Zum Inhalt springen
VINQO Rechtsanwälte

Für Unternehmen, Versicherer und Rechtsabteilungen

Prozessführung

Wir führen jährlich über 4.000 Klageverfahren. Der Unterschied liegt nicht im Schriftsatz, sondern darin, was vorher aus dem Sachverhalt herausgeholt wurde.

Von Martin Hermann, Rechtsanwalt · Rechtsstand: August 2026

Wo Verfahren gewonnen werden

Nicht im Termin. Ein Verfahren entscheidet sich daran, ob die anspruchsbegründenden Tatsachen vollständig erfasst, belegt und in der richtigen Reihenfolge vorgetragen sind. Bei einem Sachverhalt aus zwölf Dokumenten macht das jede Kanzlei. Bei zwölftausend macht es niemand mehr von Hand — und genau dort entstehen die Lücken, in die die Gegenseite stößt.

Wir werten den vollständigen Bestand aus, nicht eine Stichprobe: jede Position, jedes Datum, jeden Schriftsatz. Was wir vortragen, führt zurück auf die Fundstelle in der Akte. Das ist im Termin der Unterschied zwischen einer Behauptung und einem Beleg.

  1. Einzelverfahren mit großem Aktenbestand

    Ein Verfahren, dessen Sachverhalt sich über tausende Seiten erstreckt — Bau, IT-Projekt, Dauerschuldverhältnis. Die Auswertung liefert die Chronologie und die Belegstellen.

  2. Massen- und Serienverfahren

    Hunderte gleichgelagerte Fälle mit individuellen Abweichungen. Wir bilden Anspruchsgruppen, führen sie einheitlich und halten die Abweichungen nachvollziehbar.

  3. Prozessbegleitung für Rechtsabteilungen

    Sie führen selbst, wir liefern die Aufbereitung — Sachverhalt, Bezifferung, Beweismittelübersicht — oder übernehmen einzelne Instanzen.

Wen wir vertreten

  • Unternehmen mit Rechtsabteilung
  • Versicherer
  • Sozialversicherungsträger
  • Verbände
  • Kanzleien als Korrespondenzanwalt

Prozessführung übernehmen wir sowohl im eigenen Mandat als auch in Zusammenarbeit mit der bereits mandatierten Kanzlei — insbesondere dort, wo der Aktenumfang die eigene Kapazität übersteigt.

Woran großvolumige Verfahren scheitern

Nicht an der Rechtsfrage. Fast immer an der Tatsachenebene — und dort an vier wiederkehrenden Stellen.

  • Unvollständiger Tatsachenvortrag

    § 138 Abs. 1 ZPO

    Der Anspruch besteht, aber der Vortrag trägt ihn nicht: eine Position bleibt unbeziffert, eine Frist unbelegt, eine Zahlung unzugeordnet. Bei großen Beständen fällt das erst im Termin auf.

    Belegbar über: Vollständige Positionsliste mit Fundstelle je Beleg

  • Bestrittene Einzelpositionen

    § 138 Abs. 3 ZPO

    Die Gegenseite bestreitet pauschal und zwingt zur Substantiierung jeder Position. Wer sie einzeln herleiten kann, gewinnt hier Zeit statt sie zu verlieren.

    Belegbar über: Herleitung je Position, maschinell erzeugt und geprüft

  • Verjährung einzelner Ansprüche

    § 195, § 199 BGB

    In einem Bündel aus hunderten Forderungen verjähren einzelne, während das Verfahren läuft. Ohne fristgenaue Übersicht bemerkt man das, wenn es zu spät ist.

    Belegbar über: Fristenübersicht über den gesamten Bestand

  • Widersprüche im eigenen Vortrag

    Über hunderte Seiten Schriftsatz entstehen Abweichungen zwischen Anlagen, Tabellen und Text. Die Gegenseite findet sie — es sei denn, man findet sie vorher.

