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VINQO Rechtsanwälte

Externe Rechtsabteilung

Können wir im Abo upgraden, wenn der Bedarf steigt?

Ja, jederzeit — etwa wenn mehr Kontingent gebraucht wird oder ein zusätzliches Rechtsgebiet an Bedeutung gewinnt.

Kurz gesagt

Ja. Ein Wechsel in ein höheres Paket ist jederzeit möglich, etwa wenn regelmäßig mehr Kontingent gebraucht wird als vereinbart oder ein zusätzliches Rechtsgebiet — etwa Datenschutz nach dem Aufbau einer eigenen Softwareentwicklung — an Bedeutung gewinnt.

Stand
Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH
Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer

Ein Wechsel nach oben ist der unkomplizierte Fall — anders als ein Wechsel nach unten, der an die Kalkulation des laufenden Zeitraums gebunden ist.

Wann sich ein Upgrade zeigt

Meist an zwei Signalen: Ein Kontingent ist regelmäßig vor Ablauf der zwölf Monate erschöpft, oder ein neues Rechtsgebiet wird plötzlich relevant — etwa Datenschutzrecht, sobald eine eigene Softwareentwicklung entsteht, oder Arbeitsrecht, sobald die erste größere Personalveränderung ansteht.

Wie der Wechsel abläuft

Ein Upgrade ist jederzeit möglich und gilt ab dem vereinbarten Zeitpunkt — nicht rückwirkend. Bereits abgerufene Leistungen aus dem bisherigen Paket bleiben davon unberührt.

Der Unterschied zum Downgrade

Weil ein höheres Paket automatisch mehr Leistung enthält, lässt es sich ohne Bruch in die laufende Kalkulation einfügen. Ein Wechsel nach unten ist enger an den laufenden Zwölfmonatszeitraum gebunden — siehe Ist ein Wechsel auch in ein kleineres Paket möglich?.

Kurz beantwortet

Ab dem vereinbarten Zeitpunkt des Wechsels — nicht rückwirkend für den bereits laufenden Zeitraum. Bereits abgerufene Leistungen aus dem alten Paket werden dabei berücksichtigt.

Das besprechen wir konkret beim Wechsel selbst — abhängig davon, wie weit die ursprüngliche Mindestlaufzeit bereits fortgeschritten ist.

Am deutlichsten daran, dass ein Kontingent regelmäßig vor Ablauf der zwölf Monate aufgebraucht ist und Leistungen wiederholt nach Stundensatz abgerechnet werden. Das sprechen wir von uns aus an, sobald sich dieses Muster zeigt.

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Schlagworte

  • Externe Rechtsabteilung
  • Paketwechsel
  • Upgrade

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Jan Schlingmann

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Jan Schlingmann

Rechtsanwalt & Geschäftsführer

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