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VINQO Rechtsanwälte

Mandat & Ablauf

Wie lange dauert mein Mandat insgesamt?

Außergerichtlich meist wenige Wochen bis ein paar Monate, mit Klage erster Instanz häufig sechs bis achtzehn Monate — die Spanne hängt am Gericht und am Verhalten der Gegenseite.

Kurz gesagt

Außergerichtlich sind wenige Wochen bis vier Monate realistisch, wenn die Gegenseite reagiert. Kommt es zur Klage, dauert die erste Instanz häufig neun bis achtzehn Monate, bei Sachverständigengutachten länger. Die Dauer bestimmen Gericht und Gegenseite — nicht die Kanzlei.

Stand
Verantwortlich
Martin HermannRechtsanwalt
Fachlich zuständig
Jan SchlingmannRechtsanwalt & Geschäftsführer

Stationen eines Klageverfahrens

  1. 1
    Anspruchsschreibenvorher

    Frist zur Zahlung, außergerichtlich

  2. 2
    Klageschrift1. Instanz

    Einreichung, Gerichtskostenvorschuss

  3. 3
    Klageerwiderung1. Instanz

    Gegenseite antwortet, Fristen laufen

  4. 4
    Termin1. Instanz

    Mündliche Verhandlung, oft Vergleichsvorschlag

  5. 5
    Beweisaufnahmeoptional

    Zeugen, Sachverständigengutachten

  6. 6
    Urteil1. Instanz

    Entscheidung mit Kostenausspruch

  7. 7
    Berufungoptional

    Nur bei Fehlern und über 1.000 € Beschwer

  8. 8
    Vollstreckungdanach

    Titel durchsetzen, wenn nicht gezahlt wird

Ehrliche Antwort: Die Dauer ist die Größe, über die eine Kanzlei am wenigsten Kontrolle hat. Was sich seriös sagen lässt, sind Erfahrungswerte je Phase.

Außergerichtliche Phase

Zwei Wochen bis vier Monate. Anspruchsschreiben mit Frist, Antwort der Gegenseite oder ihrer Versicherung, gegebenenfalls ein Schriftwechsel über Positionen. In der Unfallregulierung ist das häufig die einzige Phase — ein erheblicher Teil der Fälle endet hier mit Zahlung.

Erste Instanz

Neun bis achtzehn Monate ist der realistische Rahmen für ein Landgerichtsverfahren mit einer mündlichen Verhandlung. Beim Amtsgericht oft schneller, beim Arbeitsgericht durch den frühen Gütetermin deutlich schneller.

Verlängernd wirken: Sachverständigengutachten (allein häufig sechs bis zwölf Monate), Zeugenladungen, Fristverlängerungsanträge, überlastete Kammern.

Berufung

Weitere neun bis vierundzwanzig Monate. Deshalb ist die Berufungsentscheidung immer auch eine Zeitentscheidung, nicht nur eine rechtliche.

Was das für Sie heißt

Sie müssen die Dauer nicht überwachen. Fristen und Termine stehen in Ihrer Onlineakte; wenn eine Entscheidung ansteht, melden wir uns. Und wenn ein Vergleich auf dem Tisch liegt, ist die eingesparte Zeit ein Teil seines Werts.

Kurz beantwortet

Weil Fristen laufen. Eine gesetzte Zahlungsfrist muss ablaufen, eine gerichtliche Stellungnahmefrist beträgt regelmäßig zwei bis vier Wochen und wird oft verlängert. Stille bedeutet in diesen Phasen, dass alles nach Plan läuft.

Punktuell ja — indem Unterlagen und Rückfragen schnell beantwortet werden. Der größere Zeitfaktor sind gerichtliche Terminierung und Sachverständige, die sich nicht beschleunigen lassen.

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Jan Schlingmann

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Jan Schlingmann

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