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Anwaltsregress und Anwaltshaftung
Wann der frühere Anwalt haftet, wie sich ein Fehler beweisen lässt, wann Ansprüche verjähren und was ein Regressverfahren kostet.
Kurz gesagt
Ein Anwalt haftet, wenn er eine Pflicht aus dem Mandat verletzt hat und Ihnen daraus ein Schaden entstanden ist, der bei pflichtgemäßem Verhalten ausgeblieben wäre. Der Streit dreht sich fast immer um die Kausalität: Es muss dargelegt werden, wie das ursprüngliche Verfahren ohne den Fehler ausgegangen wäre.
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Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH- Fachlich geprüft ·
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer
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Anwaltshaftung ist Spezialmaterie — nicht, weil die Haftungsnorm kompliziert wäre, sondern weil im Regressverfahren das ursprüngliche Verfahren noch einmal geführt werden muss, hypothetisch und rückblickend.
Die drei Prüfungsschritte
- Pflichtverletzung — was hätte der Anwalt tun müssen, was hat er getan oder unterlassen?
- Kausalität — wäre das ursprüngliche Verfahren ohne den Fehler anders ausgegangen?
- Schaden — welcher Betrag ist Ihnen dadurch entgangen, welche Kosten sind unnötig entstanden?
An Schritt 2 scheitern die meisten Regressansprüche, die ohne diese Prüfung erhoben werden.
Wer klagt, wenn eine Versicherung gezahlt hat
Hat eine Rechtsschutzversicherung Ihre Kosten getragen, geht der Anspruch in dieser Höhe nach § 86 VVG auf sie über. Für Versicherer prüfen wir Schadenbestände systematisch auf solche Ansprüche — siehe Anwaltsregress für Versicherer.
Alle Fragen in diesem Bereich
Grundlagen der Haftung
Wann haftet mein früherer Anwalt?
Ein Anwalt haftet, wenn er eine Pflicht aus dem Mandatsvertrag verletzt hat, Ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist und ihn ein Verschulden trifft — für Letzteres genügt einfache Fahrlässigkeit. Streitentscheidend ist die Kausalität: Es muss dargelegt werden, wie das ursprüngliche Verfahren ohne den Fehler ausgegangen wäre.
Wie beweise ich einen Anwaltsfehler?
Der Beweis läuft über die Handakte des früheren Anwalts, auf deren Herausgabe Sie nach § 50 BRAO einen Anspruch haben, und über die beigezogene Gerichtsakte. Daraus ergibt sich, welche Fristen notiert, welche Hinweise erteilt und welcher Vortrag gehalten wurde — die Grundlage für den hypothetischen Verfahrensausgang.
Wann verjährt ein Anspruch aus Anwaltshaftung?
Es gilt die Regelverjährung von drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von Fehler und Schaden Kenntnis hatten oder grob fahrlässig nicht hatten. Kenntnisunabhängig verjährt der Anspruch spätestens zehn Jahre nach Entstehung. Der genaue Kenntniszeitpunkt ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
Was kann ich vom Anwalt verlangen?
Verlangen können Sie den Schaden, der ohne den Fehler nicht entstanden wäre: den entgangenen Betrag aus dem Altverfahren, die dort unnötig aufgewendeten Gerichts- und Anwaltskosten, Zinsen sowie die Kosten der Durchsetzung des Regressanspruchs. Bezahlte Anwaltsgebühren für die fehlerhafte Leistung können ebenfalls zurückgefordert werden.
Die Pflichten des Anwalts im Detail
Muss mein Anwalt mich vor jedem rechtlichen Risiko warnen?
Ihr Anwalt muss Sie über die Rechtslage möglichst vollständig aufklären und, wenn es mehrere gangbare Wege gibt, den sichersten vorschlagen. Diese Pflicht reicht aber nur so weit wie das erteilte Mandat — nicht jedes denkbare wirtschaftliche Risiko außerhalb Ihres Rechtsproblems muss er von sich aus ansprechen.
