Mandat & Ablauf
Was passiert nach meiner Fallmeldung?
Ihre Meldung wird einem Fachdezernat zugeordnet, geprüft und mit einer Einschätzung beantwortet — erst danach entscheiden Sie über die Beauftragung.
Kurz gesagt
Ihre Meldung geht an das fachlich zuständige Dezernat, wird dort gesichtet und rechtlich eingeordnet. Sie erhalten eine Rückmeldung mit unserer Einschätzung, dem vorgeschlagenen Vorgehen und den Kosten.
- Stand
- Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH- Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer
Ablauf eines Mandats
- 01
Fallmeldung
Sie schildern den Fall online oder telefonisch.
- 02
Prüfung
Wir sichten Unterlagen und ordnen den Anspruch ein — kostenfrei.
- 03
Mandat & Vollmacht
Abrechnungsgrundlage wird vereinbart, Sie erteilen die Vollmacht.
- 04
Durchsetzung
Anspruchsschreiben, Verhandlung, bei Bedarf Klage.
- 05
Abschluss
Zahlung, Abrechnung, Mandatsende — Akte bleibt einsehbar.
Zwischen Ihrer Meldung und der Entscheidung über die Beauftragung liegen drei Schritte.
1. Zuordnung
Die Meldung wird dem Fachdezernat zugeordnet, das für das Rechtsgebiet zuständig ist. Das ist keine Formalie: eine Kündigung landet beim Arbeitsrecht, eine Unfallregulierung beim Schadensrecht, ein Anwaltsfehler beim Regressdezernat. Die Zuständigkeit bestimmt, wer den Fall prüft.
2. Prüfung
Geprüft wird, ob Ihr Fall Aussicht auf Erfolg haben könnte: Besteht ein Anspruch? Gegen wen? Ist er noch nicht verjährt? Lässt er sich beweisen?
Bei Fällen mit erheblichem Volumen oder schwieriger Rechtslage läuft die Einschätzung durch eine Fallkonferenz; das ist Teil unseres Qualitätsmanagements.
3. Rückmeldung
Sie erhalten von uns:
- die Einschätzung, ob und in welchem Umfang ein Anspruch besteht,
- das vorgeschlagene Vorgehen — außergerichtlich, sofortige Klage, Fristsicherung,
- die Kosten für dieses Vorgehen,
- gegebenenfalls die Absage, wenn wir den Fall nicht übernehmen.
Erst wenn Sie zustimmen, geht ein Schreiben nach außen. Vorher tritt niemand in Ihrem Namen auf.
Was Sie bei einer Übernahme unterschreiben, können Sie vorher lesen — Vollmacht und Vergütungsvereinbarung stehen als PDF bereit.
Kurz beantwortet
Ja. Wenn absehbar ist, dass die Prüfung mehr Zeit braucht — etwa weil erst eine Akte angefordert werden muss —, sagen wir Ihnen das mit einem realistischen Zeitrahmen, statt Sie warten zu lassen.
Es handelt sich hierbei um eine summarische Prüfung Ihres Anliegens und kann nur auf Grundlage des mitgeteilten Sachverhalts eingeschätzt werden. Die Einschätzung ist unverbindlich.
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