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VINQO Rechtsanwälte

Externe Rechtsabteilung

Was ist nicht enthalten — zum Beispiel Gesellschaftsrecht oder M&A?

Gesellschaftsrecht, M&A und alles außerhalb der sieben genannten Rechtsgebiete rechnen wir gesondert ab, nach vorheriger Absprache.

Kurz gesagt

Die sieben Rechtsgebiete des Pakets sind Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, allgemeines Vertragsrecht, Mietrecht, Datenschutzrecht, IT-Recht und Verkehrsrecht. Gesellschaftsrecht, M&A-Transaktionen, Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren sowie alles andere außerhalb dieser sieben Gebiete sind bewusst nicht enthalten und werden gesondert nach vorheriger Absprache abgerechnet.

Stand
Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH
Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer

Sieben Rechtsgebiete sind bewusst begrenzt gewählt — nicht, weil andere Themen weniger wichtig wären, sondern weil sie sich unterschiedlich gut in ein Kontingent-Modell fassen lassen.

Was die sieben Gebiete abdecken

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, allgemeines Vertragsrecht, Mietrecht, Datenschutzrecht, IT-Recht und Verkehrsrecht.

Was ausdrücklich nicht dazugehört

Gesellschaftsrecht und M&A-Transaktionen. Eine Umstrukturierung, ein Gesellschafterstreit oder eine Unternehmensübernahme ist ein einmaliges Projekt mit einem Aufwand, der sich im Voraus kaum in ein monatliches Kontingent fassen lässt — anders als eine wiederkehrende Vertragsprüfung oder ein Inkassofall. Für solche Themen vereinbaren wir ein eigenes, auf das konkrete Projekt zugeschnittenes Honorar.

Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren. Auch wenn der Vorwurf im Zusammenhang mit einem der sieben Gebiete steht, binden solche Verfahren einen individuellen Aufwand, der sich nicht in ein monatliches Kontingent fassen lässt (siehe Was gilt bei Ordnungswidrigkeiten oder einem Strafverfahren?).

Alles außerhalb der sieben Gebiete. Taucht ein Thema aus einem anderen Rechtsgebiet auf, sagen wir das offen und schlagen eine gesonderte Abrechnung vor — nach Stundensatz oder als eigene Pauschale, je nach Umfang.

Warum diese Grenze sinnvoll ist

Ein Paket, das versucht, jedes denkbare Rechtsgebiet abzudecken, müsste entweder die Kontingente so knapp bemessen, dass sie im Ernstfall nicht reichen, oder den Preis so hoch ansetzen, dass er sich für die tatsächlich wiederkehrenden Themen nicht mehr lohnt. Die Begrenzung auf sieben Gebiete hält beides im Griff.

Kurz beantwortet

Weil Gesellschaftsrecht — etwa Umstrukturierungen, Gesellschafterstreit oder M&A-Transaktionen — typischerweise einmalige, projektbezogene Themen mit hohem Einzelaufwand sind, die sich schlecht in ein monatliches Kontingent fassen lassen. Dafür vereinbaren wir ein gesondertes Honorar für das konkrete Projekt.

Wir sagen das offen, wenn eine Anfrage außerhalb des Pakets liegt, und schlagen vor, wie sie sich abrechnen lässt — nach Stundensatz oder als gesonderte Pauschale. Es wird nichts stillschweigend nachberechnet.

Das besprechen wir individuell. Je nachdem, wie regelmäßig der Bedarf ist, kann sich entweder ein Zuschlag zum bestehenden Paket oder ein gesondertes Kontingent für dieses Gebiet anbieten.

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Jan Schlingmann

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