Muss ich meinem Anwalt wirklich alles erzählen?
Ja. Die wahrheitsgemäße und vollständige Unterrichtung Ihres Anwalts ist eine eigene Vertragspflicht aus dem Mandat, nicht nur eine Empfehlung. Ihr Anwalt darf sich auf Ihre tatsächlichen Angaben grundsätzlich verlassen — verschweigen Sie etwas Wesentliches oder informieren Sie falsch, kann das Ihren späteren Regressanspruch schwächen oder ausschließen.
Muss mein Anwalt jedes Gesetz und jedes Urteil kennen?
Nein. Ihr Anwalt muss die Hauptgebiete des Rechts und sein eigenes Tätigkeitsfeld sicher beherrschen und sich für Ihr konkretes Mandat das nötige Wissen beschaffen — er muss aber nicht jedes Gesetz auswendig kennen und braucht für neue höchstrichterliche Rechtsprechung eine realistische Frist, um davon zu erfahren.
Muss mein Anwalt tun, was ich ihm sage?
Grundsätzlich ja: Ihr Anwalt muss Ihre Weisungen befolgen, auch wenn er sie für unklug hält, solange sie rechtlich zulässig sind. Er muss und darf aber Weisungen ablehnen, die rechts- oder sittenwidrig sind oder auf einen erkennbar aussichtslosen Schritt zielen — beharren Sie nach Belehrung trotzdem darauf, handelt er bei der Durchführung Ihnen gegenüber nicht mehr pflichtwidrig.
Entschuldigt Krankheit oder Überlastung einen Anwaltsfehler?
Nein, grundsätzlich nicht. Zivilrechtlich gilt ein objektiver Sorgfaltsmaßstab — verlangt wird die Sorgfalt eines ordentlichen Rechtsanwalts, unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder Belastungen. Überlastung, fehlende Spezialkenntnis oder gewöhnliche Krankheit entlasten daher grundsätzlich nicht; nur plötzliche, unvorhersehbare Ereignisse wie ein akuter Unfall können im Einzelfall anders zu beurteilen sein.
Was bedeutet der Grundsatz, dass mein Anwalt den sichersten Weg wählen muss?
Gibt es zur Erreichung Ihres Ziels mehrere rechtlich zulässige Wege, muss Ihr Anwalt den sichersten wählen oder Ihnen deutlich empfehlen — nicht den bequemsten. Der Grundsatz gilt aber nur für echte rechtliche Alternativen, nicht für Prognosen wie Prozessaussichten oder menschliches Verhalten, und die Fachliteratur kritisiert seine Formulierung als sprachlich überzogen.
Typische Fehlerarten
Mein Anwalt hat eine Frist versäumt — was jetzt?
Eine versäumte Frist ist der häufigste Grund für Anwaltsregress und in der Regel eindeutig als Pflichtverletzung zu erkennen — anders als etwa bei einer vertretbaren, aber falschen Rechtsauffassung. Offen bleibt aber immer die Frage, ob Ihnen dadurch tatsächlich ein Schaden entstanden ist: Wäre die Frist gewahrt worden, hätte sich das Verfahren für Sie günstiger entwickelt?
Mein Anwalt hat mir zu einem ungünstigen Vergleich geraten — war das ein Fehler?
Nicht automatisch. Ihr Anwalt hat bei der Vergleichsempfehlung einen Ermessensspielraum — beurteilt wird aus der Sicht vor Abschluss, nicht rückblickend. Ein Fehler liegt eher vor, wenn der Vergleich eindeutig außerhalb dessen lag, was nach der damaligen Sach- und Rechtslage vertretbar war, oder wenn Sie über die Folgen nicht ausreichend aufgeklärt wurden.
Muss mein Anwalt mich ungefragt vor hohen Kosten warnen?
