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VINQO Rechtsanwälte

Kosten & Vergütung

Wer zahlt die Kosten, wenn ich gewinne?

Im Prozess die unterliegende Partei — aber nur die gesetzlichen Gebühren, und außergerichtlich nur bei bestehendem Erstattungsanspruch.

Kurz gesagt

Gewinnen Sie den Prozess vollständig, trägt die Gegenseite die Gerichtskosten und Ihre gesetzlichen Anwaltsgebühren (§ 91 ZPO). Erstattet wird jedoch nur die gesetzliche Gebühr — ein darüber hinausgehendes Honorar bleibt bei Ihnen. Außergerichtlich gibt es Erstattung nur, wenn ein Anspruch darauf besteht, etwa bei Verzug oder Schadensersatz.

Stand
Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH
Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer

RVG-Rechner: Anwalts- und Gerichtsgebühren nach Streitwert

Streitwert eingeben, und Sie sehen die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für die außergerichtliche Vertretung und die erste Instanz — einzeln aufgeschlüsselt, dazu die Gerichtskosten nach GKG und das Kostenrisiko für den Fall, dass Sie verlieren.

Rechner

Was kostet es — und was riskiere ich?

Setzen Sie Ihren Streitwert ein. Der Rechner zeigt die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG, die Gerichtskosten und was ein vollständig verlorener Prozess kostet.

Wie weit ist die Sache?
Einzelheiten

Gesetzliche Gebühren nach dem RVG und dem GKG in der Fassung des Kostenrechtsänderungsgesetzes 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 109). Orientierung, keine Kostenzusage — Auslagen wie Sachverständigen- und Zeugenkosten sind nicht enthalten, und wo wir pauschal oder nach § 3a RVG abrechnen, gelten andere Beträge.

Lohnt sich das Verfahren bei diesem Kostenrisiko?

Die Gebühren stehen jetzt fest — ob sich der Weg lohnt, hängt von der Erfolgsaussicht ab, und die lässt sich nur am konkreten Fall beurteilen, nicht am Streitwert allein. Schildern Sie ihn uns: Die Prüfung ist kostenfrei.

„Wenn ich gewinne, zahlt die andere Seite“ ist im Grundsatz richtig und in drei Punkten zu präzisieren.

Im Prozess

§ 91 ZPO: Die unterliegende Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits — Gerichtskosten, notwendige Anwaltskosten der Gegenseite, Sachverständigen- und Zeugenkosten.

Erstattet wird die gesetzliche Gebühr, nicht mehr. Haben Sie eine Honorarvereinbarung geschlossen, bleibt die Differenz bei Ihnen — genau darauf muss die Vereinbarung nach § 3a RVG hinweisen.

Außergerichtlich

Hier gibt es keine automatische Erstattung. Sie brauchen einen Anspruch:

Anspruchsgrund Beispiel
Verzug (§ 286 BGB) Sie haben vor der Anwaltsbeauftragung selbst gemahnt
Schadensersatz Unfall, Verletzung, Datenschutzverstoß — Rechtsverfolgungskosten sind Teil des Schadens
Vertrag Kostenübernahmeklausel

Der praktisch wichtigste Fehler: Wer sofort einen Anwalt einschaltet, ohne selbst gemahnt zu haben, verliert bei einer reinen Zahlungsforderung häufig den Erstattungsanspruch. Bei Unfall und Verletzung gilt das nicht — dort sind die Kosten Schadensposition von Anfang an.

Die Ausnahme Arbeitsgericht

Vor dem Arbeitsgericht erster Instanz gibt es keine Erstattung von Anwaltskosten (§ 12a ArbGG). Wer gewinnt, zahlt seinen Anwalt selbst. Das ist der Hauptgrund, warum in Kündigungsschutzverfahren so häufig ein Vergleich mit Abfindung geschlossen wird — siehe Kosten Arbeitsgericht.

Kurz beantwortet

Dann werden die Kosten quotal verteilt (§ 92 ZPO) — bei 60 Prozent Erfolg trägt die Gegenseite 60 Prozent, Sie 40 Prozent. Deshalb ist die Höhe der Klageforderung auch eine Kostenentscheidung.

Über den Kostenfestsetzungsantrag (§ 104 ZPO). Der Beschluss ist ein eigener Vollstreckungstitel — zahlt die Gegenseite nicht, wird daraus vollstreckt.

Nein. In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht gibt es keine Erstattung von Anwaltskosten (§ 12a ArbGG) — jede Seite trägt ihre eigenen, unabhängig vom Ausgang.

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Schlagworte

  • Kostenerstattung
  • Prozesskosten
  • Gewinn

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Jan Schlingmann

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Jan Schlingmann

Rechtsanwalt & Geschäftsführer

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