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VINQO Rechtsanwälte

Kosten & Vergütung

Wer zahlt die Kosten, wenn ich verliere?

Sie — Gerichtskosten, eigene und gegnerische Anwaltskosten. Wie hoch das Risiko ist, lässt sich vorher ziemlich zuverlässig berechnen.

Kurz gesagt

Verlieren Sie den Prozess, tragen Sie bzw. Ihre Rechtsschutzversicherung die Gerichtskosten, Ihre eigenen und die gegnerischen Anwaltskosten. Bei 5.000 Euro Streitwert liegt dieses Gesamtrisiko in erster Instanz bei rund 3.100 Euro, bei 10.000 Euro bei rund 4.700 Euro. Vor dem Arbeitsgericht erster Instanz entfällt die Erstattung gegnerischer Anwaltskosten.

Stand
Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH
Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer

Woraus sich die Kosten zusammensetzen

Geschäftsgebühr
außergerichtliche Tätigkeit
Verfahrensgebühr
Klage bei Gericht
Terminsgebühr
mündliche Verhandlung
Gerichtskosten
3 Gebühren nach GKG
Auslagen
Post, Kopien, 19 % USt.

Anteile schematisch für einen erstinstanzlich mit Verhandlung geführten Fall. Die absoluten Beträge richten sich nach dem Streitwert.

Auf einen Blick

Gerichtskosten

Drei Gebühren nach GKG, bei Vergleich oder Rücknahme weniger.

Eigener Anwalt

Zumeist Verfahrens- und Terminsgebühr nebst Auslagen und Umsatzsteuer.

Gegnerischer Anwalt

In gleicher Höhe — § 91 ZPO. Beim Arbeitsgericht in erster Instanz nicht (§ 12a ArbGG).

Sonstiges Kosten (JVEG)

Eigene Fahrtkosten, Verdienstausfall für Termine, eigener Zeitaufwand.

RVG-Rechner: Anwalts- und Gerichtsgebühren nach Streitwert

Streitwert eingeben, und Sie sehen die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für die außergerichtliche Vertretung und die erste Instanz — einzeln aufgeschlüsselt, dazu die Gerichtskosten nach GKG und das Kostenrisiko für den Fall, dass Sie verlieren.

Rechner

Was kostet es — und was riskiere ich?

Setzen Sie Ihren Streitwert ein. Der Rechner zeigt die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG, die Gerichtskosten und was ein vollständig verlorener Prozess kostet.

Wie weit ist die Sache?
Einzelheiten

Gesetzliche Gebühren nach dem RVG und dem GKG in der Fassung des Kostenrechtsänderungsgesetzes 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 109). Orientierung, keine Kostenzusage — Auslagen wie Sachverständigen- und Zeugenkosten sind nicht enthalten, und wo wir pauschal oder nach § 3a RVG abrechnen, gelten andere Beträge.

Lohnt sich das Verfahren bei diesem Kostenrisiko?

Die Gebühren stehen jetzt fest — ob sich der Weg lohnt, hängt von der Erfolgsaussicht ab, und die lässt sich nur am konkreten Fall beurteilen, nicht am Streitwert allein. Schildern Sie ihn uns: Die Prüfung ist kostenfrei.

Das Kostenrisiko ist die wichtigste Zahl vor jeder Klageentscheidung — und sie ist berechenbar, weil auch die Gebühren der Gegenseite dem RVG folgen.

Was Sie im Unterliegensfall tragen

  1. Gerichtskosten — drei Gebühren nach dem GKG
  2. Ihre Anwaltskosten — Verfahrens- und Terminsgebühr
  3. Die Anwaltskosten der Gegenseite — in gleicher Höhe
  4. Gegebenenfalls Sachverständigen- und Zeugenkosten

Größenordnungen erste Instanz

Streitwert Gerichtskosten Je Anwalt Gesamtrisiko brutto
1.000 € 183,00 € 300,48 € 783,96 €
2.500 € 376,50 € 724,41 € 1.825,32 €
5.000 € 511,50 € 1.078,44 € 2.668,38 €
10.000 € 849,00 € 1.963,50 € 4.776,00 €
25.000 € 1.306,50 € 2.781,63 € 6.869,76 €
50.000 € 1.914,00 € 4.060,88 € 10.035,76 €

Gerechnet mit Verfahrens- und Terminsgebühr je Anwalt, Auslagenpauschale und Umsatzsteuer, drei Gerichtsgebühren. Mit dem Rechner unten können Sie Ihren eigenen Streitwert einsetzen.

Ein Sachverständigengutachten kommt oben drauf — häufig 1.500 bis 5.000 €.

Wo es anders ist

Arbeitsgericht, erste Instanz: keine Erstattung gegnerischer Anwaltskosten (§ 12a ArbGG). Ihr Risiko ist auf Gerichtskosten und Ihren eigenen Anwalt begrenzt — deutlich kleiner als im Zivilprozess.

Teilerfolg: quotale Verteilung nach § 92 ZPO.

Vergleich: frei regelbar, und die Gerichtsgebühr reduziert sich.

Wie wir damit umgehen

Wir behalten nicht nur rechtliche, sondern auch wirtschaftliche Erwägungen im Blick und klären transparent auf.

Kurz beantwortet

Ja — durch eine Rechtsschutzversicherung, durch Prozesskostenhilfe, durch eine Teilklage mit reduziertem Streitwert oder durch einen Vergleich, bei dem die Kosten quotal geteilt werden.

Die Kosten werden frei vereinbart, üblich ist eine Quote entsprechend dem Nachgeben. Ohne Regelung gilt § 98 ZPO: jede Seite trägt ihre Anwaltskosten, die Gerichtskosten werden geteilt — und die Gerichtsgebühr sinkt beim Vergleich sogar.

Den Gerichtskostenvorschuss, ja — er ist Voraussetzung für die Zustellung der Klage. Er wird auf die endgültigen Kosten angerechnet und bei Erfolg vom Gegner erstattet.

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Wenn es bei Ihnen anders liegt

Nicht jeder Fall trägt, und nicht für jeden Weg braucht es eine Kanzlei. Was dann hilft:

Sie könnten das Kostenrisiko nicht tragen
Dann ist die Frage nicht, ob Sie klagen, sondern ob Ihnen Prozesskostenhilfe zusteht. Sie greift ab etwa 20 Euro einzusetzendem Monatseinkommen und übernimmt bei Bewilligung die eigenen Kosten vollständig. Prozesskostenhilfe
Es geht um wenige hundert Euro
Hier steht das Risiko oft nicht im Verhältnis. Prüfen Sie zuerst kostenfreie Wege: Schlichtungsstellen entscheiden für Verbraucher unentgeltlich, das Ergebnis bindet nur das Unternehmen, nicht Sie. Universalschlichtungsstelle des Bundes

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Schlagworte

  • Kostenrisiko
  • Prozesskosten
  • Niederlage

Frage geklärt — Fall noch offen?

Schildern Sie den Sachverhalt. Wir sagen Ihnen kostenfrei, was sich daraus machen lässt — und was nicht.

Jan Schlingmann

Ihr Ansprechpartner

Jan Schlingmann

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