Personenschaden & Schmerzensgeld
Der Unfall passierte auf dem Weg zur Arbeit — was ist anders?
Dann trägt die Berufsgenossenschaft Heilbehandlung und Fahrtkosten. Diese Positionen reichen Sie dort ein, nicht bei der gegnerischen Versicherung.
Kurz gesagt
Ein Unfall auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit ist ein Wegeunfall und damit ein Arbeitsunfall. Heilbehandlungs- und Fahrtkosten trägt dann die Berufsgenossenschaft; die Erstattungsansprüche sind von Gesetzes wegen auf sie übergegangen, weshalb Sie diese Kosten dort einreichen. Schmerzensgeld und Sachschäden bleiben bei der gegnerischen Versicherung.
- Stand
- Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH- Fachlich zuständig
Laura HoverRechtsanwältin
Rechtsgrundlagen
Der Wegeunfall ist eine der wenigen Konstellationen, in der ein zusätzlicher Kostenträger die Sache für Sie einfacher macht — wenn man den Weg kennt.
Wer was trägt
| Position | Zuständig |
|---|---|
| Heilbehandlungskosten | Berufsgenossenschaft |
| Fahrtkosten zur Behandlung | Berufsgenossenschaft |
| Verletztengeld nach Ende der Entgeltfortzahlung | Berufsgenossenschaft |
| Rehabilitation, Wiedereingliederung | Berufsgenossenschaft |
| Schmerzensgeld | gegnerische Versicherung |
| Sachschäden (Fahrzeug, Rad, Kleidung, Brille) | gegnerische Versicherung |
| Haushaltsführungsschaden | gegnerische Versicherung |
Warum Sie die Behandlungskosten dort einreichen müssen
Weil der Erstattungsanspruch von Gesetzes wegen auf die Berufsgenossenschaft übergegangen ist (§ 116 SGB X). Die gegnerische Versicherung darf diese Positionen nicht mehr an Sie zahlen — sie rechnet direkt mit der Berufsgenossenschaft ab.
Praktisch heißt das: Wer Behandlungskosten bei der gegnerischen Versicherung einreicht, wartet auf eine Zahlung, die dort nicht mehr kommen kann. Bei der Berufsgenossenschaft geht es dagegen meist schneller als in der zivilen Regulierung — und ohne Streit über Erforderlichkeit.
Was Sie tun sollten
- Durchgangsarzt aufsuchen — nicht nur den Hausarzt. Er ist für Arbeitsunfälle zuständig und leitet die Meldung ein.
- Arbeitgeber informieren, damit die Unfallanzeige erstattet wird.
- Behandlungs- und Fahrtkosten dort einreichen, mit Fahrtenbuch.
- Alles Übrige über uns geltend machen.
Der Vorteil, den viele nicht kennen
Die Leistungen der Berufsgenossenschaft sind unabhängig von der Haftungsquote. Auch wenn Ihnen ein Mitverschulden angerechnet wird, trägt sie die Heilbehandlung vollständig. Bei einer Quote von 50 Prozent bleibt der medizinische Teil Ihres Schadens damit ungekürzt — ein erheblicher Unterschied, den Sie bei der Entscheidung über einen Vergleich einbeziehen sollten.
Was daneben zu holen ist, steht unter Welche Schäden kann ich neben dem Schmerzensgeld verlangen?
Kurz beantwortet
Ja. Schmerzensgeld zahlt die Berufsgenossenschaft nicht — es bleibt Ihr Anspruch gegen den Schädiger und dessen Versicherung. Auch Sachschäden an Fahrzeug, Kleidung und Brille laufen weiter über die gegnerische Versicherung.
Der direkte Weg zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte. Umwege sind grundsätzlich nicht geschützt — mit Ausnahmen, etwa für das Bringen von Kindern zur Betreuung oder eine gemeinsame Fahrt in einer Fahrgemeinschaft.
Melden Sie ihn Ihrem Arbeitgeber und suchen Sie einen Durchgangsarzt auf. Diese Meldung ist die Grundlage der Anerkennung als Arbeitsunfall — ohne sie entsteht später erheblicher Aufwand.
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Schlagworte
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