensmandaten.
Kurz gesagt
Wo der Streitwert den tatsächlichen Aufwand nicht abbildet, vereinbaren wir eine Pauschale oder ein Honorar nach § 3a RVG. Das betrifft vor allem den Anwaltsregress, in dem ein vollständiges Altverfahren rekonstruiert werden muss, sowie laufende Unternehmensbetreuung. Die Höhe steht vorher fest.
- Stand
- Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH- Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer
Rechtsgrundlagen
Das RVG bindet die Vergütung an den Streitwert. Das funktioniert gut, wo Streitwert und Aufwand grob korrelieren — und schlecht, wo sie es nicht tun.
Der Fall, für den es gemacht ist: Anwaltshaftung
Ein Regressanspruch über 15.000 € erzeugt nach RVG eine überschaubare Gebühr. Der Aufwand dagegen ist erheblich: Handakte anfordern und auswerten, Gerichtsakte beiziehen, das Altverfahren rechtlich rekonstruieren, den hypothetischen Verfahrensausgang begründen.
Nach RVG wäre dieses Mandat nur oberflächlich zu bearbeiten. Deshalb rechnen wir Anwaltsregress als Pauschale oder auf Honorarbasis ab — als Voraussetzung für gewissenhafte Vertretung, nicht als Aufschlag.
Der zweite Fall: laufende Unternehmensbetreuung
Wiederkehrende Rechtsfragen einzeln nach RVG abzurechnen, ist für beide Seiten unpraktisch. Das Modell dafür ist die externe Rechtsabteilung mit festem monatlichem Rahmen.
Was in der Vereinbarung stehen muss
Nach § 3a RVG in Textform, deutlich als Vergütungsvereinbarung bezeichnet, mit dem Hinweis, dass eine erstattungspflichtige Gegenseite regelmäßig nur die gesetzlichen Gebühren ersetzt. Genau dieser Hinweis ist der wichtigste: Die Differenz zwischen Honorar und gesetzlicher Gebühr bleibt bei Ihnen, auch wenn Sie gewinnen.
Die Muster stehen unter Formulare — vor der Beauftragung lesbar, nicht danach.
Zum Vergleich mit einer Pauschale: Der RVG-Rechner nennt die gesetzlichen Gebühren für Ihren Streitwert.
Kurz beantwortet
Manchmal höher, manchmal niedriger — sie folgt dem Aufwand, nicht dem Streitwert. Bei kleinem Streitwert und großem Aufwand ist sie höher, bei hohem Streitwert und überschaubarem Aufwand kann sie günstiger sein.
Sie deckt die gesetzlichen Gebühren. Eine Deckungszusage kann auf die Pauschale angerechnet werden, deckt sie aber in aller Regel nicht vollständig — die Differenz tragen Sie.
Ja. § 3a RVG verlangt Textform, eine deutliche Bezeichnung als Vergütungsvereinbarung und einen Hinweis darauf, dass eine erstattungspflichtige Gegenseite regelmäßig nur die gesetzlichen Gebühren ersetzt.
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