Kosten & Vergütung
Wer zahlt die Kosten, wenn ich verliere?
Sie — Gerichtskosten, eigene und gegnerische Anwaltskosten. Wie hoch das Risiko ist, lässt sich vorher ziemlich zuverlässig berechnen.
Kurz gesagt
Verlieren Sie den Prozess, tragen Sie bzw. Ihre Rechtsschutzversicherung die Gerichtskosten, Ihre eigenen und die gegnerischen Anwaltskosten. Bei 5.000 Euro Streitwert liegt dieses Gesamtrisiko in erster Instanz bei rund 3.100 Euro, bei 10.000 Euro bei rund 4.700 Euro. Vor dem Arbeitsgericht erster Instanz entfällt die Erstattung gegnerischer Anwaltskosten.
- Stand
- Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH- Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer
Rechtsgrundlagen
Woraus sich die Kosten zusammensetzen
- Geschäftsgebühr
- außergerichtliche Tätigkeit
- Verfahrensgebühr
- Klage bei Gericht
- Terminsgebühr
- mündliche Verhandlung
- Gerichtskosten
- 3 Gebühren nach GKG
- Auslagen
- Post, Kopien, 19 % USt.
Anteile schematisch für einen erstinstanzlich mit Verhandlung geführten Fall. Die absoluten Beträge richten sich nach dem Streitwert.
Auf einen Blick
Gerichtskosten
Drei Gebühren nach GKG, bei Vergleich oder Rücknahme weniger.
Eigener Anwalt
Zumeist Verfahrens- und Terminsgebühr nebst Auslagen und Umsatzsteuer.
Gegnerischer Anwalt
In gleicher Höhe — § 91 ZPO. Beim Arbeitsgericht in erster Instanz nicht (§ 12a ArbGG).
Sonstiges Kosten (JVEG)
Eigene Fahrtkosten, Verdienstausfall für Termine, eigener Zeitaufwand.
RVG-Rechner: Anwalts- und Gerichtsgebühren nach Streitwert
Streitwert eingeben, und Sie sehen die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für die außergerichtliche Vertretung und die erste Instanz — einzeln aufgeschlüsselt, dazu die Gerichtskosten nach GKG und das Kostenrisiko für den Fall, dass Sie verlieren.
Rechner
Was kostet es — und was riskiere ich?
Setzen Sie Ihren Streitwert ein. Der Rechner zeigt die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG, die Gerichtskosten und was ein vollständig verlorener Prozess kostet.
Gesetzliche Gebühren nach dem RVG und dem GKG in der Fassung des Kostenrechtsänderungsgesetzes 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 109). Orientierung, keine Kostenzusage — Auslagen wie Sachverständigen- und Zeugenkosten sind nicht enthalten, und wo wir pauschal oder nach § 3a RVG abrechnen, gelten andere Beträge.
Lohnt sich das Verfahren bei diesem Kostenrisiko?
Die Gebühren stehen jetzt fest — ob sich der Weg lohnt, hängt von der Erfolgsaussicht ab, und die lässt sich nur am konkreten Fall beurteilen, nicht am Streitwert allein. Schildern Sie ihn uns: Die Prüfung ist kostenfrei.
Das Kostenrisiko ist die wichtigste Zahl vor jeder Klageentscheidung — und sie ist berechenbar, weil auch die Gebühren der Gegenseite dem RVG folgen.
Was Sie im Unterliegensfall tragen
- Gerichtskosten — drei Gebühren nach dem GKG
- Ihre Anwaltskosten — Verfahrens- und Terminsgebühr
- Die Anwaltskosten der Gegenseite — in gleicher Höhe
- Gegebenenfalls Sachverständigen- und Zeugenkosten
Größenordnungen erste Instanz
| Streitwert | Gerichtskosten | Je Anwalt | Gesamtrisiko brutto |
|---|---|---|---|
| 1.000 € | 183,00 € | 300,48 € | 783,96 € |
| 2.500 € | 376,50 € | 724,41 € | 1.825,32 € |
| 5.000 € | 511,50 € | 1.078,44 € | 2.668,38 € |
| 10.000 € | 849,00 € | 1.963,50 € | 4.776,00 € |
| 25.000 € | 1.306,50 € | 2.781,63 € | 6.869,76 € |
| 50.000 € | 1.914,00 € | 4.060,88 € | 10.035,76 € |
Gerechnet mit Verfahrens- und Terminsgebühr je Anwalt, Auslagenpauschale und Umsatzsteuer, drei Gerichtsgebühren. Mit dem Rechner unten können Sie Ihren eigenen Streitwert einsetzen.
Ein Sachverständigengutachten kommt oben drauf — häufig 1.500 bis 5.000 €.
Wo es anders ist
Arbeitsgericht, erste Instanz: keine Erstattung gegnerischer Anwaltskosten (§ 12a ArbGG). Ihr Risiko ist auf Gerichtskosten und Ihren eigenen Anwalt begrenzt — deutlich kleiner als im Zivilprozess.
Teilerfolg: quotale Verteilung nach § 92 ZPO.
Vergleich: frei regelbar, und die Gerichtsgebühr reduziert sich.
Wie wir damit umgehen
Wir behalten nicht nur rechtliche, sondern auch wirtschaftliche Erwägungen im Blick und klären transparent auf.
Kurz beantwortet
Ja — durch eine Rechtsschutzversicherung, durch Prozesskostenhilfe, durch eine Teilklage mit reduziertem Streitwert oder durch einen Vergleich, bei dem die Kosten quotal geteilt werden.
Die Kosten werden frei vereinbart, üblich ist eine Quote entsprechend dem Nachgeben. Ohne Regelung gilt § 98 ZPO: jede Seite trägt ihre Anwaltskosten, die Gerichtskosten werden geteilt — und die Gerichtsgebühr sinkt beim Vergleich sogar.
Den Gerichtskostenvorschuss, ja — er ist Voraussetzung für die Zustellung der Klage. Er wird auf die endgültigen Kosten angerechnet und bei Erfolg vom Gegner erstattet.
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Wenn es bei Ihnen anders liegt
Nicht jeder Fall trägt, und nicht für jeden Weg braucht es eine Kanzlei. Was dann hilft:
- Sie könnten das Kostenrisiko nicht tragen
- Dann ist die Frage nicht, ob Sie klagen, sondern ob Ihnen Prozesskostenhilfe zusteht. Sie greift ab etwa 20 Euro einzusetzendem Monatseinkommen und übernimmt bei Bewilligung die eigenen Kosten vollständig. Prozesskostenhilfe
- Es geht um wenige hundert Euro
- Hier steht das Risiko oft nicht im Verhältnis. Prüfen Sie zuerst kostenfreie Wege: Schlichtungsstellen entscheiden für Verbraucher unentgeltlich, das Ergebnis bindet nur das Unternehmen, nicht Sie. Universalschlichtungsstelle des Bundes
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- Kostenrisiko
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