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VINQO Rechtsanwälte

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Anwaltsregress und Anwaltshaftung

Wann der frühere Anwalt haftet, wie sich ein Fehler beweisen lässt, wann Ansprüche verjähren und was ein Regressverfahren kostet.

Kurz gesagt

Ein Anwalt haftet, wenn er eine Pflicht aus dem Mandat verletzt hat und Ihnen daraus ein Schaden entstanden ist, der bei pflichtgemäßem Verhalten ausgeblieben wäre. Der Streit dreht sich fast immer um die Kausalität: Es muss dargelegt werden, wie das ursprüngliche Verfahren ohne den Fehler ausgegangen wäre.

Stand
Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH
Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer

Video zur Frage

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Anwaltshaftung ist Spezialmaterie — nicht, weil die Haftungsnorm kompliziert wäre, sondern weil im Regressverfahren das ursprüngliche Verfahren noch einmal geführt werden muss, hypothetisch und rückblickend.

Die drei Prüfungsschritte

  1. Pflichtverletzung — was hätte der Anwalt tun müssen, was hat er getan oder unterlassen?
  2. Kausalität — wäre das ursprüngliche Verfahren ohne den Fehler anders ausgegangen?
  3. Schaden — welcher Betrag ist Ihnen dadurch entgangen, welche Kosten sind unnötig entstanden?

An Schritt 2 scheitern die meisten Regressansprüche, die ohne diese Prüfung erhoben werden.

Wer klagt, wenn eine Versicherung gezahlt hat

Hat eine Rechtsschutzversicherung Ihre Kosten getragen, geht der Anspruch in dieser Höhe nach § 86 VVG auf sie über. Für Versicherer prüfen wir Schadenbestände systematisch auf solche Ansprüche — siehe Anwaltsregress für Versicherer.

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Schlagworte

  • Anwaltshaftung
  • Anwaltsregress
  • Kausalität
  • Verjährung

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Jan Schlingmann

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Jan Schlingmann

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