Externe Rechtsabteilung
Sind Gerichtskosten enthalten?
Nein — die Pauschale deckt anwaltliche Tätigkeit. Gerichtskosten und Gutachterauslagen fallen daneben an, außer beim enthaltenen arbeitsrechtlichen Verfahren.
Kurz gesagt
Nein. Die Pauschale deckt ausschließlich anwaltliche Tätigkeit. Gerichtskosten, Gutachterauslagen und vergleichbare Fremdkosten fallen zusätzlich an. Eine Ausnahme gilt für das im Komfort- und Premiumschutz enthaltene arbeitsrechtliche Verfahren: Dort sind unsere An- und Abfahrt sowie die gesetzlichen RVG-Gebühren durch die Pauschale abgegolten.
- Stand
- Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH- Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer
Die Pauschale ist ein Preis für anwaltliche Arbeit — nicht für alles, was in einem Verfahren an Kosten entstehen kann.
Was das konkret ausschließt
Gerichtskosten, Kosten eines gerichtlich bestellten Sachverständigen und vergleichbare Fremdkosten sind nicht Teil der Monatspauschale. Sie entstehen unabhängig davon, welches Paket Sie gewählt haben, weil sie von Gerichten oder Dritten festgesetzt werden.
Die eine Ausnahme
Beim arbeitsrechtlichen Verfahren, das im Komfort- und Premiumschutz als Kontingent enthalten ist, sind unsere eigene An- und Abfahrt sowie die gesetzlichen RVG-Gebühren durch die Pauschale abgegolten. Reine Gerichtskosten bleiben aber auch hier eine gesonderte Position — praktisch meist gering, weil vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten trägt, unabhängig vom Ausgang (§ 12a ArbGG), und endet das Verfahren durch Vergleich, fallen ohnehin keine Gerichtskosten an.
Wie Sie damit planen können
Bevor ein Schritt eingeleitet wird, bei dem tatsächlich Gerichtskosten entstehen können — etwa eine Klage —, sagen wir Ihnen die zu erwartende Höhe vorab. Eine Überraschungsrechnung soll es an dieser Stelle genauso wenig geben wie beim Rest des Modells.
Kurz beantwortet
Weil sie nicht von uns, sondern vom Gericht, einem Sachverständigen oder einer vergleichbaren Stelle festgesetzt werden — sie lassen sich deshalb nicht in eine monatliche Pauschale einrechnen, ohne den Beitrag für alle Pakete spekulativ zu erhöhen.
Das hängt vom Streitwert des jeweiligen Verfahrens ab. Eine Einschätzung dazu geben wir vor jedem Schritt, bei dem tatsächlich Gerichtskosten entstehen können — nicht erst im Nachhinein.
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