Grundsätzlich nein — über das voraussichtliche Kostenrisiko eines Rechtsstreits muss Ihr Anwalt Sie nicht ungefragt aufklären, anders als über das inhaltliche Prozessrisiko. Weiß er aber von Ihrer Rechtsschutzversicherung, gilt nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf ein eigener Grundsatz: Ihr Mandat steht im Zweifel unter dem Vorbehalt, dass nur die tatsächlich gedeckten Kosten umfasst sind — über nicht gedeckte Honoraransprüche muss er Sie unaufgefordert informieren.
Ich hätte den Prozess nur mit einem falschen Urteil gewonnen — bekomme ich trotzdem Schadensersatz?
Nein. Der Bundesgerichtshof verlangt eine wertende Betrachtung: Ersatzfähig ist nur der Verlust eines Prozesses, den Sie nach der materiellen Rechtslage tatsächlich hätten gewinnen müssen. Hätten Sie nur durch ein rechtlich unrichtiges Urteil obsiegt, ist der Verlust dieser Chance kein Schaden, den Ihr Anwaltsvertrag Sie schützt — selbst wenn feststeht, dass ein Gericht ohne den Anwaltsfehler tatsächlich so entschieden hätte.
War mein Fall von vornherein aussichtslos — verliere ich dadurch meinen Regressanspruch?
War Ihr ursprünglicher Fall unabhängig vom Fehler Ihres Anwalts ohnehin aussichtslos, fehlt es an der Kausalität und damit an einem ersatzfähigen Schaden. Der Bundesgerichtshof prüft das über eine gespiegelte Beweislastverteilung: Ihr Anwalt tritt im Regressprozess an die Stelle des damaligen Prozessgegners, und es gilt dieselbe Verteilung wie im Altverfahren — mit der wichtigen Ausnahme, dass bei mehreren gleich gangbaren Wegen Ihr Anwalt beweisen muss, dass der Schaden auf jedem davon eingetreten wäre.
Mein Anwalt hat nicht alle meine Beweise in den Prozess eingebracht — was jetzt?
Ja, das kann ein eigenständiger Prozessführungsfehler sein. Hat Ihr Anwalt Unterlagen, Belege oder Zeugen, die Sie ihm übergeben hatten, nicht oder nicht vollständig in den Prozess eingeführt, und wurde die Klage deshalb als unsubstantiiert (Sachvortrag zu unkonkret) oder beweisfällig (kein taugliches Beweismittel angeboten) abgewiesen, haftet er dafür — sofern die Beweismittel den Ausgang tatsächlich beeinflusst hätten und das Versäumte nicht mehr nachholbar war.
Das Verfahren gegen den früheren Anwalt
Bei welchem Gericht kann ich meinen früheren Anwalt verklagen?
Grundsätzlich ist das Gericht am Sitz der Kanzlei zuständig. Waren Sie Verbraucher und wurde der Anwaltsvertrag außerhalb der Kanzleiräume geschlossen — etwa bei Ihnen zuhause oder online —, können Sie die Klage stattdessen auch bei dem Gericht erheben, in dessen Bezirk Sie selbst wohnen.
Kann ich direkt die Haftpflichtversicherung meines Anwalts verklagen?
Grundsätzlich nein. Anders als etwa im Straßenverkehrsrecht besteht kein direkter Anspruch gegen die Berufshaftpflichtversicherung Ihres früheren Anwalts — Sie müssen ihn persönlich (bei Sozietäten: die Sozien als Gesamtschuldner) in Anspruch nehmen. Ein Direktanspruch gegen den Versicherer kommt nur ausnahmsweise in Betracht, insbesondere bei Insolvenz oder unbekanntem Aufenthalt des Anwalts.
Muss ich zuerst gegen das ursprüngliche Urteil vorgehen, bevor ich meinen Anwalt verklage?
Nein, die Durchführung eines Rechtsmittels gegen das ursprüngliche Urteil ist keine zwingende Voraussetzung für einen späteren Anspruch gegen Ihren Anwalt. Maßgeblich ist Ihre allgemeine Pflicht, den Schaden zu mindern — die Entscheidung müssen Sie aber innerhalb der oft kurzen Rechtsmittelfrist selbst treffen, meist gestützt auf eine schnelle Einschätzung der Erfolgsaussichten durch einen neuen, unabhängigen Anwalt.
