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Ich habe Post bekommen — was ist jetzt zu tun?

Kündigung, Mahnbescheid, Anhörungsbogen, Abfindungsangebot: Welche Frist läuft, was jetzt zu tun ist und was Sie besser nicht tun.

Kurz gesagt

Suchen Sie unten das Schreiben, das Sie erhalten haben. Zu jedem steht, welche Frist dadurch läuft und ab wann sie rechnet, was jetzt zu tun ist — und was Sie in diesem Moment besser nicht tun. Der wichtigste allgemeine Rat: Heben Sie den Briefumschlag auf. Bei fast allen Fristen zählt der Tag des Zugangs, und der Zustellungsvermerk auf dem Umschlag ist der einzige Beweis dafür.

Stand
Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH
Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer

Wegweiser

Welches Schreiben haben Sie bekommen?

Suchen Sie den Absender oder die Betreffzeile. Jedes Schreiben hat eine eigene Seite mit einem Muster zum Vergleichen, der laufenden Frist und den nächsten Schritten.

17 Schreiben

keine FristAbfindungserklärung der VersicherungVom gegnerischen Haftpflichtversicherer, mit einem Betrag und der Bitte um Unterschrift.keine FristAufhebungsvertrag oder AbwicklungsvertragVom Arbeitgeber, oft im Gespräch überreicht, mit der Bitte um sofortige Unterschrift.keine FristKürzungsschreiben oder PrüfberichtVom gegnerischen Versicherer, nach dem Gutachten. Nennt niedrigere Stundensätze oder eine Quote.keine FristSchweigepflichtentbindungVom Versicherer, meist zusammen mit dem Schadensformular. Verweist auf Ärzte und Krankenkassen.meist 1 WocheAnhörungsbogen oder ZeugenfragebogenVon der Bußgeldstelle oder Polizei. Die Kopfzeile nennt immer die Rolle — Betroffener oder Zeuge.2 WochenKlageschriftVom Gericht zugestellt, mit einer Verfügung und Fristsetzung.2 WochenMahnbescheidVom Amtsgericht, auf gelbem Papier, mit einem Widerspruchsformular.2 Wochen Nachfrist setzenMangelhafte Ware oder ausbleibende LieferungIhre eigene Reklamation blieb unbeantwortet, oder der Händler weist sie zurück.2 WochenVersäumnisurteilVom Gericht, ergangen ohne Verhandlung, weil ein Termin oder eine Frist versäumt wurde.2 WochenVollstreckungsbescheidVom Amtsgericht, nach einem Mahnbescheid, dem nicht widersprochen wurde. Trägt den Vermerk der vorläufigen Vollstreckbarkeit.3 WochenKündigung des ArbeitsverhältnissesVom Arbeitgeber, meist per Boten oder Einschreiben. Enthält ein Beendigungsdatum.oft 1 MonatAblehnung der Deckung durch die RechtsschutzversicherungVon Ihrem eigenen Rechtsschutzversicherer. Nennt einen Ablehnungsgrund.1 MonatUrteilVom Gericht, mit Tenor und Begründung.Härteeinwand: 2 Monate vor AblaufKündigung wegen EigenbedarfsVom Vermieter, mit Angabe der Person, die einziehen soll.bis Ende des übernächsten MonatsMieterhöhungsverlangenVom Vermieter, mit Bezug auf Mietspiegel oder Vergleichswohnungen.12 Monate für EinwendungenBetriebskostenabrechnung mit NachforderungVom Vermieter, jährlich, mit einem Nachzahlungsbetrag.3 Jahre bis zur VerjährungMeldung über eine DatenpanneVon einem Unternehmen, bei dem Sie Kunde sind. Informiert über einen Sicherheitsvorfall.

Die meisten Mandate beginnen nicht mit einer Rechtsfrage, sondern mit einem Umschlag. Und die teuersten Fehler entstehen in den Tagen danach — nicht durch falsche Entscheidungen, sondern durch keine.

Drei Dinge, die fast immer gelten

Heben Sie den Umschlag auf. Bei fast allen Fristen zählt der Tag, an dem das Schreiben bei Ihnen ankam, nicht das Datum darin. Bei gerichtlicher Zustellung steht dieses Datum auf dem gelben Umschlag — und nur dort.

Unterschreiben Sie nichts, was mitgeschickt wurde. Abfindungserklärungen, Schweigepflichtentbindungen, Ausgleichsquittungen und Aufhebungsverträge sind fast immer nachteilig für die Seite, die sie nicht aufgesetzt hat. Sie sind auch selten eilig — die Frist, die im Anschreiben steht, ist meist selbst gesetzt und nicht gesetzlich.

Reagieren Sie, auch wenn die Forderung unsinnig wirkt. Ein Mahnbescheid über eine Forderung, die es nie gab, wird zu einem 30 Jahre vollstreckbaren Titel, wenn niemand widerspricht. Das Gericht prüft im Mahnverfahren nicht, ob die Forderung besteht.

Kurz beantwortet

Dann melden Sie den Fall — die Prüfung ist kostenfrei. Schildern Sie kurz, von wem das Schreiben kommt und was gefordert wird, und laden Sie es hoch. Wir sagen Ihnen, ob eine Frist läuft.

Nicht zwingend. Bei einigen Fristen gibt es die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn Sie unverschuldet gehindert waren — sie ist aber selbst fristgebunden. Melden Sie sich sofort, nicht erst nach dem Wochenende.

Weil bei den meisten Fristen der Tag des Zugangs zählt, nicht das Datum im Schreiben. Bei förmlicher Zustellung trägt der Umschlag einen Vermerk mit dem Datum — ohne ihn lässt sich der Fristbeginn oft nicht mehr beweisen.

Nein, aber Sie müssen wissen, welches eine Frist auslöst. Genau dafür ist diese Liste da: Bei jedem Eintrag steht, was ohne Reaktion passiert.

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  • Fristen
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Jan Schlingmann

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