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Anwaltsregress und Anwaltshaftung
Wann der frühere Anwalt haftet, wie sich ein Fehler beweisen lässt, wann Ansprüche verjähren und was ein Regressverfahren kostet.
Kurz gesagt
Ein Anwalt haftet, wenn er eine Pflicht aus dem Mandat verletzt hat und Ihnen daraus ein Schaden entstanden ist, der bei pflichtgemäßem Verhalten ausgeblieben wäre. Der Streit dreht sich fast immer um die Kausalität: Es muss dargelegt werden, wie das ursprüngliche Verfahren ohne den Fehler ausgegangen wäre.
- Stand
- Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH- Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer
Video zur Frage

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Anwaltshaftung ist Spezialmaterie — nicht, weil die Haftungsnorm kompliziert wäre, sondern weil im Regressverfahren das ursprüngliche Verfahren noch einmal geführt werden muss, hypothetisch und rückblickend.
Die drei Prüfungsschritte
- Pflichtverletzung — was hätte der Anwalt tun müssen, was hat er getan oder unterlassen?
- Kausalität — wäre das ursprüngliche Verfahren ohne den Fehler anders ausgegangen?
- Schaden — welcher Betrag ist Ihnen dadurch entgangen, welche Kosten sind unnötig entstanden?
An Schritt 2 scheitern die meisten Regressansprüche, die ohne diese Prüfung erhoben werden.
Wer klagt, wenn eine Versicherung gezahlt hat
Hat eine Rechtsschutzversicherung Ihre Kosten getragen, geht der Anspruch in dieser Höhe nach § 86 VVG auf sie über. Für Versicherer prüfen wir Schadenbestände systematisch auf solche Ansprüche — siehe Anwaltsregress für Versicherer.
Alle Fragen in diesem Bereich
Wann haftet mein früherer Anwalt?
Ein Anwalt haftet, wenn er eine Pflicht aus dem Mandatsvertrag verletzt hat, Ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist und ihn ein Verschulden trifft — für Letzteres genügt einfache Fahrlässigkeit. Streitentscheidend ist die Kausalität: Es muss dargelegt werden, wie das ursprüngliche Verfahren ohne den Fehler ausgegangen wäre.
Wie beweise ich einen Anwaltsfehler?
Der Beweis läuft über die Handakte des früheren Anwalts, auf deren Herausgabe Sie nach § 50 BRAO einen Anspruch haben, und über die beigezogene Gerichtsakte. Daraus ergibt sich, welche Fristen notiert, welche Hinweise erteilt und welcher Vortrag gehalten wurde — die Grundlage für den hypothetischen Verfahrensausgang.
Wann verjährt ein Anspruch aus Anwaltshaftung?
Es gilt die Regelverjährung von drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von Fehler und Schaden Kenntnis hatten oder grob fahrlässig nicht hatten. Kenntnisunabhängig verjährt der Anspruch spätestens zehn Jahre nach Entstehung. Der genaue Kenntniszeitpunkt ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
Was kann ich vom Anwalt verlangen?
Verlangen können Sie den Schaden, der ohne den Fehler nicht entstanden wäre: den entgangenen Betrag aus dem Altverfahren, die dort unnötig aufgewendeten Gerichts- und Anwaltskosten, Zinsen sowie die Kosten der Durchsetzung des Regressanspruchs. Bezahlte Anwaltsgebühren für die fehlerhafte Leistung können ebenfalls zurückgefordert werden.
Was kostet ein Regressverfahren?
Anwaltshaftung rechnen wir nicht nach RVG ab, sondern als Pauschale oder auf Honorarbasis nach § 3a RVG. Grund ist der Aufwand: Im Regressverfahren wird bei einer Schlechtleistung ein vollständiges Altverfahren rekonstruiert und muss als „Klage in der Klage“ geführt werden.
Wie läuft eine Bestandsprüfung für Versicherer ab?
Bei einer Bestandsprüfung werden abgeschlossene Rechtsschutzfälle systematisch daraufhin untersucht, ob der Verfahrensverlust auf einem Anwaltsfehler beruht und damit ein nach § 86 VVG übergegangener Regressanspruch besteht. Die Prüfung erfolgt softwaregestützt über den Bestand, nicht als Einzelfallsichtung.
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Schlagworte
- Anwaltshaftung
- Anwaltsregress
- Kausalität
- Verjährung
