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VINQO Rechtsanwälte

Onlineakte

Funktioniert die Onlineakte auf dem Handy?

Ja — die Onlineakte läuft im Browser, ohne App. Fotos können direkt vom Smartphone in die Akte geladen werden.

Kurz gesagt

Ja. Die Onlineakte läuft im Browser und ist auf dem Smartphone und Tablet nutzbar; eine App müssen Sie nicht installieren. Fotos — etwa von Unfallschäden, Mängeln oder Schreiben — können Sie direkt vom Gerät in die Akte laden.

Stand
Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH
Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer

Der praktisch häufigste Fall ist nicht das Lesen, sondern das Fotografieren: Sie stehen am Unfallort, in der Wohnung mit dem Schimmelfleck oder vor dem geöffneten Briefkasten mit der Kündigung.

Direkt vom Gerät in die Akte

Öffnen Sie app.vinqo.de im Browser, wählen die Upload-Funktion und nehmen das Foto direkt auf oder wählen es aus der Galerie. Damit liegt es in derselben Sekunde bei der bearbeitenden Person — kein E-Mail-Anhang, kein Postweg, und im Nachhinein nachweisbar eingegangen.

Was am Unfallort zählt

Bei einem Schadensfall entscheiden Aufnahmen, die sich später nicht wiederholen lassen: Endstellung der Fahrzeuge, Bremsspuren, Beschädigungen aus mehreren Winkeln, Verletzungen, Umgebung und Verkehrszeichen. Mehr aufnehmen als nötig kostet nichts; eine fehlende Aufnahme ist nicht ersetzbar.

Die Checkliste dafür: Was muss ich direkt nach einem Unfall tun?

Ohne App, mit Absicht

Es gibt keine App zu installieren und keine Berechtigungen zu erteilen. Der Zugang läuft über den Browser — das ist einer der Gründe, warum die Onlineakte auf jedem Gerät zuverlässig funktioniert.

Kurz beantwortet

Ja, Dokumente öffnen als PDF. Bei langen Schriftsätzen ist ein größerer Bildschirm angenehmer, notwendig ist er nicht.

Vollmachten und Erklärungen werden vollständig digital unterzeichnet — ausdrucken, einscannen und frankieren fällt weg.

Das Lesen der Akte kaum. Der Upload großer Fotoserien schon — dafür lohnt sich WLAN.

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Schlagworte

  • Onlineakte
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Jan Schlingmann

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Jan Schlingmann

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