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VINQO Rechtsanwälte

Personenschaden & Schmerzensgeld

Welche Schäden kann ich neben dem Schmerzensgeld verlangen?

Behandlungskosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Fahrtkosten, Pflegeaufwand, Zuzahlungen und eine Feststellung für Spätfolgen.

Kurz gesagt

Neben dem Schmerzensgeld sind alle materiellen Folgen ersatzfähig: Behandlungs- und Zuzahlungskosten, Fahrtkosten zu Ärzten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Pflege- und Betreuungsaufwand von Angehörigen, beschädigte Kleidung sowie eine Kostenpauschale. Für Spätfolgen kommt ein Feststellungsantrag hinzu.

Stand
Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH
Fachlich zuständig
Laura HoverRechtsanwältin

Auf einen Blick

Heilbehandlungskosten

Zuzahlungen, Rezeptgebühren, Hilfsmittel, Fahrten zur Behandlung.

Verdienstausfall

Netto abzüglich ersparter Aufwendungen und abzüglich Krankengeld.

Haushaltsführungsschaden

Was Sie im Haushalt nicht mehr leisten können — auch ohne bezahlte Hilfe.

Mehrbedarf

Dauerhafte Zusatzkosten durch die Verletzung, etwa Pflege oder Umbauten.

Vermehrte Bedürfnisse und Rente

Bei Dauerfolgen als laufende Zahlung statt Einmalbetrag (§ 843 BGB).

Schmerzensgeld

Steht neben all dem und ersetzt keine dieser Positionen.

Das Schmerzensgeld ist die bekannteste Position — und in vielen Fällen nicht die größte. Die materiellen Schäden werden dagegen regelmäßig zu niedrig geltend gemacht, weil sie unbekannt sind.

Die vollständige Liste

Position Grundlage, Hinweise
Behandlungs- und Heilbehandlungskosten Zuzahlungen, Eigenanteile, Rezeptgebühren, nicht erstattete Leistungen
Fahrtkosten Arzt, Klinik, Physiotherapie, Gutachter — 0,35 €/km mit Fahrtenbuch
Verdienstausfall § 842 BGB, auch für Selbstständige
Haushaltsführungsschaden fiktiver Ersatz für nicht geleistete Haushaltsarbeit
Pflege- und Betreuungsaufwand auch von Angehörigen unentgeltlich geleistet
Vermehrte Bedürfnisse § 843 BGB — dauerhafte Mehrkosten, Hilfsmittel, Umbauten
Beschädigte Sachen Kleidung, Brille, Fahrrad, Helm
Kostenpauschale 25 € ohne Einzelnachweis — im Verkehrsunfall gefestigt
Rechtsverfolgungskosten Anwaltskosten als Schadensposition
Feststellung für Spätfolgen § 256 ZPO

Die Position, die am häufigsten fehlt

Der Haushaltsführungsschaden. Wer wegen einer Verletzung nicht putzen, einkaufen oder Kinder versorgen kann, hat einen Vermögensschaden — auch wenn niemand eine Hilfe eingestellt hat. Ausführlich: Haushaltsführungsschaden.

Die Position, die am häufigsten zu spät kommt

Der Feststellungsantrag für Spätfolgen. Wer heute abrechnet und in drei Jahren eine Folgeoperation braucht, steht ohne Anspruch da — es sei denn, die Haftung für Zukunftsschäden ist festgestellt oder im Vergleich vorbehalten.

Genau darin liegt das Risiko einer Abfindungserklärung.

Was Sie dafür tun können

Sammeln, während es passiert: Quittungen, Fahrten mit Datum, Krankschreibungen, Notizen darüber, was Sie im Haushalt nicht konnten. Rückblickend rekonstruieren lässt sich das nur unvollständig — und was nicht belegt ist, wird gekürzt.

Für die Fahrtkosten genügt ein einfaches Fahrtenbuch: Datum, Anlass, Start, Ziel, Kilometer. Fehlt eine dieser Angaben, wird die Position gestrichen — unabhängig davon, wie viele Fahrten tatsächlich stattgefunden haben. Was von den Behandlungskosten ersetzt wird und was nicht, steht unter Welche Behandlungskosten bekomme ich ersetzt?

Kurz beantwortet

Ein Antrag auf gerichtliche Feststellung, dass die Gegenseite auch für künftige, heute noch nicht bezifferbare Schäden haftet (§ 256 ZPO). Bei Verletzungen mit möglichen Spätfolgen ist er häufig wichtiger als der bezifferte Betrag.

Ja, Fahrten zu Behandlungen und Gutachtern. Wir setzen 0,35 Euro pro Kilometer an, orientiert am JVEG. Voraussetzung ist ein Fahrtenbuch mit Datum, Anlass, Start, Ziel und Kilometern — ohne diese Angaben wird die Position gestrichen.

Eine Pauschale für Post- und Telekommunikationsauslagen von in der Regel 25 Euro, die ohne Einzelnachweis anerkannt wird. Im Verkehrsunfallrecht ist sie durch den BGH gefestigt; bei anderen Schadensarten ist sie streitig, wird aber regelmäßig gezahlt.

Nicht als eigene Position. Dass Sie Ihren Urlaub nicht genießen konnten, wird beim Schmerzensgeld berücksichtigt. Die Urlaubskosten selbst sind nicht ersatzfähig, weil sie auch ohne den Unfall angefallen wären — man spricht von frustrierten Aufwendungen. Entgangene Urlaubsfreuden von Angehörigen sind gar nicht ersatzfähig.

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Schlagworte

  • Schadensersatz
  • Verdienstausfall
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