    Belegbar über: Abgleich von Schriftsatz, Anlagenkonvolut und Datenbestand

Ablauf

  1. 01

    Sichtung

    Übergabe des Bestands per Schnittstelle, Sammel-Upload oder auf dem Postweg. Auswertung des vollständigen Materials, nicht einer Auswahl.

  2. 02

    Einschätzung

    Was trägt, was nicht, und was fehlt noch. Sie erhalten die Bewertung, bevor Prozesskosten entstehen — auch dann, wenn sie gegen ein Verfahren spricht.

  3. 03

    Führung

    Klage, Verhandlung, Rechtsmittel. Bundesweit über alle Instanzen, mit demselben Datenstand in jeder Instanz.

4.000+ Verfahren jährlich
Bundesweit geführt, über alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof.
Eigene Server
Die Auswertung läuft in Deutschland, auf eigener Infrastruktur. Aktendaten verlassen sie nicht.
Ein Datenstand
Kanzlei und Mandantschaft arbeiten auf denselben Zahlen — über die Onlineakte einsehbar.

Der technologische Vorsprung

Unsere Auswertung liest den gesamten Aktenbestand und markiert, was anspruchsrelevant ist: Daten, Beträge, Fristen, Zusagen, Widersprüche. Sie ersetzt keine juristische Bewertung — sie sorgt dafür, dass die Bewertung auf allem beruht, was in der Akte steht, und nicht auf dem, was in der verfügbaren Zeit gelesen werden konnte.

Der Vorsprung liegt in der Gleichzeitigkeit. Muster über tausende Vorgänge hinweg sieht nur, wer sie alle zugleich vor sich hat: dieselbe Klausel in Serie, dieselbe Kürzungsbegründung bei einem Anspruchsgegner, eine Häufung von Fristfehlern in einem Zeitraum. Von Hand ist das nicht zu leisten — nicht wegen mangelnder Sorgfalt, sondern wegen der Menge.

100 %
des Bestands ausgewertet, nicht eine Stichprobe
Tage
statt Wochen bis zur belastbaren Einschätzung
Fundstelle
zu jeder vorgetragenen Position

Häufige Fragen

Ja. Der Wechsel ist in jeder Lage möglich, auch in der Rechtsmittelinstanz. Wir sichten zunächst den bisherigen Vortrag: was bereits unstreitig gestellt wurde, lässt sich nicht mehr zurückholen, und diese Bindung bestimmt die weitere Strategie.

Ja, das ist ein regelmäßiger Fall. Wir übernehmen die Aufbereitung des Sachverhalts und die Bezifferung, die mandatierte Kanzlei führt das Verfahren — oder wir treten als Korrespondenzanwalt hinzu.

Die Verarbeitung läuft ausschließlich auf unseren eigenen Servern in Deutschland. Die Software ist im Haus entwickelt; es gibt keine Weitergabe an Dritte und keine Verarbeitung außerhalb dieser Infrastruktur.

Nein, und sie soll es nicht. Sie liefert Vollständigkeit und Fundstellen. Ob eine Position schlüssig ist, ob sie sich durchsetzen lässt und in welcher Reihenfolge vorgetragen wird, entscheidet die Anwältin oder der Anwalt.

In gerichtlichen Verfahren nach dem RVG. Für die vorgelagerte Aufbereitung großer Bestände vereinbaren wir Pauschalen, die vor Beginn schriftlich feststehen. Alle Abrechnungsmodelle im Überblick: Kosten.

Ihren Sachverhalt prüfen lassen

Schildern Sie den Sachverhalt. Wir sagen Ihnen, was sich daraus machen lässt — und was nicht.

Martin Hermann

Ihr Ansprechpartner

Martin Hermann

Rechtsanwalt

  • Arbeitsrecht
  • Internationales Privatrecht (IPR)
  • Prozessführung / Litigation
  • Massenschäden
  • Unternehmensrecht

Diese Seite dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.