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VINQO Rechtsanwälte

Anwaltsregress

Was kann ich vom Anwalt verlangen?

Den Betrag, der Ihnen durch den Fehler entgangen ist, unnötige Kosten und die Kosten der Rechtsverfolgung.

Kurz gesagt

Verlangen können Sie den Schaden, der ohne den Fehler nicht entstanden wäre: den entgangenen Betrag aus dem Altverfahren, die dort unnötig aufgewendeten Gerichts- und Anwaltskosten, Zinsen sowie die Kosten der Durchsetzung des Regressanspruchs. Bezahlte Anwaltsgebühren für die fehlerhafte Leistung können ebenfalls zurückgefordert werden.

Stand
Verantwortlich
Tim PlatnerJurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH
Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer

Der Schaden im Anwaltsregress ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Verlauf und dem Verlauf ohne den Fehler. Das klingt einfach und ist die Rechenarbeit, die den Fall trägt.

Die Positionen

1. Entgangener Anspruch. Der Betrag, den Sie im Altverfahren mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erlangt hätten. Nicht der eingeklagte Betrag, sondern der wahrscheinlich zugesprochene — mit Abschlag für Prozessrisiken, wenn die Sache dort zweifelhaft war.

2. Kostenschaden. Was am Altverfahren unnötig war:

  • Gerichtskosten
  • eigene Anwaltsgebühren
  • erstattete Kosten der Gegenseite
  • Sachverständigen- und Zeugenkosten

Diese Position steht auch dann, wenn der Anspruch in der Sache am Ende ohnehin nicht bestanden hätte — dann nämlich hätte ein pflichtgemäß beratender Anwalt vom Verfahren abgeraten.

3. Zinsen. Verzugs- und Prozesszinsen auf beide Positionen.

4. Kosten der Regressdurchsetzung. Ihre Anwaltskosten für die Verfolgung des Regressanspruchs sind Teil des Schadens.

5. Folgeschäden. Beispielsweise ein verlorener Arbeitsplatz nach einer versäumten Kündigungsschutzklage, entgangene Nutzung, weitere Vermögensnachteile — soweit sie zurechenbar sind.

Wie die Höhe ermittelt wird

Über die hypothetische Betrachtung des Altverfahrens: Welche Rechtsprechung galt? Welcher Vortrag wäre möglich gewesen? Wie hätte das Gericht entschieden? § 287 ZPO erlaubt dem Gericht dabei eine Schätzung — was die Sache erleichtert, aber nicht ersetzt.

Genau dieser Aufwand ist der Grund, warum wir Regressmandate nicht nach RVG, sondern als Pauschale oder Honorar abrechnen.

Wenn eine Versicherung schon gezahlt hat

Hat Ihre Rechtsschutzversicherung Kosten getragen, geht der Anspruch in dieser Höhe nach § 86 VVG auf sie über. Ihr eigener Anspruch reduziert sich entsprechend — der Rest bleibt bei Ihnen. Für Versicherer prüfen wir solche übergegangenen Ansprüche systematisch, siehe Bestandsprüfung für Versicherer.

Kurz beantwortet

Nein, sondern das, was Sie im Altverfahren mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erlangt hätten. War der Anspruch dort zweifelhaft, wird auch der Regressanspruch entsprechend geringer bewertet.

Wo die Leistung infolge der Pflichtverletzung ohne Interesse für Sie war, kommt ein Wegfall des Vergütungsanspruchs oder ein Erstattungsanspruch in Betracht (§ 628 Abs. 1 S. 2 BGB) — als Kostenschaden ist die Position ohnehin ansetzbar.

Nein. Anwaltshaftung ist Vermögensschadenshaftung; ein immaterieller Ausgleich für Ärger oder Zeitverlust ist nicht vorgesehen. Ersetzt wird, was in Geld messbar entgangen ist.

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Schlagworte

  • Schadenshöhe
  • Anwaltshaftung
  • Kostenschaden

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Jan Schlingmann

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Jan Schlingmann

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