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VINQO Rechtsanwälte

Verkehrsunfall

Die Versicherung will nachbesichtigen — muss ich das zulassen?

Nicht ohne Prüfung. Eine Nachbesichtigung kann sinnvoll sein oder ein Werkzeug zur Kürzung — das hängt vom Zeitpunkt und von Ihrer Beweislage ab.

Kurz gesagt

Eine Nachbesichtigung durch die gegnerische Versicherung ist kein Recht, das sie ohne Weiteres durchsetzen kann — sie braucht Ihre Mitwirkung. Sinnvoll ist sie, wenn Ihre Beweislage gut ist und Sie damit Einwände ausräumen. Nachteilig ist sie, wenn das Fahrzeug schon repariert wurde oder Vorschäden im Raum stehen.

Stand
Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH
Fachlich zuständig
Laura HoverRechtsanwältin

Die Nachbesichtigung ist eine Bitte, keine Anordnung — und sie hat je nach Lage zwei völlig verschiedene Wirkungen.

Wann sie Ihnen hilft

  • Ihr Gutachten ist belastbar und die Schäden sind eindeutig unfallbedingt. Dann räumt eine Besichtigung Einwände aus, statt sie zu erzeugen.
  • Die Versicherung bestreitet die Schadenhöhe „ins Blaue“. Eine Besichtigung beendet die Diskussion schneller als drei Schriftsätze.
  • Das Fahrzeug ist noch unrepariert und der Zustand entspricht dem Gutachten.

Wann sie Ihnen schadet

  • Das Fahrzeug ist schon repariert. Dann kann nichts mehr festgestellt werden, außer dass nichts mehr festzustellen ist.
  • Es stehen Vorschäden im Raum, die noch nicht abgegrenzt sind — siehe Vorschaden.
  • Die Besichtigung soll erkennbar nur die Reparaturmethode oder die Stundensätze drücken.
  • Sie soll die Regulierung verzögern, während Standkosten oder Mietwagenkosten weiterlaufen.

Wie wir damit umgehen

Wir prüfen drei Punkte: Ist das Fahrzeug noch im Ausgangszustand? Ist Ihr Gutachten vollständig? Und was genau will die Versicherung feststellen — hat sie das benannt oder nur allgemein „Nachbesichtigung“ verlangt?

Daraus ergibt sich die Antwort. Wo eine Besichtigung sinnvoll ist, stimmen wir zu. Wo sie nicht sinnvoll ist, lehnen wir sie mit Begründung ab.

Was Sie in jedem Fall nicht tun sollten

Das Fahrzeug reparieren lassen, solange die Schadenkompatibilität bestritten ist und noch keine vollständige Dokumentation vorliegt. Fotos und Gutachten sind nach der Reparatur nicht nachholbar — und der Anspruch steht und fällt mit ihnen.

Kurz beantwortet

Beide unfallbeteiligten Fahrzeuge werden nebeneinander begutachtet, um zu prüfen, ob die Schäden nach Höhe und Form zueinander passen. Sie kommt vor allem bei bestrittenem Unfallhergang oder bei Verdacht auf einen manipulierten Unfall in Betracht.

Zwingen kann die Versicherung Sie nicht. Im Zweifel lehnt die Versicherung dann die Zahlung insgesamt ab. Dann bleibt dann nur noch der Weg über die Klage, die sich ggfs. hierdurch vermeiden und die Regulierung etwas beschleunigen lässt.

Dann ist eine Nachbesichtigung meist wertlos oder sogar nachteilig, weil sich der Schadenzustand nicht mehr feststellen lässt. Umso wichtiger ist es, das Fahrzeug vor der Reparatur vollständig zu dokumentieren.

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Schlagworte

  • Nachbesichtigung
  • Gegenüberstellung
  • Gutachten

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