Haftet die ganze Kanzlei, wenn nur ein Anwalt den Fehler gemacht hat?
In aller Regel ja: Bei einer Anwaltssozietät haften alle Sozien als Gesamtschuldner für einen Beratungsfehler, unabhängig davon, wer ihn persönlich begangen hat. Ein neu eingetretener Sozius haftet grundsätzlich auch für Fehler aus der Zeit vor seinem Eintritt; ein ausgeschiedener Sozius bleibt dagegen nur für begrenzte Zeit nach seinem Ausscheiden in der Haftung.
Was kostet ein Regressverfahren?
Anwaltshaftung rechnen wir nicht nach RVG ab, sondern als Pauschale oder auf Honorarbasis nach § 3a RVG. Grund ist der Aufwand: Im Regressverfahren wird bei einer Schlechtleistung ein vollständiges Altverfahren rekonstruiert und muss als „Klage in der Klage“ geführt werden.
Rechtsschutzversicherung
Wie läuft eine Bestandsprüfung für Versicherer ab?
Bei einer Bestandsprüfung werden abgeschlossene Rechtsschutzfälle systematisch daraufhin untersucht, ob der Verfahrensverlust auf einem Anwaltsfehler beruht und damit ein nach § 86 VVG übergegangener Regressanspruch besteht. Die Prüfung erfolgt softwaregestützt über den Bestand, nicht als Einzelfallsichtung.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die Klage gegen meinen früheren Anwalt?
In der Regel ja. Eine Klage gegen den eigenen früheren Anwalt wegen eines Beratungsfehlers ist grundsätzlich vom Rechtsschutzversicherungsvertrag umfasst. Die Versicherung muss Deckung gewähren, wenn hinreichende Erfolgsaussicht besteht — derselbe Maßstab wie bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe, also keine Gewissheit, aber ein vertretbarer, mit Beweismitteln unterlegter Rechtsstandpunkt.
Welche Pflichten habe ich gegenüber meiner Rechtsschutzversicherung?
Sie müssen den Versicherungsfall unverzüglich anzeigen und Ihre Versicherung wahrheitsgemäß über die Tatsachen informieren, ohne aber eigene rechtliche Bewertungen liefern zu müssen. Ob und wie weit darüber hinaus etwa eine Zustimmung vor kostenauslösenden Maßnahmen geschuldet ist, richtet sich nach der konkreten Fassung Ihrer Versicherungsbedingungen — pauschale Aussagen dazu sind mit Vorsicht zu genießen.
Besondere Vertragskonstellationen
Ist ein Anwaltsvertrag wirksam, den ich nur online oder mit der Sekretärin abgeschlossen habe?
Die eigentliche Entscheidung über die Mandatsannahme muss der Anwalt persönlich treffen — nimmt nur Büropersonal Ihren Auftrag entgegen, kommt regelmäßig kein wirksamer Anwaltsvertrag zustande, auch wenn der Anwalt dafür haftungsrechtlich einzustehen hat. Haben Sie als Verbraucher online oder in einem organisierten Fernabsatzsystem mandatiert, kann Ihnen zusätzlich ein Widerrufsrecht zustehen.
Haftet mein Anwalt für eine kurze telefonische Auskunft ohne offizielles Mandat?
Das hängt davon ab, ob die Auskunft eine reine Gefälligkeit war oder rechtlich bereits ein eigenständiger Vertrag zustande kam. Bei einer bloßen Gefälligkeitsauskunft besteht grundsätzlich keine Einstandspflicht für eine falsche Auskunft. Beschränkte sich die anwaltliche Tätigkeit dagegen von vornherein gezielt auf die Erteilung dieser Auskunft, kann darin ein eigenständiger Auskunftsvertrag liegen — mit voller Haftung wie bei jeder anderen Pflichtverletzung.
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Schlagworte
- Anwaltshaftung
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