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VINQO Rechtsanwälte

Personenschaden & Schmerzensgeld

Welche Behandlungskosten bekomme ich ersetzt?

Zuzahlungen für Medikamente und Transporte ja, die Krankenhaus-Tagespauschale nein — und bei einem Arbeitsunfall läuft alles über die Berufsgenossenschaft.

Kurz gesagt

Ersetzt werden die unfallbedingten Kosten, die nicht Ihre Krankenversicherung trägt: Zuzahlungen für Medikamente, Hilfsmittel und Krankentransporte sowie Fahrtkosten zu Behandlungen. Nicht ersatzfähig ist in der Regel die Krankenhaus-Tagespauschale von zehn Euro, weil ihr ersparte Verpflegungskosten gegenüberstehen. Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall reichen Sie alles bei der Berufsgenossenschaft ein.

Stand
Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH
Fachlich zuständig
Laura HoverRechtsanwältin

Behandlungskosten sind der Posten, bei dem am häufigsten Belege fehlen — und der sich am einfachsten belegen ließe.

Ersatzfähig

Position Hinweis
Zuzahlungen für Medikamente Rezeptgebühren, Eigenanteile
Krankentransporte Zuzahlung bzw. nicht übernommener Anteil
Hilfsmittel Bandagen, Krücken, Schienen, Eigenanteile
Nicht übernommene ärztliche Leistungen wenn unfallbedingt erforderlich
Fahrtkosten zu Behandlungen mit Fahrtenbuch — siehe unten
Zuzahlungen zur Physiotherapie soweit verordnet

In der Regel nicht ersatzfähig

Die Krankenhaus-Tagespauschale von zehn Euro pro Tag. Ihr stehen ersparte Aufwendungen für Verpflegung gegenüber, die Sie zu Hause gehabt hätten — es bleibt kein Schaden.

Leistungen außerhalb des Kassenkatalogs ohne Verordnung: Osteopathie, Heilpraktiker, Nahrungsergänzung, Wellnessmaßnahmen. Wenn Sie solche Behandlungen brauchen, lassen Sie sie sich verordnen — das entscheidet über die Erstattungsfähigkeit.

Fahrtkosten

Fahrten zu Ärzten, Kliniken, Physiotherapie und Gutachtern sind ersatzfähig. Wir setzen dafür 0,35 Euro je Kilometer an, orientiert am Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz. Manche Versicherer erstatten zunächst weniger; das ist verhandelbar, wenn die Fahrten belegt sind.

Voraussetzung ist ein einfaches Fahrtenbuch mit:

  • Datum
  • Anlass (Arzt, Klinik, Physiotherapie)
  • Startadresse und Ziel
  • gefahrene Kilometer

Führen Sie es laufend. Rückblickend rekonstruiert wird es unvollständig — und was nicht belegt ist, wird gestrichen.

Der wichtige Sonderfall

Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall gehen die Erstattungsansprüche für Heilbehandlung und Fahrtkosten von Gesetzes wegen auf die Berufsgenossenschaft über. Sie reichen die Kosten dann dort ein, nicht bei der gegnerischen Versicherung — sonst bleiben Sie unnötig lange auf den Beträgen sitzen. Details: Wegeunfall.

Kurz beantwortet

Weil Sie während des Aufenthalts Verpflegungskosten sparen, die Sie zu Hause gehabt hätten. Diese ersparten Aufwendungen werden gegengerechnet, sodass unter dem Strich meist kein Schaden bleibt.

Leistungen außerhalb des Kassenkatalogs sind nur selten erstattungsfähig — praktisch fast nur, wenn sie ärztlich verordnet und zur Heilung erforderlich waren. Lassen Sie sich solche Maßnahmen deshalb verschreiben, bevor Sie sie beginnen.

Als Privatversicherter ja, das ist der vorgesehene Weg. Wir machen dann den Teil geltend, den Ihre Versicherung nicht übernimmt — etwa Eigenbeteiligungen. Alles über die Gegenseite abzuwickeln verzögert die Erstattung, ohne Ihnen etwas zu bringen.

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Schlagworte

  • Heilbehandlungskosten
  • Zuzahlungen
  • Fahrtkosten

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Laura Hover

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Laura Hover

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