Mandat & Ablauf
Wie lange dauert mein Mandat insgesamt?
Außergerichtlich meist wenige Wochen bis ein paar Monate, mit Klage erster Instanz häufig sechs bis achtzehn Monate — die Spanne hängt am Gericht und am Verhalten der Gegenseite.
Kurz gesagt
Außergerichtlich sind wenige Wochen bis vier Monate realistisch, wenn die Gegenseite reagiert. Kommt es zur Klage, dauert die erste Instanz häufig neun bis achtzehn Monate, bei Sachverständigengutachten länger. Die Dauer bestimmen Gericht und Gegenseite — nicht die Kanzlei.
- Stand
- Verantwortlich
Martin HermannRechtsanwalt- Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer
Stationen eines Klageverfahrens
- 1Anspruchsschreibenvorher
Frist zur Zahlung, außergerichtlich
- 2Klageschrift1. Instanz
Einreichung, Gerichtskostenvorschuss
- 3Klageerwiderung1. Instanz
Gegenseite antwortet, Fristen laufen
- 4Termin1. Instanz
Mündliche Verhandlung, oft Vergleichsvorschlag
- 5Beweisaufnahmeoptional
Zeugen, Sachverständigengutachten
- 6Urteil1. Instanz
Entscheidung mit Kostenausspruch
- 7Berufungoptional
Nur bei Fehlern und über 1.000 € Beschwer
- 8Vollstreckungdanach
Titel durchsetzen, wenn nicht gezahlt wird
Ehrliche Antwort: Die Dauer ist die Größe, über die eine Kanzlei am wenigsten Kontrolle hat. Was sich seriös sagen lässt, sind Erfahrungswerte je Phase.
Außergerichtliche Phase
Zwei Wochen bis vier Monate. Anspruchsschreiben mit Frist, Antwort der Gegenseite oder ihrer Versicherung, gegebenenfalls ein Schriftwechsel über Positionen. In der Unfallregulierung ist das häufig die einzige Phase — ein erheblicher Teil der Fälle endet hier mit Zahlung.
Erste Instanz
Neun bis achtzehn Monate ist der realistische Rahmen für ein Landgerichtsverfahren mit einer mündlichen Verhandlung. Beim Amtsgericht oft schneller, beim Arbeitsgericht durch den frühen Gütetermin deutlich schneller.
Verlängernd wirken: Sachverständigengutachten (allein häufig sechs bis zwölf Monate), Zeugenladungen, Fristverlängerungsanträge, überlastete Kammern.
Berufung
Weitere neun bis vierundzwanzig Monate. Deshalb ist die Berufungsentscheidung immer auch eine Zeitentscheidung, nicht nur eine rechtliche.
Was das für Sie heißt
Sie müssen die Dauer nicht überwachen. Fristen und Termine stehen in Ihrer Onlineakte; wenn eine Entscheidung ansteht, melden wir uns. Und wenn ein Vergleich auf dem Tisch liegt, ist die eingesparte Zeit ein Teil seines Werts.
Kurz beantwortet
Weil Fristen laufen. Eine gesetzte Zahlungsfrist muss ablaufen, eine gerichtliche Stellungnahmefrist beträgt regelmäßig zwei bis vier Wochen und wird oft verlängert. Stille bedeutet in diesen Phasen, dass alles nach Plan läuft.
Punktuell ja — indem Unterlagen und Rückfragen schnell beantwortet werden. Der größere Zeitfaktor sind gerichtliche Terminierung und Sachverständige, die sich nicht beschleunigen lassen.
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