Rechner & Werkzeuge
Ich habe Post bekommen — was ist jetzt zu tun?
Kündigung, Mahnbescheid, Anhörungsbogen, Abfindungsangebot: Welche Frist läuft, was jetzt zu tun ist und was Sie besser nicht tun.
Kurz gesagt
Suchen Sie unten das Schreiben, das Sie erhalten haben. Zu jedem steht, welche Frist dadurch läuft und ab wann sie rechnet, was jetzt zu tun ist — und was Sie in diesem Moment besser nicht tun. Der wichtigste allgemeine Rat: Heben Sie den Briefumschlag auf. Bei fast allen Fristen zählt der Tag des Zugangs, und der Zustellungsvermerk auf dem Umschlag ist der einzige Beweis dafür.
- Stand
- Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH- Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer
Wegweiser
Welches Schreiben haben Sie bekommen?
Suchen Sie den Absender oder die Betreffzeile. Jedes Schreiben hat eine eigene Seite mit einem Muster zum Vergleichen, der laufenden Frist und den nächsten Schritten.
17 Schreiben
Kein passendes Schreiben gefunden. Beschreiben Sie es uns —Fall meldenist kostenfrei und unverbindlich.
Die meisten Mandate beginnen nicht mit einer Rechtsfrage, sondern mit einem Umschlag. Und die teuersten Fehler entstehen in den Tagen danach — nicht durch falsche Entscheidungen, sondern durch keine.
Drei Dinge, die fast immer gelten
Heben Sie den Umschlag auf. Bei fast allen Fristen zählt der Tag, an dem das Schreiben bei Ihnen ankam, nicht das Datum darin. Bei gerichtlicher Zustellung steht dieses Datum auf dem gelben Umschlag — und nur dort.
Unterschreiben Sie nichts, was mitgeschickt wurde. Abfindungserklärungen, Schweigepflichtentbindungen, Ausgleichsquittungen und Aufhebungsverträge sind fast immer nachteilig für die Seite, die sie nicht aufgesetzt hat. Sie sind auch selten eilig — die Frist, die im Anschreiben steht, ist meist selbst gesetzt und nicht gesetzlich.
Reagieren Sie, auch wenn die Forderung unsinnig wirkt. Ein Mahnbescheid über eine Forderung, die es nie gab, wird zu einem 30 Jahre vollstreckbaren Titel, wenn niemand widerspricht. Das Gericht prüft im Mahnverfahren nicht, ob die Forderung besteht.
Kurz beantwortet
Dann melden Sie den Fall — die Prüfung ist kostenfrei. Schildern Sie kurz, von wem das Schreiben kommt und was gefordert wird, und laden Sie es hoch. Wir sagen Ihnen, ob eine Frist läuft.
Nicht zwingend. Bei einigen Fristen gibt es die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn Sie unverschuldet gehindert waren — sie ist aber selbst fristgebunden. Melden Sie sich sofort, nicht erst nach dem Wochenende.
Weil bei den meisten Fristen der Tag des Zugangs zählt, nicht das Datum im Schreiben. Bei förmlicher Zustellung trägt der Umschlag einen Vermerk mit dem Datum — ohne ihn lässt sich der Fristbeginn oft nicht mehr beweisen.
Nein, aber Sie müssen wissen, welches eine Frist auslöst. Genau dafür ist diese Liste da: Bei jedem Eintrag steht, was ohne Reaktion passiert.
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