Personenschaden & Schmerzensgeld
Welche Schäden kann ich neben dem Schmerzensgeld verlangen?
Behandlungskosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Fahrtkosten, Pflegeaufwand, Zuzahlungen und eine Feststellung für Spätfolgen.
Kurz gesagt
Neben dem Schmerzensgeld sind alle materiellen Folgen ersatzfähig: Behandlungs- und Zuzahlungskosten, Fahrtkosten zu Ärzten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Pflege- und Betreuungsaufwand von Angehörigen, beschädigte Kleidung sowie eine Kostenpauschale. Für Spätfolgen kommt ein Feststellungsantrag hinzu.
- Stand
- Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH- Fachlich zuständig
Laura HoverRechtsanwältin
Auf einen Blick
Heilbehandlungskosten
Zuzahlungen, Rezeptgebühren, Hilfsmittel, Fahrten zur Behandlung.
Verdienstausfall
Netto abzüglich ersparter Aufwendungen und abzüglich Krankengeld.
Haushaltsführungsschaden
Was Sie im Haushalt nicht mehr leisten können — auch ohne bezahlte Hilfe.
Mehrbedarf
Dauerhafte Zusatzkosten durch die Verletzung, etwa Pflege oder Umbauten.
Vermehrte Bedürfnisse und Rente
Bei Dauerfolgen als laufende Zahlung statt Einmalbetrag (§ 843 BGB).
Schmerzensgeld
Steht neben all dem und ersetzt keine dieser Positionen.
Das Schmerzensgeld ist die bekannteste Position — und in vielen Fällen nicht die größte. Die materiellen Schäden werden dagegen regelmäßig zu niedrig geltend gemacht, weil sie unbekannt sind.
Die vollständige Liste
| Position | Grundlage, Hinweise |
|---|---|
| Behandlungs- und Heilbehandlungskosten | Zuzahlungen, Eigenanteile, Rezeptgebühren, nicht erstattete Leistungen |
| Fahrtkosten | Arzt, Klinik, Physiotherapie, Gutachter — 0,35 €/km mit Fahrtenbuch |
| Verdienstausfall | § 842 BGB, auch für Selbstständige |
| Haushaltsführungsschaden | fiktiver Ersatz für nicht geleistete Haushaltsarbeit |
| Pflege- und Betreuungsaufwand | auch von Angehörigen unentgeltlich geleistet |
| Vermehrte Bedürfnisse | § 843 BGB — dauerhafte Mehrkosten, Hilfsmittel, Umbauten |
| Beschädigte Sachen | Kleidung, Brille, Fahrrad, Helm |
| Kostenpauschale | 25 € ohne Einzelnachweis — im Verkehrsunfall gefestigt |
| Rechtsverfolgungskosten | Anwaltskosten als Schadensposition |
| Feststellung für Spätfolgen | § 256 ZPO |
Die Position, die am häufigsten fehlt
Der Haushaltsführungsschaden. Wer wegen einer Verletzung nicht putzen, einkaufen oder Kinder versorgen kann, hat einen Vermögensschaden — auch wenn niemand eine Hilfe eingestellt hat. Ausführlich: Haushaltsführungsschaden.
Die Position, die am häufigsten zu spät kommt
Der Feststellungsantrag für Spätfolgen. Wer heute abrechnet und in drei Jahren eine Folgeoperation braucht, steht ohne Anspruch da — es sei denn, die Haftung für Zukunftsschäden ist festgestellt oder im Vergleich vorbehalten.
Genau darin liegt das Risiko einer Abfindungserklärung.
Was Sie dafür tun können
Sammeln, während es passiert: Quittungen, Fahrten mit Datum, Krankschreibungen, Notizen darüber, was Sie im Haushalt nicht konnten. Rückblickend rekonstruieren lässt sich das nur unvollständig — und was nicht belegt ist, wird gekürzt.
Für die Fahrtkosten genügt ein einfaches Fahrtenbuch: Datum, Anlass, Start, Ziel, Kilometer. Fehlt eine dieser Angaben, wird die Position gestrichen — unabhängig davon, wie viele Fahrten tatsächlich stattgefunden haben. Was von den Behandlungskosten ersetzt wird und was nicht, steht unter Welche Behandlungskosten bekomme ich ersetzt?
Kurz beantwortet
Ein Antrag auf gerichtliche Feststellung, dass die Gegenseite auch für künftige, heute noch nicht bezifferbare Schäden haftet (§ 256 ZPO). Bei Verletzungen mit möglichen Spätfolgen ist er häufig wichtiger als der bezifferte Betrag.
Ja, Fahrten zu Behandlungen und Gutachtern. Wir setzen 0,35 Euro pro Kilometer an, orientiert am JVEG. Voraussetzung ist ein Fahrtenbuch mit Datum, Anlass, Start, Ziel und Kilometern — ohne diese Angaben wird die Position gestrichen.
Eine Pauschale für Post- und Telekommunikationsauslagen von in der Regel 25 Euro, die ohne Einzelnachweis anerkannt wird. Im Verkehrsunfallrecht ist sie durch den BGH gefestigt; bei anderen Schadensarten ist sie streitig, wird aber regelmäßig gezahlt.
Nicht als eigene Position. Dass Sie Ihren Urlaub nicht genießen konnten, wird beim Schmerzensgeld berücksichtigt. Die Urlaubskosten selbst sind nicht ersatzfähig, weil sie auch ohne den Unfall angefallen wären — man spricht von frustrierten Aufwendungen. Entgangene Urlaubsfreuden von Angehörigen sind gar nicht ersatzfähig.
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